3.1 Siedlungen als Gemeinschaften
125
Äußerst selten sind auch Angaben der Traditionsurkunden darüber, wie groß
eine Siedlung war. Lediglich einmal ist die Anzahl der Haushalte in einem Dorf
mit einiger Sicherheit festzustellen, als Bischof Abraham den Zehnten von
Pastetten (südlich von Erding), zd stznf domzzs XI, vergab^.
3.L2
Die starke Verzerrung der Befunde zugunsten des privaten Eigentums der
einzelnen Tradenten und die geringe Anzahl von Traditionen bedeuten nicht, dass
zentrale oder gemeinsame Einrichtungen wie Allmenden nicht existierten. In der
Tat finden sich gemeinsame Wasserläufe, Weiden, Wiesen^ und vor allem Wälder
in den Quellen^. Überwiegend stammen die Belege aus der Zeit ab 840, vorher
gibt es nur vereinzelte Hinweise. Einer der ältesten stammt aus einer Schenkung
Gunduuins in Weng am Wallersee an das Kloster Mondsee, bei der er sein ganzes
dortiges Eigentum - eine Kirche, eine Mühle, einen Hof (ctztTz's) mit Haus, Scheune,
Land sowie eine Hufe (Izobonzzz) und 15 Manzipien sowie die sz/vzz coztzztztznz's, den
gemeinsamen Wald - Übergabe Die Größe der Schenkung könnte dazu verleiten,
Gunduuin als einzigen Landbesitzer am Ort anzusehen, der deshalb auch über
den Allmendewald verfügen konnte. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen,
wie drei weitere Schenkungen an Mondsee und Salzburg aus dem Ort zeigen, in
denen jeweils über größere und kleinere Besitzanteile verfügt wurdet Wahr-
scheinlich bedeutet diese Formulierung, dass das Kloster nun ein Anrecht auf
Nutzung des gemeinsamen Waldes hatte, wie es zuvor Gunduuin gehabt hatte,
und sich die Mondseer Schreiber nur unklar ausdrückten. Dies legt ein Vergleich
mit ähnlichen Klauseln in Freisinger Urkunden nahe. 816 schenkte Rihperht unter
anderem Gemeinschaftswiesen (pndzzc cozfzztztzncs) in Winhöring bei Altötting, „wie
sie die anderen Miterben haben" (sz'cz/i zz/zz co/zctvdcs /zzdwnTD'. Dass es eher um ein
Nutzungsrecht ging als um volle Eigentumsrechte an einem abgrenzbaren Stück
Land, scheint hier höchst wahrscheinlich, ebenso wie bei der Schenkung des
Priesters Oato in Feldgeding bei BergkirchenG In beiden Fällen ist aufgrund der
Erwähnung von colzcrc&s ein familiärer Bezug zwischen den
Nutzungsberechtigten anzunehmen.
21 TF 1179 (957/72). Andere Kirchen erhielten den Zehnten von drei, sieben, neun, 26 bzw.
30 Häusern, ohne dass diese allerdings notwendigerweise am Kirchort lagen (TF 809 [858],
1141 [955], 1170,1175 [beide 957/72], 1237 [972/6]).
22 Wasserläufe (zzzzHzMsozpzs): TM 68 (822.03.19), Weiden: TM 75 (820.06.13), TF 1119 (948), dort
auch Wiesen.
23 Allgemein zur Allmende die Beiträge in: Allmenden und Marken vom Mittelalter bis zur
Neuzeit, hg. v. Werner Rösener, Uwe Meiners, Cloppenburg 2004 und Siegfried EPPERLEIN,
Herrschaft und Volk im karolingischen Imperium. Studien über soziale Konflikte und
dogmatisch-politische Kontroversen im fränkischen Reich (Forschungen zur mittelalterlichen
Geschichte 14), Berlin 1969,153-74.
