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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 22.1911

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Neues aus der Alten Pinakothek in München, [2]
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Verschiedenes / Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.5953#0295

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565

Personalien — Forschungen — Denkmalpflege

566

dem Hugo von Tschudi ein Vorwort vorangestellt hat,
in dem er neben Bemerkungen über die Wandlungen
in der Art der Leitung großer Galerien seit den
letzten Jahrzehnten, besonders auf die vorbildliche
Sammeltätigkeit des Herrn Nemes hinweist. Wollen
wir hoffen, daß seine Erwartung, diese Leihausstellung
möge auch auf die Sammeltätigkeit Münchener Privater
anregend wirken, in Erfüllung gehe, und wollen wir
hoffen, daß München begreifen und anerkennen möge,
welch außerordentliche Verdienste sich der Leiter
unserer staatlichen Galerien um die alte Pinakothek
und damit um das gesamte Kunstleben der Stadt
erworben hat. b.

PERSONALIEN

Durch einen bedauerlichen Irrtum der Redaktion stand
in der letzten Nummer der Kunstchronik, Carl Justi in Bonn
sei neunzig Jahre alt geworden. Der hochverehrte Gelehrte ist
aber erst neunundsiebzig Jahre alt (geb. am 2. August 1832).
Wir bitten wegen der falschen Nachricht um Entschuldigung.

FORSCHUNGEN

In einem längeren Aufsatze in der Heidelberger Zeitung
(Nr.138 vom lö.Juniigii, 2. Blatt), der auch als Sonderdruck
erschienen ist, weist Karl Lohmeyer auf einen bisher fast
unbekannten Barockbaumeister hin, den kurfürstlichen Hof-
architekten Johann Adam Breunig. Dieser Künstler kann
eine mehr als lokale Bedeutung beanspruchen, weil von
ihm unter anderem die Heidelberger Jesuitenkirche stammt,
die wegen ihrer originellen Raumgestaltung immer eine
besondere Stellung einnahm und als deren Erbauer man
stets einen bedeutenden Architekten vermutet hat.

Als erstes nachweisbares größeres Werk des um
1695 in Heidelberg auftauchenden Adam Breunig führt Loh-
meyer den Umbau des Schwetzinger Schlosses an, in der
Gestalt, die es heute zeigt. Sein Vorgänger bei diesen
Arbeiten, die sich bis 1715 hinzogen, war der kurfürstliche
Ingenieur Flemal. Als leitender herrschaftlicher Baumeister
begann Breunig dann 1711 sein Hauptwerk, die Heidel-
berger Jesuitenkirche. Von ihm selbst stammt nur die
weniger glückliche, aber ganz eigenartige Außenarchitektur
der Langseiten und des Chores, mit dem merkwürdigen
»Maßwerk« in den Fenstern. Die Vorderfront ist später
von anderer Hand hinzugekommen. Die eigentliche Be-
deutung des Baues liegt in der großzügigen und einfachen
Innenarchitektur, bei deren Gestaltung Breunig ganz eigene
Wege geht. Besonders die abwechslungsreiche Choran-
ordnung ist bemerkenswert. — Am 12. Juni 1712 erfolgte
weiter die Grundsteinlegung zum Universitätsgebäude, dessen
Pläne ebenso von Breunig stammen, wie die zur alten
Bibliothek. Als drittes und prächtigstes Gebäude für den-
selben Platz war endlich der Dikasterialbau geplant, dessen
Ausführung jedoch wegen der Übersiedelung der Regie-
rung nach Mannheim unterblieb. Bei diesem Bau traten
der spätere Mannheimer Schloßbaumeister Froimont und
der Hauptmann und Ingenieur Born sowie der kurpfälzische
Ingenieur Marcus Weixel mit Breunig in Konkurrenz. —
Lohmeyer schreibt nun dem Meister weiter einige Privat-
bauten zu. Von ihnen ist das bedeutendste das 1712 für
den Regierungs- und Revisionsrat von Moraß errichtete
palastartige Wohnhaus, in dem sich jetzt die städtischen
Sammlungen befinden. Hier standen dem Architekten ver-
hältnismäßig viel Mittel zur Verfügung, deshalb zeigt der
Bau ein reicheres Aussehen als die schlichte Bibliothek
und Universität. — Breunig siedelte 1720 mit seinem Herrn
nach Mannheim über, wo er gelegentlich in den Schloßbau-
rechnungen erscheint; 1727 wurde er dort begraben, f. pi.

