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Die Gartenkunst — 10.1908

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Trip, Julius: Konkurrenz-Entwurf zum Bebauungsplane des westlichen Teiles der Brandenburger Vorstadt zu Potsdam
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https://doi.org/10.11588/diglit.49258#0046

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36

DIE GARTENKUNST.

X, 2

artiger Anfahrt und seitlicher Erweiterung derselben,
welche als Droschkenhalteplatz dienen kann. Die Ver-
bindung mit dem Güterbahnhof zu Wildpark schließt
sich gleichfalls in zwangloser Weise den Hauptstraßen-
zügen, welche nach dem Bahnhof führen, an, wie auch
die spätere Ermöglichung guter Verkehrsanschlüsse
zwischen dem Gelände des königlichen Wildparkes und
den Bahnhöfen und Unterführungen durch die Straßen-
führung des Entwurfes zweckmäßig vorbereitet sein
dürfte. Die verschiedenen Plätze sind in malerischer
Ausbildung über das Gelände des neuen Stadtteiles
gleichmäßig verteilt und zeigen in ihrer Anordnung das
Bestreben, entweder dem projektierten öffentlichen Ge-
bäude durch malerische Bepflanzung eine wirksame
Staffage zu geben, oder seitlich eines Straßenzuges
mit entsprechender, schutzgewährender Umpflanzung
der Erholung und dem Spiele zu dienen.
§61. Für genügenden Verkehrsraum in der Nähe
der beiden Unterführungen ist in ausgiebigster Weise
Rechnung getragen. Randstraßen längs des Eisenbahn-
geländes sind nur da projektiert, wo die Gestaltung
des Baublocks es zuließ. Im übrigen ist in dem Ver-
hältnis der Straßenführung zu den Eisenbahndämmen
auf möglichste Abwechselung Bedacht genommen, und
es sind daher an der einen Stelle schmale Baublocks
an das Eisenbahngelände herangelegt, an einer anderen
Stelle landschaftliche Anlagen mit kleinen Erholungs-
plätzen vorgelagert, oder baumbepflanzte Bürgersteige
unmittelbar der Eisenbahnlinie folgend ausgeführt.
§ 6 n 11. p. Der für den Geländeabschnitt zwischen
der Kastanienallee und der Treuenbrietzener Bahn vor-
gesehene öffentliche Platz inmitten der Baublocks ist
im Entwürfe, gerade wegen seiner unregelmäßigen,
malerische Bebauung ermöglichenden Form, für Er-
richtung einer Kirche bestimmt. Pfarrhaus und Kon-
firmandenschule, durch einen Gang mit der Kirche ver-
bunden und zu einem geschlossenen Hofe vereinigt,
dürften, in geeigneter Weise der Kirchenarchitektur
angepaßt, das Malerische des Gesamtbildes erhöhen.
§ 6 0. Am Havelufer sind im Interesse des Per-
sonen- und Frachtverkehrs zwei Plätze vorgesehen,
denen sich, entsprechend der schönen Lage am Wasser
und in der Nähe der großen Parkgrundstücke gärt-
nerische Schmuckanlagen anschließen. Auf dem öst-
lichen Platze ist ein öffentliches Gebäude vorgesehen,
der südliche bietet Gelegenheit, unter fünfreihiger An-
pflanzung von Bäumen in regelmäßiger Stellung, dem
Engros- und Detailverkauf der durch die Schiffe an-
gelieferten Waren, insbesondere den aus der Obststadt
Werder kommenden Obstarten zu dienen. Für eine
gute Verbindung dieser Plätze mit dem übrigen Straßen-

netz, des südlichen insbesondere mit dem Bahnhof
Wildpark, ist Sorge getragen. Soweit die dazwischen
liegenden breiten Parkgelände es ermöglichten, ist am
östlichen Platze eine baumbepflanzte Strandstraße, am
südlichen ein schmaler Anlagestreifen dem Ufer ent-
lang vorgesehen.
§ 6 q. Auch für eine möglichst gute Ausnutzung
des im Lageplan gekennzeichneten städtischen Grund-
besitzes dürfte in ausgiebiger Weise gesorgt worden
sein. Neben den freien öffentlichen Plätzen, von denen
nur einer im Westen als reiner Verkehrs- oder Markt-
platz vorgesehen und daher regelmäßig gestaltet ist,
ist dem Bedürfnis nach Erholungsanlagen, welche eine
bessere Wohnlage, wie sie sich hier ohne Zweifel ent-
wickeln muß, fordert, durch Innensquare Rechnung
getragen. Der Entwurf ging von dem Gedanken aus,
daß die Mitte dieses breitesten sich dem Eisenbahn-
damme anschließenden Baublocks zu einer gemeinsamen
Erholungsanlage für die auf drei Seiten angeordneten
Baugrundstücke dienen solle. An der vierten offenen
Seite, etwas zurückliegend, ist ein Schulhaus mit ge-
sondertem Spielplatz und Turnhalle geplant; in einer
Ecke der landschaftlichen Anlage könnte ein bo-
tanischer Schulgarten Platz finden, und auf dem klei-
neren Platze in der südwestlichen Ecke wäre den Be-
suchern einer Kinderbewahranstalt willkommene Ge-
legenheit zu Spiel und Erholung im Freien geboten.
Der Schutz einer solchen geschlossenen Lage, welchen
hier die Gebäude ringsum und der Bahndamm vor
Wind und Zug sowie Staubbildung gewähren, sollte
dazu anregen, daß man allgemeiner als bisher eine
derartige Anordnung für Erholungs- und Schmuckan-
lagen wähle, zumal sie, abseits von den Straßen ge-
legen, jede Gefahr durch den Straßenverkehr für die
spielende Jugend ausschließen. Die Kosten einer
solchen Anlage, welche auf städtischem Besitz auszu-
führen wäre, dürften sich durch entsprechende Erhö-
hung der Grundstückspreise sowie vor allem durch
den sanitären Nutzen der Anlage wohl bezahlt machen.
§ 7. Die Breite der Straßen hält sich mit Rück-
sicht auf die ganze Lage in einem bescheidenen Maße.
Vorgärten sind dort vornehmlich vermieden, wo ab-
solute Nordlage ein Gedeihen derselben ausgeschlossen
erscheinen läßt, sowie an den wenigen Straßenzügen,
welche sich mehr als Geschäftsstraßen ausbilden dürften.
Wo Vorgärten angelegt sind, ist größtenteils Baum-
pflanzung vermieden. Dagegen sind wiederum die
Hauptverkehrsstraßen, welche den Zugang von der
Stadt nach dem Wildpark, sowie von der Luisenstraße
nach dem Bahnhof vermitteln, mit zwei Baumreihen
bepflanzt, damit die Spaziergänger auf schattigen Wegen
in das Außengelände gelangen können.

Für die Redaktion verantwortlich: Stadt-Gartendirektor Heicke, Frankfurt a. M. Selbstverlag der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst.
Druck der Kgl. Universitätsdruckerei von H. Stürtz, Würzburg.
 
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