Der Tumulto de' Ciompi. 913
Schaden angerichtet, wenn nicht Piero di Fronte, einer der Sig—
noren, zu Pferde herbeigekommen wäre und das Geſindel abgewehrt
hätte. Drei! von den Leuten, die er beim Fortſchleppen von
Sachen erwiſchte, ließ er aufhängen. Dann kehrte Piero in die
diesſeitige Stadt zurück und bemerkte, wie ein Haufen des Raub—
geſindels zur Kämmerei zog, um dieſe auszuplündern und anzu—
ſtecken. Er ſorgte dafür, daß dieſelbe unberührt blieb. Darüber
brach die Nacht ein, während deren die Fahnen der Compagnien
Straßenwache abhielten.
Am nächſten Tage, es war Mittwoch und die Vigilie von
St. Johannes Baptiſta, beſchloſſen die Herren Prioren mit ihren
Kollegen, den Gonfalonieren und den Zwölfen, daß, wer ſeit 13572
als Ghibelline oder Verdächtiger von der Welfenpartei verwarnt
worden ſei, durch zwei Drittel der Bohnens von der Verwarnung
befreit werden könne und ſolle. Anfangen ſolle das Reviſions—
verfahren mit den vom September 1377 ab Verwarnten, doch
ſollten die Rehabilitierten ſamt ihren Verwandten die nächſten drei
Jahre hindurch noch kein Amt bekleiden dürfen. Diejenigen Am—
monierten, welche befreit zu werden wünſchten, hätten den Herren
Prioren ihre Petition einzureichen, darin auch den Grund anzu—
geben, weshalb ſie ammoniert worden, den Welfenhauptleuten aber
von der Einreichung der Bittſchrift Kenntnis zu geben. Den Capi—
tani ſollte es freiſtehen, binnen 24 Stunden bei den Achtzig gegen
die Reſtitution zu proteſtieren. Außerdem erließen die Achtzig von
der Balie noch andere Geſetze, durch welche jene Verordnungen
gänzlich aufgehoben und beſeitigt wurden, die Bartolo Siminetti
und ſeine Amtsgenoſſen, als ſie Prioren waren, zur Befeſtigung
der Parte Guelfa erlaſſen hatten. Auch machten ſie aus Granden
Popolanen, und aus Popolanen Granden.“ Meſſer Lapo da
Caſtiglionchio ſamt ſeiner Verwandtſchaft, den Orlandi, Meſſer
Banco Buondelmonti, Carlo degli Strozzi, Niccolo Soderini und
Bonajuto Serragli wurden für Rebellen erklärt.
Die Handwerker, große und kleine, waren darauf bedacht, ihre
Warenlager zu verwahren, die Vornehmen aber, ihnen ergebene
Nach dem Anonimo waren es ihrer vier, aber keine geborenen Florentiner,
ſondern Flamänder. Um die Exekution eindrucksvoller zu machen, knüpfte man
jeden in einem anderen Stadtviertel auf; einen auf der Piazza.
2 Perrens erklärt, wie mir ſcheint mit Unrecht, dieſe Jahreszahl für einen
Druckfehler; der 1. September 1377 ſei der Anfangstermin geweſen.
5 Zu Abſtimmungen bediente man ſich weißer und ſchwarzer Bohnen; die
ſchwarzen bedeuteten ja, die weißen nein.
Solche, die ſchon Magnaten waren, wurden zur Strafe für „Obermag—
naten“, Sopragrandi, erklärt.
Schaden angerichtet, wenn nicht Piero di Fronte, einer der Sig—
noren, zu Pferde herbeigekommen wäre und das Geſindel abgewehrt
hätte. Drei! von den Leuten, die er beim Fortſchleppen von
Sachen erwiſchte, ließ er aufhängen. Dann kehrte Piero in die
diesſeitige Stadt zurück und bemerkte, wie ein Haufen des Raub—
geſindels zur Kämmerei zog, um dieſe auszuplündern und anzu—
ſtecken. Er ſorgte dafür, daß dieſelbe unberührt blieb. Darüber
brach die Nacht ein, während deren die Fahnen der Compagnien
Straßenwache abhielten.
Am nächſten Tage, es war Mittwoch und die Vigilie von
St. Johannes Baptiſta, beſchloſſen die Herren Prioren mit ihren
Kollegen, den Gonfalonieren und den Zwölfen, daß, wer ſeit 13572
als Ghibelline oder Verdächtiger von der Welfenpartei verwarnt
worden ſei, durch zwei Drittel der Bohnens von der Verwarnung
befreit werden könne und ſolle. Anfangen ſolle das Reviſions—
verfahren mit den vom September 1377 ab Verwarnten, doch
ſollten die Rehabilitierten ſamt ihren Verwandten die nächſten drei
Jahre hindurch noch kein Amt bekleiden dürfen. Diejenigen Am—
monierten, welche befreit zu werden wünſchten, hätten den Herren
Prioren ihre Petition einzureichen, darin auch den Grund anzu—
geben, weshalb ſie ammoniert worden, den Welfenhauptleuten aber
von der Einreichung der Bittſchrift Kenntnis zu geben. Den Capi—
tani ſollte es freiſtehen, binnen 24 Stunden bei den Achtzig gegen
die Reſtitution zu proteſtieren. Außerdem erließen die Achtzig von
der Balie noch andere Geſetze, durch welche jene Verordnungen
gänzlich aufgehoben und beſeitigt wurden, die Bartolo Siminetti
und ſeine Amtsgenoſſen, als ſie Prioren waren, zur Befeſtigung
der Parte Guelfa erlaſſen hatten. Auch machten ſie aus Granden
Popolanen, und aus Popolanen Granden.“ Meſſer Lapo da
Caſtiglionchio ſamt ſeiner Verwandtſchaft, den Orlandi, Meſſer
Banco Buondelmonti, Carlo degli Strozzi, Niccolo Soderini und
Bonajuto Serragli wurden für Rebellen erklärt.
Die Handwerker, große und kleine, waren darauf bedacht, ihre
Warenlager zu verwahren, die Vornehmen aber, ihnen ergebene
Nach dem Anonimo waren es ihrer vier, aber keine geborenen Florentiner,
ſondern Flamänder. Um die Exekution eindrucksvoller zu machen, knüpfte man
jeden in einem anderen Stadtviertel auf; einen auf der Piazza.
2 Perrens erklärt, wie mir ſcheint mit Unrecht, dieſe Jahreszahl für einen
Druckfehler; der 1. September 1377 ſei der Anfangstermin geweſen.
5 Zu Abſtimmungen bediente man ſich weißer und ſchwarzer Bohnen; die
ſchwarzen bedeuteten ja, die weißen nein.
Solche, die ſchon Magnaten waren, wurden zur Strafe für „Obermag—
naten“, Sopragrandi, erklärt.