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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 9.1921/​1922

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Heft 5
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Mützel, Hans: Eine Offiziersuniform des 30jährigen Krieges im Berliner Zeughaus
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Weyersberg, Albert: Auszüge aus alten Solinger Zeichenrollen
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https://doi.org/10.11588/diglit.44571#0196

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166

ALBERT WEYERSBERG: AUSZÜGE AUS ALTEN SOLINGER ZEICHENROLLEN

BAND 9

Friedrich Wilhelm von Brandenburg von ca. 1640 —, die Jahre 1630—40 fallen; gegen Ende des dreißig*
welche diese Kollertracht zeigen, allerdings meist jährigen Krieges kam schon die kurze Pourpoint*
in kürzerer Form und dann über eine Stoffjacke Tracht auf; die Zeit des langen Schoßrocks war
gezogen, deren Ärmel oft geschlitzt sind und den vorbei. Es ist das Kriegskleid der Schweden Gustav


Abb. 3
LedersKolIer 1630—1640
(Zeughaus, Berlin)

Hemdärmel sehen lassen. Die lederne Unterjacke
und die Lederärmel sind zwar nicht außergewöhn*
lieh, aber doch seltener. Auf Bildern kann man nicht
erkennen, ob die Lederärmel an dem Kollett sitzen
oder an der darunter getragenen Jacke; erst solche
Originalstücke lassen diesbezügliche Vermutungen
aufkommen.
Die Entstehung unseres Soldatenkleides dürfte in

Adolfs. Einzelne Kolletts sind nicht gerade selten,
sie wurden in allen am großen Kriege beteiligten
Armeen getragen. In Frankreich hießen sie buffletin
oder colletin, in England bufflecoat oder jeckir. Das
ZeughausbesitztselbsteineReihevonsolchenStücken.
Doch ein Kostüm in dieser Vollständigkeit ist eine
seltene Erwerbung, zu der man dem Zeughaus Glück
wünschen kann.

AUSZÜGE AUS ALTEN SOLINGER ZEICHENROLLEN
VON ALBERT WEYERSBERG
(2. Fortsetzung; vergl. Bd. 8, 76 und 288.)

Während die bisherigen Mitteilungen der am
„8. Mertz 1777“ angelegten „SchwertsS chmits
Handwercks Zeichens Rolle“ entnommen sind und
mithin die eingeschriebenen Schwertschmiede, die
allerdings auch kleine Messer anfertigen durften, be»
treffen, folgen nun die Zeichen der Sch wert feger.

Zumal für die mit den eigenartigen Verhältnissen
der alten Solinger Handwerke nicht Vertrauten sei
vorausgeschickt, daß die Solinger Schwertfeger und
Reider der Zunftzeit (Privilegium vom 9. März 1412)
weder Schwert* und Degenklingen schmieden noch
härten und schleifen durften. Sie stellten insbesondere
 
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