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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 11.1876

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Verschiedenes / Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.5789#0329

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Jnserate.

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645

Jnserate.

Bekanntmachung,

die ^usltcU»uge» der Lnnstnereine

zu

Danzig, Königsöerg in M., Slettin nnd Arestau

und der damit verbundenen Kunstvereine zu Elbing und Görlitz

in den Jahren 1876/77 betreffend.

Die Kunstvereine zu Tanzig, Königsberg in Pr., Stettin und Breslau, rvelchen sich in naher Gemeinschaft die
Kunftvereine zu Etbing und Görlitz angeschlofsen haben, werden wiederum in der Zeit vom 1. Dezembcr 1876 bis Mitte
August 1877 nach der oben angegebenen Reihenfolge der Städte unmittelbar auf einander ftattfindende Kunftausstellun-
gen veranftalten.

Den geehrten Küustlern, welche die Ausftellungen mit ihren Werken zu beschicken geneigt find, werden folgende
Bedingungen zur gefälligen Beachtung empfohlen:

' 1) Alle an die Kunftvereine zu richtende Schreiben find zu frankiren.

2) Zur Erleichterung der Absender werden:

in Berlin der Jnspektor der Königl. Akademie der Künste Herr Herzberg,
in München Herr Konservator I. Fried,
in Düffeldorf Herr Maler H. Sondermann,
die Versendung der Kunftwerke übernehmen.

3) Jn Ermangelung einer bei Uebersendung der Kunftwerke ausdrücklich ausgesprochenen entgegengesetzten Bestim-

mung gilt als Regel, daß die zu den Ausftellungen gegebenen Sachen den Cpklus vollständig durchlaufen,
daher denn auch keine, der oben bezeichneten Reihenfolge der Ausstellungen widersprechende Änordnung zu
berückfichtigen möglich bleiben wird. Die Ausftellungen beginnen
in Danzig . , . . . den 1. Dezember 1876,

- Königsberg .... - 2. Februar 1877,

- Stettin und Elbing . - 22. März 1877,

- Breslau.Anfangs Mai 1877, und schließt fich an Letztere die Ausftellung zu Görlitz,

welche Mitte August endigt.

Die zu diesen Ausstellungen bestimmten Gemälde sind daher einzusenden:

An den Jnspektor der Königl. Akademie Herrn Herzberg in Berlin bis zum 15. November 1876, oder
spätestens an den Kunstverein in Danzig bis zum 25. November 1876, an den Kunstverein in Königsberg
bis zum 28. Januar 1877, an den Kunstverein in Stettin bis zum 13 März 1877, an den Kunstverein
zu Breslau dürfen dagegen Einsendungen ohne besondere Rückfrage bei demselben nicht mehr erfolgen,

4) Die Gemälde müffen unumgänglich an die ste enthaltenden Kisten mit Schrauben befestigt, die Kisten aber nicht

nur zugeschraubt, sondern auch über den Fugen mit starkem Papier verklebt werden. — Bei solchen Bildern,
welche an den Deckeln oder den Seitenwänden der Kisten zur Raumersparung mit Schrauben befestigt werden,
ist es durchaus erforderlich, dieselben noch außerdem durch Kreuzgurte gegen das Herabfallen zu stchern. Bei
Sammelkisten soll außer den am Deckel und Boden angeschraubten Bildern höchstens noch eine Zwischenschicht
zuläsfig sein. Unnöthiges Gewicht, also zu schwere Rahmen und Kisten, ist zu vermeiden, deffen ungeachtet
aber muß die Kiste stark genug sein, um nicht eingedrückt zu werden.

Ein Zettel mit Angabe des Malers, des äußersten Prtlises oder Werthes und des darge-
stellten Gegenstandes, welcher bei Landschaften und Genrebildern mit besonderer Genauigkeit anzugeben
sein wird, ist an den Blendrahmen, oder an die Rückseite des Hauptrahmens der Gemälde zu befestigen.
— Wo diese Vorschrift nicht beachtet wird, trägt der Uebersender jeden Nachtheil, der^ durch etwaige Beschädi-
gung oder Verwechselung geschehen könnte.

5) Kopien bleiben unbedingt von den Ausftellungen ausgeschlofsen.

Gemälde, welche fchon in einer früheren Ausstellung der östlichen Kunstvereine fich befunden haben, wer-
den nicht zum zweiten Mal angenommen, vielmehr dem Einsender, unter Nachnahme der Kosten der zweiten
Einfendung, auf seine Kosten zurückgeschickt.

6) Die Frachtkosten bezahlt der die Kunstwerke empfangende Verein, jedoch mit Ausnahme der Postsendungen, welche

letztere nur portofrei angenommen werden. Nachnabmcn fnr Klslen, Vcrpackung, Versicherung und son-
stige Spesen werden unbedingt nicht vergütet, eben so wenig dieKosten für Lokaltransport. Kunst-
werke, welche mit solchen Nachnahmen belastet ankommen, werden nicht eher zur Ausstellung zugelaffen, bis
diese Auslagen dem betreffenden Verein vergütet find. Erfolgt die Erstattung dieser Koften nicht umgehend,
so werden die Sendungen unter Nachnahme aller Kosten zurückgesendet. Bei Sendungen, die als Eilgut ein-
gehen, trägt der Absender die Hälfte der Frachtkosten, vorausgesetzt, daß nicht von dem betreffenden Vereine
sür solche Sendungen die Uebernahme der ganzen Kosten ausdrücklich in Aussicht gestellt worden ist.

7) Dem betheiligten Vereine muß vor der Absendung der Kunstwerke durch Fracht, unter der Adreffe der in §. 2

genannten Empfänger, durch die Post eine kurze Benachrichtigung davon mit Angabe der Größe der Kunst-
werke und der Signatur der Kifte dergestalt zeitig gegeben werden, daß nach dem gewöhnlichen Postenlaufe
noch hinreichende Zeit für den betheiligten Verein bleibt, um die zur Sache gehörigen Verfügungen zu treffen.
Künstgegenstände, vom Auslande eingehend, müffen, als zu öffentlichen Kunftausstellungen bestimmt, an der
Grenze besonders deklarirt werden.

8) Künstler und Privatpersonen, die von den Vereinen nicht aufgefordert sind, müffen fich wegen der Uebersendung

zuvörderst an dieselben wenden; alle direkten Sendungen ohne diese Vermittelung gehen auf Kosten der
Herren Einsender.

9) Die östlichen Kunftvereine verpflichten fich, die Kunstwerke sowohl auf dem Transport, als während der Aus-

stellungen nach dem von dem Eigenthümer angegebenen Werthe gegen Feuersgefahr zu verfichern und im
 
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