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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 50.1899-1900

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7134#0431

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Kleine Nachrichten.

668. Kupferplatten von 3- Winhart & Co. (Durchmesser cm-) Muster geschützt.

verrannte Rückschrittler den Jungen nach Uräften ver-
ächtlich zu machen gesucht, und so mußten die Jungen
eben an sich selbst erfahren, daß man nicht blindlings
Formen zusammenphatitasieren kann, sondern daß man
sich erst mit Technik und Material bekannt machen
muß, bevor man diese meistern darf. Ebenso erfreu-
lich ist die erlangte Einsicht, „daß die bildenden Aünste
nicht eigene Selbständigkeiten, sondern eine zusammen-
hängende Einheit bilden, die auf das Zusammen-
wirken aller mit der Baukunst hinausläuft." Der
Bericht gedenkt sodann des Einflusses, den das Bor-
gehen der Münchener auf Darmstadt, Dresden, Wien,
überhaupt auf die Theilnahme der Aünstler an der
Aleinkunst gehabt, bedauert, daß die Nachtreterei
Seitens der Massenfabrikation immer noch an der
Tagesordnung ist, und verlangt mit Recht, daß die
Maschinenarbeit gemäß ihrer eigenen Technik auch
stilistisch ihre eigenen Mege gehen muß, ohne daß
sie deßhalb auf künstlerische Befriedigung völlig zu
verzichten braucht. Nach einer kurzen Uebersicht über
die Ausstellung des Jahres (899 uitd über die
Thätigkeit des Ausschusses für die pariser Aus-
stellung, zieht der Bericht die Schlußfolgerungen aus
den Erfahrungen bei den Ausstellungen, die er
schließlich in die Forderungen zusammenfaßt: f. Es
sollte eine längere Vorbereitungszeit als bisher üblich
war, gewährt werden; ■— 2. jeder solchen Aus-
stellung müßte — räumlich nicht zu weit entfernt —
eine ausgesprochene Aaufhalle mit völlig kaus-

Ausschusses geht
dahin, f e l b -

669- Messingleuchter von
3. Lasser, München. (‘/3 d. w. Gr.)
Muster geschützt.

männisch - geschäftlicher Einrichtung beigegeben, —
und endlich 3. müßten mit sämmtlichen Ausstellern
rechtsverbindliche Verträge abgeschlossen werden,
welche dem Ausstellungsunternehmen die üblichen
Gebühren sichern. Sehr zutreffend sind die hieran ge-
knüpften Bemer-

kungen: „Man-
chem wird diese
Verbindung von
Run st und Ge-
schäft nicht Zu-
sagen. Dennoch
beruht auf ihr
das Gedeihen
auch derideellsten
Bestrebungen.
Es kommt hier
nur auf die Art
der Ausführung
an: Aunst und
Geschäft sind rein-
lich zu scheiden,
aberbeidemüssen
verbunden sein
und auf gleicher
pöhe stehen."
Das Streben des

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