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Die Gartenkunst — 10.1908

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Geßner, Albert: Wechselwirkung der Bau- und Gartenkunst beim Miethause, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.49258#0051

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X, 3

DIE-jG ARTEN KUNST.

41


Harry Maaß, Stuttgart: Studie zu einem Gartenstadtplatz. Blick A.

Schmuck fachmännisch nach einheitlichen Gesichts-
punkten bewirkt werden könnte, da doch im anderen
Falle dem Zufall ein außerordentlicher Spielraum ge-
geben ist. Andererseits ist aber die Beschäftigung
mit der Pflanze für jeden Menschen von so großem
ethischen Wert, daß es schwer fällt, den angegebenen
Weg für den richtigen und entwickelungsfähigsten zu
halten. — In jedem Falle dürfte kein Zweifel darüber
sein, daß die weiteste Verbreitung des Fenster- und
Balkonschmucks in der Großstadt zu wünschen wäre;
und wie selbst eine monumentalere Anlage eines Nicht-
wohnhauses durch richtig verwendeten Balkonschmuck
gewinnt, haben wir erst jüngst bei der Eröffnung eines
Charlottenburger Warenhauses beobachtet. Dieses
Haus hatte dadurch sofort etwas ungemein Einladendes,
Freundliches, Lebendiges bekommen! — Und wieviel
mehr bedarf dieses Freundliche erst das Wohnhaus.
Fassen wir nun nochmals diese drei schmückende
Momente der Straßenseite eines Mietshauses zusammen,
so unterliegt es wohl keinem Zweifel, wie hier Gärtner
und Architekt Hand in Hand arbeiten müssen, und
wie der Architekt, als derjenige, dem es zufällt, zuerst
auf dem Plane zu sein, sich gewisse Grundanschauungen
aus dem verwandten Berufe aneignen müßte, um seinen
Plänen ausführbare Grundlagen zu geben, wie es
andererseits im Lehrplan der Gartenkunst wohl schon
vorgesehen ist, die Jünger derselben über das Wesen
der Baukunst aufzuklären. — So greift eine künstle-
rische Betätigung in die andere über, und es sollte auf
keiner Seite falsch gedeutet werden, wenn vom anderen

Lager einmal Anregungen kommen, die gewiß oft der
fachmännischen Grundlage entbehren, aber trotzdem
willkommene Worte sein können. — Ich würde es —
und sicherlich viele meiner Kollegen — mit Freude
begrüßen, wenn gegen die verwilderte, lächerliche,
widersinnige Mietshaus-Palast-Architektur mit allen
denkbaren Mitteln von Nichtfachleuten zu Felde ge-
zogen würde.
Meine Herren! Wir betrachteten bisher die Straßen-
seite eines Mietshauses, und ich möchte Sie bitten,
mich nicht mißzuverstehen, als ob ich bestrebt wäre
diese Schauseite, noch mehr als es bisher geschehen,
vom inneren Organismus loszulösen und sie etwa nur
im anderen Sinne zu betonen. Nichts liegt mir ferner!
Gerade in der vollkommen gleichwertigen Durchbildung
des Hauses — sei es in praktischer, sei es in ästhe-
tischer Beziehung — hegt sein Wert. Nur würde es
aus dem Rahmen meiner heutigen Worte herausfallen,
wollte ich durch eingehendere Besprechung des Miets-
hauses selbst Ihnen dies bekunden; wir sind ja natur-
gemäß in unserer Besprechung an das Äußere —
Straße und Hof — gebunden. — Der Hof — ich
möchte hier in der Hauptsache von Groß-Berlin sprechen
— oder, wie er euphemistisch genannt wird, Garten,
ist der von der zulässigen Bebauung ausgeschlossene
Teil des Grundstückes. — Gestatten Sie mir durch
diese Form des Ausdruckes zu betonen, daß wir es
naturgemäß nicht mit einem Garten in dem wirklichen
Sinne zu tun haben, sondern eben mit einenn Hof,
den die Behörde als Mindestmaß zur Licht- und Luft-
 
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