9ß
DIE GARTENKUNST.
X, 6
die Vorgärten durch vorgepflanzte Baumreihen zu be-
schatten; diese müssen, soweit sie überhaupt er-
wünscht sind, einen reichlichen Abstand von der
Straßenfront halten.
streifen zieht sich wohl
ein Fußweg. (Abb.
Seite 96 u. 97 oben.)
Soll eine solche Straße
anbauungsfähig ge-
macht werden, so müs-
sen besondere Vor-
fahrtsstraßen den Ver-
kehr zu den Hausein-
gängen vermitteln, wo-
bei es gleichgültig ist,
ob die Bebauung als
eine offene oder ein
geschlossene durchge-
führt wird. Die Park-
streifen erhalten Pro-
menadenwege. Die Ge-
samtbreite derartiger
Anlagen beträgt bis zu
100 m. Auch Garten-
anlagen können an seine Stelle treten, wie die Victoria-
Embankments-Gardens in London (Abb. S. 97 unten.)
(Schluß folgt).
Wenn wir uns jetzt nun vom Hause zur Straße
wenden, bitte ich noch einen Blick auf den Blumen-
schmuck an Baikonen und an Fenstern zu werfen, der
sich ebenfalls den Forderungen der Öffentlichkeit an-
zubequemen hat, wenn er auch nicht in dem Maße
polizeilicher Bevormundung unterworfen zu sein pflegt,
wie der Vorgarten. In Berlin sind allerdings Blumen-
bretter vor den Fenstern einfach verboten, ich glaube
jedoch als seltene Ausnahme! Um so mehr werden
dort die Balkone zu hängenden Gärten umgestaltet —
einer der liebenswürdigeren Züge im Berliner Straßen-
bilde. Erwünscht wäre es, auch in diese schmückenden
Farbenbänder mehr Einheitlichkeit zu bringen, eine
straffere Haltung zur Betonung der architektonischen
Linien, die sie nur zu oft verwischen.
Und nun, meine Herren, zur Bepflanzung der
Straßen und Plätze. Schon der den Vorgarten
am I lause ersetzende Gartenstreifen gehört hierher;
man sollte ihn ohne Baumpflanzungen lassen, wenn er
nicht zu einem Parkstreifen verbreitert werden kann.
Die Idee der Parkstraße, wie sie namentlich in den
nordamerikanischen Städten als ein die einzelnen
städtischen Grünanlagen verbindendes Glied ausge-
bildet worden ist, so daß sie den Glauben erwecken
kann, man bewege sich stundenlang in einer Park-
landschaft fort, war schon vom Fürsten Püekler ge-
geben: etwa 10 m breite Waldstreifen begleiten die
nach ihm genannten Landstraßen der Lausitz auf
beiden Seiten, Schutz vor der Sonne bietend, den
Staub von den Ackerfeldern wehrend und Feuchtigkeit
der Straßendecke erhaltend, sowie langweilige Gegen-
den verdeckend und doch auch wieder ab und zu
reizvolle Durchblicke gestattend. Durch diese Wald-
Preisausschreiben
zur Erlangung von Entwürfen für einen Zentral-
Friedhof in Groß-Lichterfelde.
Bei diesem Preisausschreiben war ein anderer als
der meistens übliche Weg des allgemeinen Ausschrei-
bens eingeschlagen. Die Beteiligung war beschränkt
auf 5 Gartenarchitekten, die im Entwerfen neuzeit-
licher Friedhöfe bereits Erfahrung besitzen. Dieses
Beschränken auf nur einen kleinen Kreis von Bewerbern
hat nun nicht allseitige Billigung und Zustimmung er-
fahren. Es wurde dagegen angeführt, daß dadurch
manche gute Arbeit von vorneherein ausgeschlossen
wird. Das ist zweifellos der Fall. Betrachten wir nun
einmal das Vorteilhafte eines sogenannten beschränkten
Wettbewerbes, wie es auch der in Nr. V des Jahr-
gangs 1908 veröffentlichte Wettbewerb: Stadtwald
Essen gewesen ist. Da nur an solche Gartenarchitekten,
die im Friedhofsfach Erfahrung besitzen, die Auf-
forderung gerichtet war, so war anzunehmen, daß nur
brauchbare Arbeiten eingehen würden. Dieselben Be-
werber hätten sich auch voraussichtlich bei einem all-
gemeinen Wettbewerb beteiligt und wohl auch hier
Preise, wenn auch vielleicht nicht die gleichen, erhalten.
Ich persönlich verteidige diese engeren Wettbewerbe
schon aus dem Grunde, weil bei einem allgemeinen
viel Zeit und Arbeit, ich kann sagen, nutzlos verpufft
wird, dann aber auch, weil unbrauchbare Arbeiten bei
entsprechender Auswahl der Bewerber ausgeschlossen
sind und außerdem bei diesem kleinen Kreis eine Ver-
gütung gezahlt werden kann, und wie in diesem
Fall, auch gezahlt worden ist. Die Arbeit der Preis-
DIE GARTENKUNST.
