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Heidelberger Beobachter: Kampfblatt der Nationalsozialisten für Odenwald und Bauland (1 (September-Dezember)) — 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.44156#0489

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Wr Lreiheit und S«0

Nr. 166 /1. Jahrgang

Freitag, den 13. Nsverrrbsr 1931

Freiverkanf 15 Pfg

Wer belriigt Arbeiter mb WM?
Sozialdemokratie, Zentralverband deutscher Konsumvereine
und die Berliner Zentrale des Z d.A.

„WilWFMmMki"
Irr selrHem Md beit!
Wir veröffentlichten am Dienstag, den
10. Novemb. im „Heidelberger Beobachter"
unter der Ueberschrifk: „So betrugt
man Angestellte und Arbeiter!"
Auszüge aus einem Brief, den der Borstand
des Zentralverbandes deutscher Konsumver-
eine e. B. an den Verband südwestdeutscher
Konsumvereine e. V. geschrieben hat!
Dieser Brief enthält derartige Unge-
heuerlichkeiten, daß wir uns veran-
laßt sahen, ihn der Öffentlichkeit zu über-
geben.
Es war uns von vornherein klar, daß
das hiesige SPD-Organ alles versuchen
würde, um die Echtheit dieses Briefes ab-
zuleugnen. Richtig bemüht sich dieses sau-
bere Blatt auch in seiner Nr. 264 von
Donnerstag, den 12. November um eine
„Rechtfertigung" der entlarv-
ten Konsumvereins- und Z.d.A.-
Oberbonzen.
Diese „Rechtfertigung", für die die
Volkszeitung eine halbe Seite ihres kost-
baren Papiers aufwendet, stellt im wesent-
lichen den Versuch dar, den „Heidelberger
Beobachter" der Fälschung zu bezichtigen.
Wir haben keinen Anlaß, uns mit diesem
völlig mißglückten Versuch zu befassen. Um
aber für die Zukunft der „Volkszeitung"
ein für allemal die Möglichkeit zu nehmen,
in bewährter und bekannter Art ihre Le-
ser zu belügen, drucken wir, was eigentlich
Sache der „Volkszeitung" gewesen wäre,
wenn sie ein reines Gewissen
hätte, jenen Brief des Zentralverbandes
deutscher Konsumvereine e. V. unge-
kürzt und unverändert ab.
Zeder Leser möge nun selbst entscheiden,
ob die Behauptungen des „Heidelberger Be-
obachter" zutreffen.
*
Mir stellen hier nur nochmals zusam-
menfassend das Wesentlichste fest::
1. Der Hauptvorstand des Z.d.A. hat
den Abschluß eines Nolabkommens,
ähnlich dem mit dem Gesamtverband der
Arbeitnehmer und mit dem Verband der
Nahrungsmittel- und Gekränkearbeiter ab-
geschlossenem Notabkommen, abgelehnt.
(Absatz 1 des Briefes).
Der Vorstand des Zenkralverbandes
Deutscher Konsumvereine verlangt trotz
dieser Ablehnung von seinen Unterorgani-
sationen, daß sie die gleichen Forderungen
jenes Rotabkommens unbedingt anstreben
und durchsetzen sollen! (Absatz 2).
2. Der Vorstand des Zentralverbandes
Deutscher Konsumvereine ordnet an, daß
dort, wo die Einführung der 40-Stunden-
Woche möglich sei, ein Lohnausgleich
Unter keinen Umständen bewil-
ligt werden darf. (Absatz 3)
Im Gegensatz zu dieser Anordnung for-
derte die SPD bisher stets Lohnausgleich

