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Kongreß für Ästhetik und Allgemeine Kunstwissenschaft
Bericht — 1914

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Vorgeschichte
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Programm
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https://doi.org/10.11588/diglit.65508#0010

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Kongreß für Ästhetik und Allgemeine Kunstwissenschaft

Gleichfalls im Anfang des Jahres 1913 wurde ein Schreiben an die
Rektoren aller deutschen Universitäten und technischen Hochschulen sowie
an einige ausländische Universitäten gerichtet, das den folgenden Wort-
laut hatte :
Eurer Magnifizenz
beehrt sich der Ausschuß zur Vorbereitung eines „Kongresses für Ästhetik
und allgemeine Kunstwissenschaft“ von der beabsichtigten Tagung
ergebenst Mitteilung zu machen und die Bitte anzuschließen, daß dieser
Kongreß von Ihrer Universität (Hochschule) beschickt werden möge. Wie
Eure Magnifizenz aus der Anlage ersehen, soll zum ersten Male versucht
werden, die in verschiedenen Fächern der Wissenschaft und auch an
Ihrer Universität (Hochschule) vertretenen Bestrebungen ästhetischer und
kunstwissenschaftlicher Art zu einer Gemeinsamkeit zu vereinigen. Es
würde für ein solches Unternehmen eine außerordentliche Förderung
bedeuten, wenn Ihre Universität (Hochschule) die Einladung freundlich
aufnehmen und eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigten zu dem
Kongreß entsenden möchte.
Der Geschäftsführende Ortsausschuß.
von Allesch. Glaser. Dessoir. Wolffheim. Wulff.
Außerdem begannen nun die Verhandlungen mit den Fachgenossen,
die für Vorträge in Aussicht genommen waren. Bereits am 30. März konnte
mitgeteilt werden, daß der Kongreß vom 7. bis 9. Oktober 1913 in der
Berliner Universität tagen werde und daß 41 Vorträge angemeldet seien.
Ein weiteres Rundschreiben erging am 15. Juli, und am 20. September
konnte das endgültige Programm verschickt werden. Dieses lautete, unter
Berücksichtigung der im letzten Augenblick eingetretenen Änderungen und
unter Fortlassung einiger nebensächlichen Einzelheiten, folgendermaßen :
Programm
Allgemeines
Teilnehmer. Die Teilnehmer des Kongresses waren entweder Mitglieder
oder Hörer. Mitglieder konnten diejenigen Personen werden, die durch
Zusendung der Rundschreiben eingeladen worden waren oder auf ihre
Anmeldung hin ausdrücklich als Mitglieder aufgenommen wurden. Die
übrigen Teilnehmer waren Hörer. Diese hatten alle Rechte der Mitglieder,
mit Ausnahme des Rechtes, Vorträge zu halten und in die Diskussionen
einzugreifen; auch besteht ein Unterschied in bezug auf den Kongreßbericht
(siehe dort).
Beiträge. Der Beitrag der Mitglieder betrug 15 Mark, derjenige der
Hörer 8 Mark.
Teilnehmerkarten. Die Mitglieds- und die Hörerkarten waren auf den
Namen ausgestellt und unübertragbar. Ohne Karte konnte niemand zu den
Vorträgen und Veranstaltungen zugelassen werden.
 
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