DENKMALPFLEGE

Das neue Statut der österreichischen Zentral-
kommission für Denkmalpflege. Die Denkmalschutz-
bewegung in Österreich hat durch die nunmehr erfolgte
kaiserliche Sanktionierung des neuen Statutes de*r k. k.
Zentralkommission für Denkmalpflege (der etwas umständ-
liche alte Name »K. K. Zentralkommission zur Erforschung
und Erhaltung der Kunst- und Geschichtsdenkmale« ist
fallen gelassen worden) einen großen Schritt nach vorwärts
getan. In Nr. 21 der Kunstchronik (31. März, Sp. 328—329)
konnten wir von dem Denkmalschutzgesetzentwurfe be-
richten, der damals dem Herrenhause unterbreitet werden
sollte. Die unerwartete Auflösung des Parlamentes hat
die Vorlage des Entwurfes hinausgeschoben. Die Zeit ist
aber inzwischen nicht nutzlos verlaufen, und mit der Durch-
setzung des neuen Statutes ist die wichtigste Vorarbeit
für ein neues Gesetz geschaffen, nämlich ein brauchbarer
Verwaltungskörper, der den Aufgaben der Denkmalpflege
gewachsen sein wird. Die große Reform bezieht sich vor
allem auf die ausübenden Organe, die bisher nur Ehren-
ämter eingenommen haben. An der Spitze der Kommis-
sion stehen, wie bisher, ein Protektor, ein Präsident und
die Vizepräsidenten. Dem Präsidium zur Seite steht als
beratendes Organ der Denkmalrat, eine Körperschaft, die
aus höchstens 50, auf fünf Jahre ernannten Mitgliedern be-
steht. Dieses Amt ist ein unbesoldetes Ehrenamt. Das
Exekutivorgan der Zentralkommission, das Staatsdenkmal-
amt, besteht aus kunsthistorisch gebildeten, technisch ge-
schulten und rechtskundigen Beamten in der Eigenschaft
von definitiven Staatsbeamten. Damit wird ein völlig
neuer Beamtenstatus geschaffen; bisher waren die Kon-
servatorenstellen Ehrenämter. An der Spitze dieses Staats-
denkmalamtes stehen die gegen eine entsprechende Re-
muneration bestellten kunsthistorischen und technischen
Generalkonservatoren mit dem Sitze in Wien. Diesen unter-
stellt sind je ein kunsthistorischer und technischer Landes-
konservator für einzelne Kronländer oder aus nationalen
Gründen abgegrenzte Gebiete. Außerdem können gegen
fallweise Remuneration Architekten, Techniker, Künstler usw.
zu Konsulenten der Zentralkommission ernannt werden.
Wichtig ist auch die Bestimmung, daß zu kunsthistorischen
und technischen Beamten nur Personen mit einer be-
stimmten Vorbildung, das ist mit einem kunsthistorisch-
archäologischen Doktorate der Philosophie, resp. mit den
Prüfungen aus dem Hochbaufache ernannt werden können.
Zur Unterstützung der Landeskonservatoren können ehren-
amtlich fungierende Denkmalpfleger ernannt werden.

Einer der wichtigsten Punkte des neuen Statutes ist
der, der die Errichtung eines kunsthistorischen Institutes
im Zusammenhange mit der Zentralkommission betrifft.
Damit wird erst eine wissenschaftliche Fundierung der
Denkmalschutzbewegung geschaffen, indem dieses Institut
in eigenen Fachkursen die zu einer zweckmäßigen Denk-
malpflege geeigneten Personen heranbilden soll. Zu den
Aufgaben des Institutes gehört ferner die Fortführung der
allgemeinen wissenschaftlichen österreichischen Kunsttopo-
graphie, die Veranstaltung von Sonderpublikationen wich-
tiger Denkmale oder Denknialgruppen und die Über-
wachung der einschlägigen staatlichen und staatlich sub-
ventionierten Museen. Ausdrücklich vorgesehen ist auch
die Beteiligung an allgemeinen, nicht speziell österreichi-
schen Fachaufgaben.

Falls dieser Denkmalschutzgesetzentwurf, wie zu
erwarten ist, bald dem Parlamente vorgelegt und hoffent-
lich auch angenommen werden wird, so wird die Zentral-
kommission in ihrer reformierten Gestalt imstande sein,
die wichtigen Aufgaben durchzuführen. o. p.
 
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