Ikk Ms du ZsMlimdmöu deMkk MOimm'« e.N.
Vie heute gepflogenen Verhandlungen mit den Vertretern des hauptoorstandes des Zentral-
verbandes der Angestellten in Berlin — den Genossen Urban, Rogon und Lähnsr — haben ein
befriedigendes Ergebnis nicht gebracht. Oie Vertreter des ZdA. haben den Abschluß eines für die
angeschlossenen Konsumgenossenschaften gültigen Notabkommens abgelehnt. Vie Notlage der
Konsumgenossenschaften konnte auch von den Vertretern des ZdA. nicht bestritten werden. Sie
haben deshalb auch zugesagt, datz ihre „Gliederungen" alles tun werden, um für die notleidenden
Konsumgenossenschaften eine ausreichende Erleichterung ihrer Lage zu schaffen.
viese Erklärung können die Leitungen der Konsumgenossenschaften als Grundlage der
sofort anznbahnenden Verhandlungen (auch im Kalle ungekündigter Lohnvereinbarungen) über
die notwendige Entlastung der konsumgenossenschaftlichen Betriebe verwenden. Zn den Verhand-
lungen mit den bezirklichen oder örtlichen Leitungen des ZdA. ist unbedingt die Erfüllung der gleichen
Forderungen anzustreben und durchzusetzen, die dwch den Abschluß des Notabkommens vom lO. lO.
193 t mit dem Gesamtverband.der Arbeitnehmer und mit dem verband der Nahrungsmittel- und
Getränkearbeiter erfüllt worden sind.
Vie Einführung der 4v-.Stun-enwoche kann nur in den Fällen gutgeheitzen werden, in
denen für die einzelnen Betriebe und Abteilungen der Konsumgenossenschaften die Möglichkeit der
Einführung geboten ist. Bei der Einführung der 40-Stundenwoche und bei der Aufrechterhaltung
oder deni weiteren Ausbau der Kurzarbeit darf ein Lohnausgleich unter keinen Umständen be-
willigt werden. Jede Kurzarbeit bringt auch bei einer gleich großen Kürzung der Gehälter schon
eine vermehrte Belastung durch die sozialen Aufwendungen de; aufgeblähten Personalbestandes
mit sich.
Zn den meisten konsumgenossenschaftlichen Betrieben wird die Einführung oder der weitere
Ausbau der Kurzarbeit ohnehin nicht die notwendige Entlastung bringen. Daher müssen die Lei-
tungen der unwirtschaftlich arbeitenden Konsumgenossenschaften jetzt endlich den Mut finden,
das überschüssige Personal abzubauen. Nachdem in den einzelnen Konsumgenossenschaften
gesammelten Erfahrungen betrachten die Vertreter des ZdA. die Kurzarbeit als eine Gehalts-
kürzung. vabei handelt es sich bei der Aufrechterhaltung des Personalbestandes unter Einführung
einer kürzeren Arbeitszeit doch nur um eine Einschränkung des Gehalts der einzeln Beschäftigten.
Für die konsumgenossenschaftlichen Betriebe bedeutet jedoch diese Einschrumpfung des Einkommens
der einzelnen Mitarbeiter keine Entlastung, sondern nur eine weitere Belastung. Deshalb wird
sich, sofern die verlorengegangene Wirtschaftlichkeit der Betriebe wieder zurückgewonnen werden
soll, der ausreichende Abbau des Personals als ein unbedingtes Gebot der Notwendigkeit
erweisen.
In den Verhandlungen mit den bezirklichen und örtlichen Vertretungen des Z.d.A. müssen natür-
lich auch Entlastungen angestrebt werden, die zu einer Verringerung der sozialen Aufwendmtzen
führen, viel wichtiger ist jedoch der durchgreifende Abbau des Personals und der Gehälter.
Vie Vertreter des Hauptvorstandes des Z.d.A. haben die Bezahlung der AngPellten
in den kleineren konsumgenossenjchaftlichen Verteilmrgsstellen im Verhältnisse zum Umstch ab-
gelehnt. Trotzdem muß diese Lntlohnungsart in allen Verteilungsstellen, deren Belastung zu stark
ist und deren Schließung unmöglich erscheint, durchgeseht werden.
Soweit nicht besondere Hemmnisse bestehen, ist am besten mit den Angestellten in diesen
kleineren Verteilungsstellen unmittelbar (d. h. ohne Inanspruchnahme der Gewerkschaftsver-
treter) zu verhandeln. Werden die Gewerkschaftsvertreter zu diesen Verhandlungen hinzugezogen,
so kann mit einer Zustimmung nicht gerechnet werden. Auch mit einer „Stillehaltung" der nach dem
tariflichen Gehaltsabkommen fällig werdenden Gehaltserhöhungen wollten sich die Vertreter des
Z.d.A. nicht einverstanden erklären. Sie wollen sich jedoch nicht dagegen wehren, wenn zwischen
den Leitungen und den Angestellten der Genossenschaften eine Vereinbarung über ein befristetes
Ruhen der fällig werdenden Gehaltserhöhungen getroffen wird.
Gelingt es den einzelnen Konsumgenossenschaften auch unter Mitwirkung der Beamten der
Kevisionsverbände nicht, mit den Vertretungen des ZdA. zu einer ausreichenden Entlastung der
konsumgenossenschaftlichen Betriebe zu gelangen, so darf nicht davor zurückgeschreckt werden, die in
den einzelnen Fällen schon längst notwendig gewordenen Kündigungen des entbehrlichen Personals
auszusprechen, vielleicht können in vielen Fällen mit dem ZdA. nur dann Vereinbarungen über
erträgliche und tragbare Krbeits- und Gehaltsbedingungen für die gesamten Angestellten getroffen
werden, wenn rechtzeitig vor dem Ablauf der vorgeschriebenen Frist die Kündigung der gesamten
Angestellten ausgesprochen wird. Zn den heutigen Verhandlungen mit den Vertretern des ZdA.
fiel jedenfalls von der Gewerkschaftsseite der selbsttröstende Ausspruch, datz derartige Kündigungen
de; gesamten Personals Verhandlungen im Gefolge haben dürfte. Wahrscheinlich wird nur unter
dem Druck der ausgesprochenen Kündigung der gesamten Angestellten die Erzielung ausreichender
Erleichterung für die Betriebe der Konsumgenossenschaften möglich sein.
Vas etwaige Drohen der Angestellten mit einem Streik braucht die Leitungen der Konsum-
genossenschaften nicht zurückschrecken. Aus den heutigen Verhandlungen haben wir entnommen,
daß die verantwortlichen Männer in der Leitung des ZdA. in Berlin ihre Zustimmung zu einem Streik
in irgendeinem konsumgenossenschaftlichen Betrieb nicht geben werden. Deshalb müssen die Revi-
sionsverbänbe die Leitungen und die Aufsichtsratskörperschaften der verbanüSgenossenschasten
auch auf die Haltlosigkeit einer Streikdrohung -er Angestellten Hinweisen.
Mit genossenschaftlichem Grutz!
Zentralverband deutscher Konsumvereine E. v.
gez. Bästlein. kleppzig.

