5.1 Kirchen
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mit Reliquien aus. Sofort anschließend tradierte Selipert die Kirche an den Bischof.
Dazu stellte er sich vor die Menge, die zur Feier gekommen war, und übergab das
Pallium des Altars an den Bischof, mitsamt dem nun genauer aufgeführten Besitz
von fünf Unfreien, 30 Joch Land, Wiesen mit einem Ertrag von zwölf
Wagenladungen Heu und dem umzäunten Hof, auf dem die Kirche erbaut war,
mit allen Gebäuden, unter der Bedingung, dass er und sein Sohn Job alles bis zu
ihrem Tod nutzen durften"^.
Die offenbar selbstverständliche Verknüpfung von Weihe und Tradition einer
Kirche"4 stärkte die Position der karolingischen Bischöfe erheblich. In unsicheren
Fällen fragte der Bischof die Erbauer einer neuen Kirche, was mit ihr geschehen
oder, direkter, ob die Kirche an den Bischof tradiert werden solle"^. Bereits Bischof
Virgil von Salzburg (748-84) hatte Jahrzehnte zuvor im Konflikt mit einem Graf
Günther die Weihe einer Kirche verweigert, weil dieser die Kirche offenbar in
seiner Gewalt behalten wollte^. Virgil argumentierte aber offenbar wie sein
113 TF 330 (814.11.17): SeEpeHMS coMsüMxE onEonMm ;*M CMrL SMO ;*M /oco nomÖMfo HMsE (Nassen-
hausen?). DeE%L ucnE oEsccraMEo ad ucMcrHEEcm HELMcm cpiscopMM!, Mi ;'EELm uoMÖv EigMeEm
Ei sL^eai ucMcrgEEL ep;scopMS ;'EELm ucMLns H aE; MudE MoEEes u;r; CMm eo HEfMcrMMf. TMMC
^MoroMS ep;scopMS, ^MomoEo pmcELiMm orHLr;'MM! EcmEEgm uoEu'ssH H EL E'EcMLr aEfMissH H
sLiMm^LEH so CMm V mHMÖpE's H XXX Engeres H Xii carrgEgs Ec praEs ;psMm aEarcm EcrcEEarc.
TMMC ucMcraEEis cpiscopMS coMsccrauE Eanc cccLsiam MCCMOM H aEarcm ;*MSMpcr H rcE'^ME's aEE;EE.
TMMO EemMM! ucnE prac/äiMS ScE'pcriMS coram mMEEMEwem popME, ^M; aE ELm ccLErEaLm
ucMcraMi H EEE paE;*MM! ;ps;*MS aEans ;*M maMM SMa H LaE;EE EE^m aEarcm ;*M maMMS HELM;
cpiscop; CMm V maMÖpE's H ;*Mgcras XXX H Xii carraEas Ec praEs cf ;'EMm CMricm ^M; circa cccLsiam
OMM! sepe cLcMmscpia csi CMm cas;s uci CMMcEs aEi's acE^LE's aE Eomo saMciac Mariae ;*M Castro sEo
Fr;g;s;M0Ms;s ;*M ea uero raEoMe, Mi EL ;pse ef/E;'MS e;*MS MomiMe JoE ^MOMS^Me ;*M Eac^ragE; uEa
HuereMf aE eorMm MSMWi ci poLsLLm EaEcrcrE. Ähnliche Beispiele in TF 328 (814.10.07), 336
(815.04.19), 349 (815.10.02), 352 (815.11.05), 391 (818.01.26), 394 (818.03.14), 421 (819.09.15) -
dort fragte der Bischof noch, ob jemand einen gerechtfertigten oder falschen Anspruch auf
den Besitz erheben könne 442 (821.01.13), 470 (vor 822.09.05), 477 (822.09.16) mit einem
Bericht aus der Zeit Bischof Attos. Die häufig gestellte Frage des Bischofs an die Erbauer,
tp;owioEo pracEEiMWi oraLrE/w; EereEEare uoEEssH, bedeutet nicht, dass der Bischof wissen
wollte, wie die Kirche vererbt werden solle (so etwa STÖRMER, Adel 372, und DERS.,
Kirchenanlagen 22), sondern - wie aus dem Zusammenhang der folgenden Übertragung von
Besitz an die Kirche deutlich wird - wie der Erbauer sie mit Erbgut ausstatten wolle, so
bereits STUTZ, Eigenkirchenvermögen 1208-10, und WOOD, Church 440. Möglicherweise
besteht eine Verbindung zur Praxis Kirchen als Erben einzusetzen, die etwa im gotischen
Spanien üblich war (WOOD, Church 21-23); s. auch c.6 der Capitula legibus addenda (MGH
Cap I, Nr. 136, 282), nach dem eine als Erbin eingesetzte Kirche einen Anteil wie die anderen
Erbberechtigten erhalten solle.
