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Hofmann, Friedrich Hermann [Hrsg.]; Bayern / Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten [Hrsg.]
Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (2,4): Bezirksamt Parsberg — München, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.36886#0137

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Hemau. — Herrnried.

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dem Rücken«: Q. Tjjj*. (MÜLLER, S. 42 Amn.) Von 1808 ab diente
der Stein als Antritt am Rathaustor. (Ebenda, S. 244.) Interessantes Rechtsaltertum.
Das Stadtrecht von Hemau enthält folgende Bestimmung: »Item es soll auch ein
kircher (— Kirchherr, d. i. der Abt des Klosters Prüfening) von dem rnünch bey der
stiegen untz (— bis) zue dem obern thor, waß an der mauer und an dem graben
brochen ist, das soll er machen, pauen und bessern, und da soll man ihm stain, sandt,
kalg und holtz zueführn, das ist von alter also herkhommen.« (Ebenda, S. 42.)
In Ludwig des Brandenburgers Stadtrecht für Hemau vom Jahre 1350 ist dieser Passus
übrigens noch nicht enthalten. (Vgl. Quellen VI, 413 ff.) Ein ähnliches Verhältnis
bestand auch anderwärts, z. B. bei der Stadtmauer in Vilshofen; dort zeigte »eine
eingemauerte Büste die Abgrenzung der Baupflicht« an. (FRANZ SERAPH SCHARRER,
Chronik der Stadt Vilshofen von 791 bis 1848, Vilshofen 1897, S. 8.) Gleichen
Zwecken diente vielleicht auch das »steinerne Bild von zwei Fuß Höhe, einen Mönch
darstellend«, das in die »östliche massive Mauer des sog. Steinhofes (später Reiter-
kaserne) in Amberg« eingelassen war. (L. GRAF, Burg und Herrschaft Helfenberg,
o. O. 187g, S. 8.) In diesen Zusammenhang gehört wohl auch das »in Stein ge-
hauene Fratzengesicht« an der Stadtmauer in Altdorf, »das niemand erklären kann
und vermutlich ein Zeichen oder Einfall eines Maurers war.« (GEORG ANDREAS WiLL,
Geschichte und Beschreibung der Ntirnbergischen Landstadt Altdorf, Altdorf 1796,
S. 287.) HEINRICH GOTTFRIED GENGLER (Deutsche Stadtrechtsaltertümer, Erlangen
1882) erwähnt diesen Brauch übrigens nicht.
RENTAMTSGEBAUDE. Als »neues Schloß« 1600 an Stelle der alten
Burg der Grafen von Hirschberg errichtet. Der »Wartturm der Burg, auch Hexen-
turm genannt«, wurde 1797 und 1804 abgerissen. (MÜLLER, S. 31, 137.) Die übrigen
älteren Gebäude wurden 1810 »demoliert«. (MS. O. 843.)
Einfacher Bau ohne besondere architektonische Gliederung. Portal mit dorischen



Pilastern und Flachbogen.
Die WOHNHÄUSER der Stadt bieten im einzelnen nichts Bemerkenswertes; Wohnhäuser,
höchstens daß bei HAUS Nr. 9 und HAUS Nr. 47 der auf dem Boden stehende
rechteckige Erker wieder begegnet, der auch sonst im Bezirk öfters vorkommt.
Das GASTHAUS ZUM HIRSCHEN (»Fürstentaferne«), das zur Er-
innerung an den Besuch zahlreicher Fürsten während des bayerischen Erbfolgekrieges
(1304) mit Fresken geschmückt worden war (MÜLLER, S. 107), wurde vor kurzem
abgebrochen.

HERRNRIED.

VO. I, 213; III, 417; XXIII, 307 f., 363. — CHRISTOPH VOGEL, Abriß und
Beschreibung des Amtes Hembaur, 1397 (Abschrift). MS. im Hist. Ver. O. 844. —
JOSEPH PLASS, Geschichtliche, geographische und statistische Darstellung des ober-
pfälzischen Amtsgerichtsbezirks Hemau. MS. im Besitz des Herrn Direktors L. Auer
im Kassianeum in Donauwörth.
KATH. KIRCHE ST. MARIA HEIMSUCHUNG. Filiale von See. Kirche.
Matrikel R., S. 223.
Neubau von 1834.
Ausstattung einheitlich aus der Erbauungszeit.
Im Langhaus rechts Grabstein mit Umschrift in gotischen Minuskeln: .... Grabsteine.
v/hrt'Ze (= verschieden) - A/ - <Ar - - Ay - - A<?// -

Heft IV.
 
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