und bezeichnete die Verweigerung des Lohn-
ausgleiches als sozialreakkionär!
3. Der Haupkvorstand -es Z.-.A. hat
die Bezahlung der Angestellten im Ver-
hältnis zum Umsatz abgelehnk.
Trotzdem fordert der Vorstand des Zen-

tralverbandes Deutscher Konsumvereine die
Durchsetzung dieser Entlohnungsart
dort, wo es nötig ist. (Absatz 6)
4. Der Vorstand des Zenkralverbandes
Deutscher Konsumvereine fordert unmittel-
bare Verhandlungen über die Lohnfestset-

zung, d. h. „ohne Inanspruchnahme
der Gewerkschaftsvertreke r",
weil mit einer Zustimmung der Gewerk-
schaftsvertreter nicht gerechnet werden kann.
(Absatz 7).
Dieses Vorgehen ist eine glatte Aus-
schaltung der unteren Gewerkschaftsorgani-
sationen!
5. Schließlich stellt der Vorstand des
Zenkralvsrbandes Deutscher Konsumvereine
fest: „Wahrscheinlich wird nur unter dem
Druck der ausgesprochenen Kündigung der
gesamten Angestellten" die Erzielung aus-
reichender Erleichterungen möglich sein!
(Absatz 8).
Dies Verhalten der Konsumvereine, das
hier propagiert wird, unterscheidet sich in
nichts von dem industrieller Scharfmacher!
Die Konsumvereine wollen den Angestellten
drohen, sie aus die Straße zu wer-
fen, wollen sie so kirre machen, um ihnen
dann den Lohn diktieren zu kön-
nen.
6. Der Vorstand des Zenkralverbandes
Deutscher Konsumvereine fordert die ört-
lichen Konsumvereine auf, vor Streik-
drohungen der Angestellten
nicht znröckzuschrecken, da die
„verantwortlichen Männer in der Leitung
des Z.d.A. in Berlin" ihre Zustimmung zu
einem Streik in konsumgenossenschafklichen
Betrieben nicht geben würden. (Absatz 9)
Das ganze stellt sich also dar als ein
Komplott zwischen den Oberbonzen
des Z.d.A. und der Konsumvereine
auf dem Rücken der Angestellten.
Die Volkszeitung mag darum Herumlü-
gen, soviel sie will!
Der Zweck unserer Veröffentlichung war,
den deutschen Arbeitern und Angestellten
jene SPD-Bonzen, die sich überall
schmarotzend breit machen, ohne Maske
zu zeigen. Wenn die Volkszeitung jetzt naiv
behauptet, die Konsumgenossenschaften seien
„politisch neutral", so wird sie jeder
Arbeiter und Angestellte glatt auslachen!
Die „Neutralität" der Konsumvereine ist
die gleiche, wie die der Gewerkschaften! Sie
steht aus dem Papier. In -er Praxis
werden nur Sozialdemokraten an-
gestellt, Kommunisten und Nationalsoziali-
sten aber nicht! — Das nennt sich dann po-
litische Neutralität!
Was schließlich das „Lumpenpack" an-
langt, soll die „Volkszeitung" vorsichtig
sein. Der „W urm" ist nicht P g., son-
dern sitzt mitten in -er Sozial-
demokratie und er hat es sich zur Auf-
gabe gemacht, den Verrat -er SPD
an der deutschen Arbeiterschaft bloßzustel-
len, den Bonzen ihre falsche
Maske Herunkerzureiße n.
Das wollen wir der Volkszeitung „Zur
Beruhigung" freundlichst anverkrauen.
Sämtliche Bonzen in Heidelberg und
Umgebung werden wir entlarven. Der
Wurm kennt sie alle in ihrer vollen Schön-
heit! Wurm.
 
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