114 Die einzige Kirche aus der Zeit Hittos, die nicht nach der Weihe tradiert wurde, in TF 336
(815.04.19). Dieses Bild ist nicht nur eine Folge der Überheferung in den Traditionsbüchern,
in denen selbstverständlich vor allem tradierte Kirchen erwähnt wurden. Auch normative
Quellen bestätigen die Verbindung von Weihe und Tradition, wie das oben bereits zitierte
Beispiel des c.30 der Concilia Rispacense, Frisingense, Saliburgense (800, MGH Conc 11,1,
Nr. 24, 211) zeigt. Auch in anderen Regionen scheint eine Verbindung zwischen Weihe und
Tradition nicht unbekannt gewesen zu sein, sie wurde bei den Konzilien von Valence und
Mäcon 855 sogar vorgeschrieben (c.9, MGH Conc. III, Nr. 33, 358f. bzw. c.8, Nr. 36, 378f.),
dazu HARTMANN, Zustand 422-26; WOOD, Church 800-3, zur ablehnenden Reaktion Hink-
mars v. Reims ebd. 804—12.
115 TF 349 (815.10.02), 442 (821.01.13).
116 BN 13,3-5. Graf Günther weigerte sich vor der Weihe der Klosterkirche in Otting, Virgil mit-
zuteilen, in wessen EomEEMWi das Kloster sein solle. Erst als er zugestimmt hatte, es an
Salzburg zu übergeben, weihte Virgil die Kirche.
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mit Reliquien aus. Sofort anschließend tradierte Selipert die Kirche an den Bischof.
Dazu stellte er sich vor die Menge, die zur Feier gekommen war, und übergab das
Pallium des Altars an den Bischof, mitsamt dem nun genauer aufgeführten Besitz
von fünf Unfreien, 30 Joch Land, Wiesen mit einem Ertrag von zwölf
Wagenladungen Heu und dem umzäunten Hof, auf dem die Kirche erbaut war,
mit allen Gebäuden, unter der Bedingung, dass er und sein Sohn Job alles bis zu
ihrem Tod nutzen durften"^.
Die offenbar selbstverständliche Verknüpfung von Weihe und Tradition einer
Kirche"4 stärkte die Position der karolingischen Bischöfe erheblich. In unsicheren
Fällen fragte der Bischof die Erbauer einer neuen Kirche, was mit ihr geschehen
oder, direkter, ob die Kirche an den Bischof tradiert werden solle"^. Bereits Bischof
Virgil von Salzburg (748-84) hatte Jahrzehnte zuvor im Konflikt mit einem Graf
Günther die Weihe einer Kirche verweigert, weil dieser die Kirche offenbar in
seiner Gewalt behalten wollte^. Virgil argumentierte aber offenbar wie sein
113 TF 330 (814.11.17): SeEpeHMS coMsüMxE onEonMm ;*M CMrL SMO ;*M /oco nomÖMfo HMsE (Nassen-
hausen?). DeE%L ucnE oEsccraMEo ad ucMcrHEEcm HELMcm cpiscopMM!, Mi ;'EELm uoMÖv EigMeEm
Ei sL^eai ucMcrgEEL ep;scopMS ;'EELm ucMLns H aE; MudE MoEEes u;r; CMm eo HEfMcrMMf. TMMC
^MoroMS ep;scopMS, ^MomoEo pmcELiMm orHLr;'MM! EcmEEgm uoEu'ssH H EL E'EcMLr aEfMissH H
sLiMm^LEH so CMm V mHMÖpE's H XXX Engeres H Xii carrgEgs Ec praEs ;psMm aEarcm EcrcEEarc.