X, 6
die Vorgärten durch vorgepflanzte Baumreihen zu be-
schatten; diese müssen, soweit sie überhaupt er-
wünscht sind, einen reichlichen Abstand von der
Straßenfront halten.
streifen zieht sich wohl
ein Fußweg. (Abb.
Seite 96 u. 97 oben.)
Soll eine solche Straße
anbauungsfähig ge-
macht werden, so müs-
sen besondere Vor-
fahrtsstraßen den Ver-
kehr zu den Hausein-
gängen vermitteln, wo-
bei es gleichgültig ist,
ob die Bebauung als
eine offene oder ein
geschlossene durchge-
führt wird. Die Park-
streifen erhalten Pro-
menadenwege. Die Ge-
samtbreite derartiger
Anlagen beträgt bis zu
100 m. Auch Garten-
anlagen können an seine Stelle treten, wie die Victoria-
Embankments-Gardens in London (Abb. S. 97 unten.)
(Schluß folgt).
Wenn wir uns jetzt nun vom Hause zur Straße
wenden, bitte ich noch einen Blick auf den Blumen-
schmuck an Baikonen und an Fenstern zu werfen, der
sich ebenfalls den Forderungen der Öffentlichkeit an-
zubequemen hat, wenn er auch nicht in dem Maße
polizeilicher Bevormundung unterworfen zu sein pflegt,
wie der Vorgarten. In Berlin sind allerdings Blumen-
bretter vor den Fenstern einfach verboten, ich glaube
jedoch als seltene Ausnahme! Um so mehr werden
dort die Balkone zu hängenden Gärten umgestaltet —
einer der liebenswürdigeren Züge im Berliner Straßen-
bilde. Erwünscht wäre es, auch in diese schmückenden
Farbenbänder mehr Einheitlichkeit zu bringen, eine
straffere Haltung zur Betonung der architektonischen
Linien, die sie nur zu oft verwischen.
Und nun, meine Herren, zur Bepflanzung der
Straßen und Plätze. Schon der den Vorgarten
am I lause ersetzende Gartenstreifen gehört hierher;
man sollte ihn ohne Baumpflanzungen lassen, wenn er
nicht zu einem Parkstreifen verbreitert werden kann.
Die Idee der Parkstraße, wie sie namentlich in den
nordamerikanischen Städten als ein die einzelnen
städtischen Grünanlagen verbindendes Glied ausge-
bildet worden ist, so daß sie den Glauben erwecken
kann, man bewege sich stundenlang in einer Park-
landschaft fort, war schon vom Fürsten Püekler ge-
geben: etwa 10 m breite Waldstreifen begleiten die
nach ihm genannten Landstraßen der Lausitz auf
beiden Seiten, Schutz vor der Sonne bietend, den
Staub von den Ackerfeldern wehrend und Feuchtigkeit
der Straßendecke erhaltend, sowie langweilige Gegen-
den verdeckend und doch auch wieder ab und zu
reizvolle Durchblicke gestattend. Durch diese Wald-
Preisausschreiben
zur Erlangung von Entwürfen für einen Zentral-
Friedhof in Groß-Lichterfelde.
Bei diesem Preisausschreiben war ein anderer als
der meistens übliche Weg des allgemeinen Ausschrei-
bens eingeschlagen. Die Beteiligung war beschränkt
auf 5 Gartenarchitekten, die im Entwerfen neuzeit-
licher Friedhöfe bereits Erfahrung besitzen. Dieses
Beschränken auf nur einen kleinen Kreis von Bewerbern
hat nun nicht allseitige Billigung und Zustimmung er-
fahren. Es wurde dagegen angeführt, daß dadurch
manche gute Arbeit von vorneherein ausgeschlossen
wird. Das ist zweifellos der Fall. Betrachten wir nun
einmal das Vorteilhafte eines sogenannten beschränkten
Wettbewerbes, wie es auch der in Nr. V des Jahr-
gangs 1908 veröffentlichte Wettbewerb: Stadtwald
Essen gewesen ist. Da nur an solche Gartenarchitekten,
die im Friedhofsfach Erfahrung besitzen, die Auf-
forderung gerichtet war, so war anzunehmen, daß nur
brauchbare Arbeiten eingehen würden. Dieselben Be-
werber hätten sich auch voraussichtlich bei einem all-
gemeinen Wettbewerb beteiligt und wohl auch hier
Preise, wenn auch vielleicht nicht die gleichen, erhalten.
Ich persönlich verteidige diese engeren Wettbewerbe
schon aus dem Grunde, weil bei einem allgemeinen
viel Zeit und Arbeit, ich kann sagen, nutzlos verpufft
wird, dann aber auch, weil unbrauchbare Arbeiten bei
entsprechender Auswahl der Bewerber ausgeschlossen
sind und außerdem bei diesem kleinen Kreis eine Ver-
gütung gezahlt werden kann, und wie in diesem
Fall, auch gezahlt worden ist. Die Arbeit der Preis-