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Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

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https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0366

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7.4 Landwirtschaft und Grundherrschaft

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Aufbau er bereits begonnen hatte. Etwa zwei Jahre später erwarb er im Tausch
eine verlassene und eine zerstörte Hufe (7zo??a dcscrht bzw. Seinem
Chorbischof Gotabert übereignete Oadalbert im Tausch neben anderen Gütern
auch propc /ü/u/'arn sz/mm znzzzz^zKCNfzzzK fcrrzforzz c.rpzzr^zzm cf pzzsczzzzs mfozzzrc^, an
Rodung war also zumindest gedacht. Vom Ende der Untersuchungszeit ist sogar
ein konkreter Aufbauvertrag erhalten. Durch ihn erhielten die Brüder Ediram und
Vuolchard 994/1005 im verlassenen Haarkirchen am Starnberger See ein Stück
Land, zzbz zpzon&TM ccdcsz'zz /tzcnd, sowie den Zehnten dieses und eines anderen
Orts, falls die Kirche wieder aufgebaut würdet Auch an der Wende zum 11. Jahr-
hundert gab es also Rodungsunternehmer, wenngleich es hier noch um die
Wiederbesiedlung eines verlassenen Orts ging und nicht um das Ausgreifen in
bisher unbesiedelte Gebiete der Mittelgebirge, welches so typisch für die hoch-
mittelalterliche Ausbauphase werden sollte.

7.4 Landwirtschaft und Grundherrschaft
Die frühmittelalterlichen Menschen in Bayern waren in ein komplexes
Wirtschaftssystem mit Geld, Handel und Handwerk eingebunden. In den Tradi-
tionsurkunden und den einzelnen Urbaren kommen diese Wirtschaftsbereiche
allerdings nur am Rande vor, so dass sich die vorliegende Untersuchung auf die
Landwirtschaft konzentrieren musste. Dort spielte sich ohnehin der Alltag der
allermeisten Menschen ab, entweder im Rahmen einer Grundherrschaft oder -
vermutlich wesentlich seltener - auf einer unabhängigen Bauernstelle. Die meisten
Grundherrschaften waren offenbar als Villikationen organisiert. Dabei lassen sich
sehr unterschiedliche Größenordnungen erkennen: Neben kleinen Grundherr-
schaften wie in Bergkirchen mit etwas Salland und zwei Bauernstellen existierten
Villikationen, in denen zu einer czzrfzs bzw. einer vzHzz über 40 Hufen gehörten, wie
in Langenisarhofen. Daneben gab es auch Grundherrschaften, die nicht bipartit
organisiert waren: einerseits Gutsherrschaften mit eigenbewirtschaftetem Land
und andererseits Rentengrundherrschaften, in denen es keine Eigenwirtschaft,
sondern nur ausgegebene Bauernstellen gab. Allgemein scheint es während der
Untersuchungszeit eine Tendenz zur Verrentung gegeben zu haben. Einen starken
Zug zur Vereinheitlichung scheint es zumindest bei den privaten Grundherren
nicht gegeben zu haben. Hier konnten auf verschiedenen Gütern desselben Herrn
unterschiedliche Organisationssysteme existieren.
Eine Bauernstelle (ztzzmstzs, /zolzzz, /zoAwz'zi, co/ozzz'zz) bestand zumeist aus einer
Hofstelle, in der Regel bezeichnet als czzrfz/er oder zzmzz, den darauf stehenden
Gebäuden sowie Ackerland, Wiesen, gemessen am Heuertrag, und zumeist
ungemessenem Wald. Dabei scheint das Ackerland bei großen Schwankungen
einen Umfang von etwa 25 bis 75 Joch gehabt zu haben. Die unterschiedlichen
Größen hingen sicherlich zum Teil mit der unterschiedlichen Belastung mit

304 CO 9 (925): hazizdÜ (...) /oczzm R;7?V)zesnz;Y, tpzem per XVgzmos cieuHsfafzzm ;pse RegwoÜ proprüs
nTMS exco/ere cep;Y.
305 00 69(928.12.26).
306 TF 1338 (994/1005), andere Wüstung in TF 1045 (908.09.13), aber auch schon TR 92 (879).
 
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