5392 Balthaſar von Dermbach, Fürſtabt zu Fulda.
aus dem Wunſche des ehrgeizigen Kirchenfürſten, ſeine landes—
fürſtliche Macht zu erweitern.
Hatte ſich Julius, von Ehrſucht verleitet, einmal in die ful—
diſchen Händel eingelaſſen, ſo hatte er natürlich keine Luſt, ſeinen
neuen Beſitz ſo ohne weiteres preiszugeben. Auch galt es jetzt,
ſeine fürſtliche Ehre zu retten und die Rolle des unparteiiſchen
Vermittlers, worin er vor Kaiſer und Reich in jenem Zwiſte auf—
getreten war, würdig zu Ende zu ſpielen. Er erhob deshalb Ein—
ſpruch wider das kaiſerliche Mandat vom 28. Juni 1576 und
brachte es, durch die Bitten der fuldiſchen Landſaſſen unterſtützt,
auch dahin, daß Maximilian II. nach eingeholtem Gutachten der
Reichsſtände am 5. Oktober verfügte, einſtweilen ſolle das Stift
unter Sequeſter gethan und von kaiſerlichen Bevollmächtigten re—
giert, dem Abte Balthaſar aber der gebührende fürſtliche Unter—
halt ausgeſetzt werden.
Zugleich forderte der Kaiſer beide Parteien auf, am Hofe zu
erſcheinen, dort ſolle entweder eine gütliche Verſtändigung, oder
falls eine ſolche unmöglich, ein kaiſerlicher Machtſpruch erfolgen.
Am 10. Oktober 1576 wurde dann der Hoch- und Deutſchmeiſter
Heinrich von Bubenhauſen zum Adminiſtrator ernannt.
Dieſe Auskunft konnte dem Biſchof Julius nur angenehm
ſein, ebenſo, wie die Perſon des Bubenhauſen, denn der war ſein
Lehensmann und mußte als ſolcher von vornherein mehr auf des
Biſchofs Seite als auf Seiten des Abtes Balthaſar ſtehen. Ein
glückliches Ereignis für ihn war ferner der am 12. Oktober 1576
erfolgte Tod Maximilians II., wodurch ſich die Ausführung des
Erlaſſes vom 5. Oktober trotz Balthaſars Drängen beim jungen
Kaiſer Rudolf bedeutend verzögerte. Als endlich im Mai des
folgenden Jahres Heinrich von Bubenhauſen die Verwaltung des
Hochſtifts übernahm, beließ er die von Julius eingeſetzten Beamten
in ihren Stellungen und geſtattete überhaupt den Würzburgern
noch ſehr viel Einfluß auf die Regierung des Stifts.
Unterdeſſen hatte Abt Balthaſar faſt ein ganzes Jahr in
Regensburg zugebracht und dort unermüdlich, aber ohne Erfolg,
ſein gutes Recht verfochten. Endlich berief Kaiſer Rudolf II.
auf den 1. September 1577 die Parteien zu einer Zuſammenkunft
nach Wien. Sowohl Balthaſar als Julius erſchienen daſelbſt,
aber keiner von beiden wollte nachgeben, und ſo blieb dem Kaiſer
nichts anderes übrig, als einen ſummariſchen Prozeß beim Reichs—
hofrat anzuordnen. Der darauf bezügliche vom 4. Dezember 1577
datierte kaiſerliche Beſchluß beſtimmte bis zur Entſcheidung jenes
Rechtshandels dem Abte Balthaſar ein angemeſſenes jährliches
aus dem Wunſche des ehrgeizigen Kirchenfürſten, ſeine landes—
fürſtliche Macht zu erweitern.
Hatte ſich Julius, von Ehrſucht verleitet, einmal in die ful—
diſchen Händel eingelaſſen, ſo hatte er natürlich keine Luſt, ſeinen
neuen Beſitz ſo ohne weiteres preiszugeben. Auch galt es jetzt,
ſeine fürſtliche Ehre zu retten und die Rolle des unparteiiſchen
Vermittlers, worin er vor Kaiſer und Reich in jenem Zwiſte auf—
getreten war, würdig zu Ende zu ſpielen. Er erhob deshalb Ein—
ſpruch wider das kaiſerliche Mandat vom 28. Juni 1576 und
brachte es, durch die Bitten der fuldiſchen Landſaſſen unterſtützt,
auch dahin, daß Maximilian II. nach eingeholtem Gutachten der
Reichsſtände am 5. Oktober verfügte, einſtweilen ſolle das Stift
unter Sequeſter gethan und von kaiſerlichen Bevollmächtigten re—
giert, dem Abte Balthaſar aber der gebührende fürſtliche Unter—
halt ausgeſetzt werden.
Zugleich forderte der Kaiſer beide Parteien auf, am Hofe zu
erſcheinen, dort ſolle entweder eine gütliche Verſtändigung, oder
falls eine ſolche unmöglich, ein kaiſerlicher Machtſpruch erfolgen.
Am 10. Oktober 1576 wurde dann der Hoch- und Deutſchmeiſter
Heinrich von Bubenhauſen zum Adminiſtrator ernannt.
Dieſe Auskunft konnte dem Biſchof Julius nur angenehm
ſein, ebenſo, wie die Perſon des Bubenhauſen, denn der war ſein
Lehensmann und mußte als ſolcher von vornherein mehr auf des
Biſchofs Seite als auf Seiten des Abtes Balthaſar ſtehen. Ein
glückliches Ereignis für ihn war ferner der am 12. Oktober 1576
erfolgte Tod Maximilians II., wodurch ſich die Ausführung des
Erlaſſes vom 5. Oktober trotz Balthaſars Drängen beim jungen
Kaiſer Rudolf bedeutend verzögerte. Als endlich im Mai des
folgenden Jahres Heinrich von Bubenhauſen die Verwaltung des
Hochſtifts übernahm, beließ er die von Julius eingeſetzten Beamten
in ihren Stellungen und geſtattete überhaupt den Würzburgern
noch ſehr viel Einfluß auf die Regierung des Stifts.
Unterdeſſen hatte Abt Balthaſar faſt ein ganzes Jahr in
Regensburg zugebracht und dort unermüdlich, aber ohne Erfolg,
ſein gutes Recht verfochten. Endlich berief Kaiſer Rudolf II.
auf den 1. September 1577 die Parteien zu einer Zuſammenkunft
nach Wien. Sowohl Balthaſar als Julius erſchienen daſelbſt,
aber keiner von beiden wollte nachgeben, und ſo blieb dem Kaiſer
nichts anderes übrig, als einen ſummariſchen Prozeß beim Reichs—
hofrat anzuordnen. Der darauf bezügliche vom 4. Dezember 1577
datierte kaiſerliche Beſchluß beſtimmte bis zur Entſcheidung jenes
Rechtshandels dem Abte Balthaſar ein angemeſſenes jährliches