Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 9.1921/​1922

DOI Heft:
Heft 1
DOI Artikel:
Gümbel, Albert: Johann Glöckner von Zittau, ein Nürnberger Festungsbaumeister 1430 - 1442
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44571#0026

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
12 A. GÜMBEL, JOH. GLÖCKNER VON ZITTAU, EIN NÜRNBERGER FESTUNGSBAUMEISTER BAND 9

Dazu stimmt, daß der Meister im Mai 1431 nach
Zittau eilt, um die Übersiedlung seiner Familie
nach Nürnberg zu bewerkstelligen; zu dieser Reise
leistete der Rat einen Zuschuß von 6 ft und 12 Schil«
ling Haller.5) Im Juni ist er wieder in Nürnberg, zu
welcher Zeit er für einige Modelle und „anweisung“
3 ft 4 Schillinge 8 Haller empfing.'1) Aus dem Früh«
jahr 1432 besitzen wir sodann denWortlaut des schon
oben berührten späteren Vertrages, der einen früheren
von 1430 oder 31 zu ersetzen hatte. Glöckner tritt
auf drei Jahre vom Datum der Bestellung (14. März)
an mit einem wöchentlichen Solarium von 1 u neuer
Haller in die Dienste der Stadt. Er schwur, dem
Rate dienen und alle seine „Vernunft“, Wissen und
Können in allen Dingen nicht verhalten, sondern
nach seinem besten Verstehen mitteilen, lehren und
„beweisen“ zu wollen. Der Rücktritt vom Dienste
solle ihm während der drei Jahre nicht gestattet sein,
dagegen solle es dem Rate freistehen, ihm „aufzu«
sagen“, wann er wolle. An dem Tage seiner Ver«
eidigung empfing er zugleich ein Geschenk von 24 fl.,
„wann er sich sust nicht bestellen wolt lassen“.1)
Schon im August des folgenden Jahres macht sich
aber das Bedürfnis einer Neuregelung des Dienst«
Verhältnisses geltend; es scheint fast, als ob der
Meister dem Rate durch wiederholte Bitten um Vor«
lehen lästig geworden sei.8) In diesem neuen Vertrag
vom 29. August 1433 °) verpflichtet sich Glöckner der
Stadt fünf Jahre lang getreulich um den bisherigen
Sold zu dienen; zugleich erhielt er zu seiner großen
„notdurft“ aus Freundschaft ein Vorlehen von 50 fl.
rheinisch, das er in diesen fünf Jahren durch jähr«
liehe Abzüge von 10 fl. an seinem Gehalt tilgen solle.
Aus den folgenden Jahren 1433—1435 besitzen
wir dann besonders zahlreiche und bemerkenswerte
Nachrichten über Arbeiten des Meisters für den Rat.

Offenbar bilden diese Jahre den Höhepunkt seines
Nürnberger Wirkens. So empfing er im Herbst 1433
eine außerordentlicheEntlohnung für zweiBaumodelle
(„monster zum pau“) aus Eisen, wie besonders her«
vorgehoben wird,10) kurz darauf zehn Schillinge Haller
„am zeug zum abwegen“.11) Im Sommer 1434 er«
hielt ein „fremder Schreiber“ 1 ft Haller für die Ab«
schrift eines Pergamentbüchleins, enthaltend eine von
Glöckner verfaßte Ordnung, „wenn die stat belaegert
würd“.12) Wir dürfen darunter wohl eine Ordnung
verstehen, wie uns eine solche aus dem Jahre 14301:1)
und eine andere aus etwas späterer Zeit, aus den
Jahren des Kampfes der Stadt mit Markgraf Albrecht
Achilles, überliefert ist.14) Insbesondere dürfte diese
Glöcknersche „Ordnung“ Bestimmungen über die
Verteidigung der Stadt im engeren Sinne, also z. B.
Zahl der Verteidiger bei den einzelnenToren, Türmen
und Zwingern, Anzahl und Kaliber der Bestückung,
Bedienung der Geschütze usw. enthalten haben. Leider
ist sie uns nicht mehr erhalten. Schwerer zu deuten
ist jenes „monster auf ernstlich krieg“, für welches
Glöckner im Herbst 1434 10 fl. empfängt.15) Daß
„monster“, d.h.Muster in der Bedeutung.von „Modell*,
zu nehmen ist, zeigen uns die Nürnberger Stadtrech«
nungen an vielen Stellen,'6) im übrigen fehlt uns jeder
Anhaltspunkt zur näheren Feststellung von Art und
Umfang dieses „monsters“. Daß es sich um das
Modell irgendeines Befestigungswerkes gehandelt
habe, nach welchem gebaut werden sollte, liegt bei
den besonderen Aufgaben, die Glöckner in Nürn-
berg übertragen waren, nahe. Deutlicher sehen wir
bei einem weiteren in das Jahresende 1434 fallenden
Eintrag der Stadtrechnungen, nach welchem der
Meister 4 u Haller „für ein muster an (d. h. auf)
einem gemolten tuch eines veltkriegs oder legers*,
erhielt.17) Es handelte sich also um den gemalten

") Beilage I, Nr. 2.
8) Beilage I, Nr. 3.
’) Ebenda Nr. 4 und 5.
8) Ebenda Nr. 7.
lJ) Ebenda Nr. 9.
10) Ebenda Nr. 10.
*') Ebenda Nr. 11.
12) Ebenda Nr. 14.
1S) Diese, betitelt „Ordnung ob man die stat Nüremberg
belegert, wie man sich darinnen halten soll,“ ist heute im
Germanischen Museum verwahrt (Pergament«Handschri£ten
Nr. 23628, besprochen und gewürdigt von Köhler im „An«
zeiger für Kunde der deutschen Vorzeit“, 1871, Nr. 6 und 7).
In der Vorrede zu dieser Ordnung heißt es: Als vor ettwieviel
jaren ein ordnung gemacht ward, ob das waer, daz man die stat
berannt vnd ein geleger davor wölte werden, wie man denn
halten vnd was ein yeglicher awßrichten sölte, also ist dieselb
ordnung vernewt vnd gebessert nach der stat pewen, als her-
nach geschrieben sfeef, Michahelis anno etc. tricesimo (= 29. Sep-
tember 1430). Gerade aus dem Jahre 1430 berichtet uns die

„Chronik aus Kaiser Sigmunds Zeit (Nürnbg. Chroniken I,
S. 376): Item anno dom. 1400 und in dem 30. jar da ward
mancherley verwandelt in Nüremberg sunder mit gepew umb
dy stat mit twingern und mit abprechen eflich maur und gefu-
tert greben, dyseiben stain man widerumb vermauret“. Den neuer«
liehen Änderungen in „der stat pewen“ seit 1430 sollte wohl
die Ordnung von 1434 Rechnung tragen.
“) Vgl. Chroniken der deutschen Städte, Nürnberg II,
S. 275 ff.
15) Beilage I, Nr. 15.
1G) Z. B. Nürnberger Stadtrechnungen im Kreisarchiv Nürn«
berg vom Jahre 1517, Bd. VI, Fol. 10a: Item 32 guld. lands-
werung haben wir geben Peter Imhof, paumaister des neuen spitals,
die maister Hanns Beham für ein erung zu geben, für das ge -
schnitten muster zu demselben spitalpau.
Und weiter unten: Item 20 guld. landsw. maister Hanns
Beham für ein geschnitztmuster zu dem rathausfur ein erung.
*’) Beilage I, Nr. 16.
 
Annotationen