24 TM 58 (748/829?).
25 TM 56 (822.09.29), 57 (824.05.26), IA 6=BN14=BN Anhang 1.
26 TF 355 (816.02.13).
27 TF 654 (842): kziem parfem commzzzüLr czzm colzemühzzs szzzs Izaivf.
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Äußerst selten sind auch Angaben der Traditionsurkunden darüber, wie groß
eine Siedlung war. Lediglich einmal ist die Anzahl der Haushalte in einem Dorf
mit einiger Sicherheit festzustellen, als Bischof Abraham den Zehnten von
Pastetten (südlich von Erding), zd stznf domzzs XI, vergab^.
3.L2
Die starke Verzerrung der Befunde zugunsten des privaten Eigentums der
einzelnen Tradenten und die geringe Anzahl von Traditionen bedeuten nicht, dass
zentrale oder gemeinsame Einrichtungen wie Allmenden nicht existierten. In der
Tat finden sich gemeinsame Wasserläufe, Weiden, Wiesen^ und vor allem Wälder
in den Quellen^. Überwiegend stammen die Belege aus der Zeit ab 840, vorher
gibt es nur vereinzelte Hinweise. Einer der ältesten stammt aus einer Schenkung
Gunduuins in Weng am Wallersee an das Kloster Mondsee, bei der er sein ganzes
dortiges Eigentum - eine Kirche, eine Mühle, einen Hof (ctztTz's) mit Haus, Scheune,
Land sowie eine Hufe (Izobonzzz) und 15 Manzipien sowie die sz/vzz coztzztztznz's, den
gemeinsamen Wald - Übergabe Die Größe der Schenkung könnte dazu verleiten,
Gunduuin als einzigen Landbesitzer am Ort anzusehen, der deshalb auch über
den Allmendewald verfügen konnte. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen,
wie drei weitere Schenkungen an Mondsee und Salzburg aus dem Ort zeigen, in
denen jeweils über größere und kleinere Besitzanteile verfügt wurdet Wahr-
scheinlich bedeutet diese Formulierung, dass das Kloster nun ein Anrecht auf
Nutzung des gemeinsamen Waldes hatte, wie es zuvor Gunduuin gehabt hatte,
und sich die Mondseer Schreiber nur unklar ausdrückten. Dies legt ein Vergleich
mit ähnlichen Klauseln in Freisinger Urkunden nahe. 816 schenkte Rihperht unter
anderem Gemeinschaftswiesen (pndzzc cozfzztztzncs) in Winhöring bei Altötting, „wie
sie die anderen Miterben haben" (sz'cz/i zz/zz co/zctvdcs /zzdwnTD'. Dass es eher um ein
Nutzungsrecht ging als um volle Eigentumsrechte an einem abgrenzbaren Stück
Land, scheint hier höchst wahrscheinlich, ebenso wie bei der Schenkung des
Priesters Oato in Feldgeding bei BergkirchenG In beiden Fällen ist aufgrund der
Erwähnung von colzcrc&s ein familiärer Bezug zwischen den
Nutzungsberechtigten anzunehmen.
21 TF 1179 (957/72). Andere Kirchen erhielten den Zehnten von drei, sieben, neun, 26 bzw.
30 Häusern, ohne dass diese allerdings notwendigerweise am Kirchort lagen (TF 809 [858],
1141 [955], 1170,1175 [beide 957/72], 1237 [972/6]).
22 Wasserläufe (zzzzHzMsozpzs): TM 68 (822.03.19), Weiden: TM 75 (820.06.13), TF 1119 (948), dort
auch Wiesen.
23 Allgemein zur Allmende die Beiträge in: Allmenden und Marken vom Mittelalter bis zur
Neuzeit, hg. v. Werner Rösener, Uwe Meiners, Cloppenburg 2004 und Siegfried EPPERLEIN,
Herrschaft und Volk im karolingischen Imperium. Studien über soziale Konflikte und
dogmatisch-politische Kontroversen im fränkischen Reich (Forschungen zur mittelalterlichen
Geschichte 14), Berlin 1969,153-74.
24 TM 58 (748/829?).
25 TM 56 (822.09.29), 57 (824.05.26), IA 6=BN14=BN Anhang 1.
26 TF 355 (816.02.13).
27 TF 654 (842): kziem parfem commzzzüLr czzm colzemühzzs szzzs Izaivf.