TMMC ucMcraEEis cpiscopMS coMsccrauE Eanc cccLsiam MCCMOM H aEarcm ;*MSMpcr H rcE'^ME's aEE;EE.
TMMO EemMM! ucnE prac/äiMS ScE'pcriMS coram mMEEMEwem popME, ^M; aE ELm ccLErEaLm
ucMcraMi H EEE paE;*MM! ;ps;*MS aEans ;*M maMM SMa H LaE;EE EE^m aEarcm ;*M maMMS HELM;
cpiscop; CMm V maMÖpE's H ;*Mgcras XXX H Xii carraEas Ec praEs cf ;'EMm CMricm ^M; circa cccLsiam
OMM! sepe cLcMmscpia csi CMm cas;s uci CMMcEs aEi's acE^LE's aE Eomo saMciac Mariae ;*M Castro sEo
Fr;g;s;M0Ms;s ;*M ea uero raEoMe, Mi EL ;pse ef/E;'MS e;*MS MomiMe JoE ^MOMS^Me ;*M Eac^ragE; uEa
HuereMf aE eorMm MSMWi ci poLsLLm EaEcrcrE. Ähnliche Beispiele in TF 328 (814.10.07), 336
(815.04.19), 349 (815.10.02), 352 (815.11.05), 391 (818.01.26), 394 (818.03.14), 421 (819.09.15) -
dort fragte der Bischof noch, ob jemand einen gerechtfertigten oder falschen Anspruch auf
den Besitz erheben könne 442 (821.01.13), 470 (vor 822.09.05), 477 (822.09.16) mit einem
Bericht aus der Zeit Bischof Attos. Die häufig gestellte Frage des Bischofs an die Erbauer,
tp;owioEo pracEEiMWi oraLrE/w; EereEEare uoEEssH, bedeutet nicht, dass der Bischof wissen
wollte, wie die Kirche vererbt werden solle (so etwa STÖRMER, Adel 372, und DERS.,
Kirchenanlagen 22), sondern - wie aus dem Zusammenhang der folgenden Übertragung von
Besitz an die Kirche deutlich wird - wie der Erbauer sie mit Erbgut ausstatten wolle, so
bereits STUTZ, Eigenkirchenvermögen 1208-10, und WOOD, Church 440. Möglicherweise
besteht eine Verbindung zur Praxis Kirchen als Erben einzusetzen, die etwa im gotischen
Spanien üblich war (WOOD, Church 21-23); s. auch c.6 der Capitula legibus addenda (MGH
Cap I, Nr. 136, 282), nach dem eine als Erbin eingesetzte Kirche einen Anteil wie die anderen
Erbberechtigten erhalten solle.
114 Die einzige Kirche aus der Zeit Hittos, die nicht nach der Weihe tradiert wurde, in TF 336
(815.04.19). Dieses Bild ist nicht nur eine Folge der Überheferung in den Traditionsbüchern,
in denen selbstverständlich vor allem tradierte Kirchen erwähnt wurden. Auch normative
Quellen bestätigen die Verbindung von Weihe und Tradition, wie das oben bereits zitierte
Beispiel des c.30 der Concilia Rispacense, Frisingense, Saliburgense (800, MGH Conc 11,1,
Nr. 24, 211) zeigt. Auch in anderen Regionen scheint eine Verbindung zwischen Weihe und
Tradition nicht unbekannt gewesen zu sein, sie wurde bei den Konzilien von Valence und
Mäcon 855 sogar vorgeschrieben (c.9, MGH Conc. III, Nr. 33, 358f. bzw. c.8, Nr. 36, 378f.),
dazu HARTMANN, Zustand 422-26; WOOD, Church 800-3, zur ablehnenden Reaktion Hink-
mars v. Reims ebd. 804—12.
115 TF 349 (815.10.02), 442 (821.01.13).
116 BN 13,3-5. Graf Günther weigerte sich vor der Weihe der Klosterkirche in Otting, Virgil mit-
zuteilen, in wessen EomEEMWi das Kloster sein solle. Erst als er zugestimmt hatte, es an
Salzburg zu übergeben, weihte Virgil die Kirche.