Ein Hexenprozeß in Ognabrüth.
Unter den zahlloſen, häufig unter ganz ähnlichen Verhältniſſen
entſtandenen Akten der Hexengerichte, an welchen leider in keinem
Teile unſeres Vaterlandes Mangel herrſcht, ſind wenige geeignet,
eine ſo allgemeine Teilnahme zu erwecken, als die vom Obergerichts⸗
rate Lodtmann in den „Mitteilungen des hiſtoriſchen Vereins zu
Osnabrück“ (EC. 1875) veröffentlichten, welche die Anklage und
Verurteilung der aus den angeſehenſten Familien jener Stadt her⸗
vorgegangenen Frauen Ameldung, Modemann und Baumeiſter be—
treffen. Der Faͤll „Baumeiſter“ ſteht zwar in keinem urſächlichen
Zufammenhange mit dem der erſtgenannten, er muß jedoch in
dieſe Darſtellung einbezogen werden, weil die Nachkommen aller
drei Frauen gemeinſam gegen deren Richtex vorgegangen ſind.
Eine ſo nichtige, ja gerädezu lächerliche Veranlaſſung zu der
grauſamſten Verfolgung ehrenwerter Menſchen, die man über jede
Verdächtigung erhaben glauben ſollte, wie ſie hier gegeben iſt,
dürfte beiſpiellos ſein; ebenſo ſelten iſt es aber vorgekommen, daß
auch der ungerechte, grauſame Richter noch während ſeines irdiſchen
Daſeins von der ſtrafenden Hand des Schickſals ereilt und ins
Elend gebracht wurde. Wir wollen die über ein ganzes Menſchen—
alter ſich ausſpinnende Handlung, welcher eine gewaltige, natür—
liche Tragik innewohnt, auch aus dem Grunde in Kürze wieder⸗
erzählen, weil ſie zugleich ein belehrendes Bild des Strafgerichts⸗
Prozeſſes und ſeiner Verquickung mit zivilrechtlichen Elementen
gibt, wie ſie im 17. Jahrhundert zur Herrſchaft gelangt war.
Wir müſſen dabei zwar manche Einzelheiten, die ſich mit wenigen
Worten nicht verſtändlich machen laſſen, übergehen, glauben aber
doch, daß an den weſentlichen Umriſſen eines ergreifenden Kultur⸗
bildes nichts mangeln wird.
Rutger Vortkamp aus Osnabrück, ein Vetter des dortigen
Apothekers Henrich Ameldung, hatte ſich eine Zeitlang zum Be—
Unter den zahlloſen, häufig unter ganz ähnlichen Verhältniſſen
entſtandenen Akten der Hexengerichte, an welchen leider in keinem
Teile unſeres Vaterlandes Mangel herrſcht, ſind wenige geeignet,
eine ſo allgemeine Teilnahme zu erwecken, als die vom Obergerichts⸗
rate Lodtmann in den „Mitteilungen des hiſtoriſchen Vereins zu
Osnabrück“ (EC. 1875) veröffentlichten, welche die Anklage und
Verurteilung der aus den angeſehenſten Familien jener Stadt her⸗
vorgegangenen Frauen Ameldung, Modemann und Baumeiſter be—
treffen. Der Faͤll „Baumeiſter“ ſteht zwar in keinem urſächlichen
Zufammenhange mit dem der erſtgenannten, er muß jedoch in
dieſe Darſtellung einbezogen werden, weil die Nachkommen aller
drei Frauen gemeinſam gegen deren Richtex vorgegangen ſind.
Eine ſo nichtige, ja gerädezu lächerliche Veranlaſſung zu der
grauſamſten Verfolgung ehrenwerter Menſchen, die man über jede
Verdächtigung erhaben glauben ſollte, wie ſie hier gegeben iſt,
dürfte beiſpiellos ſein; ebenſo ſelten iſt es aber vorgekommen, daß
auch der ungerechte, grauſame Richter noch während ſeines irdiſchen
Daſeins von der ſtrafenden Hand des Schickſals ereilt und ins
Elend gebracht wurde. Wir wollen die über ein ganzes Menſchen—
alter ſich ausſpinnende Handlung, welcher eine gewaltige, natür—
liche Tragik innewohnt, auch aus dem Grunde in Kürze wieder⸗
erzählen, weil ſie zugleich ein belehrendes Bild des Strafgerichts⸗
Prozeſſes und ſeiner Verquickung mit zivilrechtlichen Elementen
gibt, wie ſie im 17. Jahrhundert zur Herrſchaft gelangt war.
Wir müſſen dabei zwar manche Einzelheiten, die ſich mit wenigen
Worten nicht verſtändlich machen laſſen, übergehen, glauben aber
doch, daß an den weſentlichen Umriſſen eines ergreifenden Kultur⸗
bildes nichts mangeln wird.
Rutger Vortkamp aus Osnabrück, ein Vetter des dortigen
Apothekers Henrich Ameldung, hatte ſich eine Zeitlang zum Be—