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Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0190

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4.5 Unfreie und ihre Familien

189

dierte zu einem unbekannten Zeitpunkt seinen Besitz in Köstendorf und sich
selbst, nachdem er die Güter mit seinen Kindern geteilt hatte. Hier war die
Schenkung mit dem Eintritt ins Kloster verbunden (so hat man die Autotradition
an den Erzengel Michael, den Patron von Mondsee, zu verstehen). Diese Tradition
war also zugleich Hunos Abschied aus dem Leben der Welt, während nach diesem
,Testament' seine Kinder ihr Leben auf ihrem eigenen Erbgrund beginnen
konnten. Wie die Teilung aussehen konnte, zeigt eine andere Mondseer Urkunde
aus Vilshofen, in der der Familienbesitz gleichmäßig unter Vater, Mutter, und die
Kinder aufgeteilt wurde. Allerdings lebten zum Zeitpunkt der Tradition nur noch
der Vater und ein Sohn. Erbe der verstorbenen Familienmitglieder war alleine der
Vater, der deshalb vier Fünftel des Familienbesitzes schenken konnte, während
der Sohn nur ein Fünftel behalten durfte'A
Die im gesamten bayerischen Raum zu findende Gewohnheit, den Kloster-
eintritt als Autotradition zu formulieren, wurde am Wallersee einmal auch von
einem Vater und einem Sohn zugleich angewendet. Adalfrit, der als edler Mann
bezeichnet wird, tradierte seinen Besitz in Köstendorf, sich selbst und seinen Sohn
an den heiligen Petrus in Salzburg. Aufgrund der Titulierung und der umfang-
reichen Schenkungen, die Adalfrid im Laufe der Jahre im gesamten Salzburger
Raum machte*"", ist auszuschließen, dass sich Vater und Sohn aus wirtschaftlicher
Not zu Unfreien der Salzburger Kirche erklärten. Vater und Sohn sind damit
offenbar zugleich ins Kloster St. Peter eingetreten.

4.5 Unfreie und ihre Familien

4.5. f Find Fdm/'E'p &U Lfn/rUpn
Für die Schichten unterhalb der Freien lassen sich für den Untersuchungszeitraum
kaum Aussagen über Familienstrategien treffen, da in den Urkunden meist über
sie verfügt wurde und sie - abgesehen von den Ministerialen - höchst selten als
Akteure auftraten. Darüber hinaus beschränken sich die Aussagen dieses Kapitels
notwendigerweise auf diejenigen Unfreien, die sich in den Traditionsurkunden
erkennen lassen, die also weit überwiegend in der Landwirtschaft tätig waren.
Über die aus dem Osten importierten Sklaven lassen sich keine Aussagen treffen.
Sie wurden jedoch die ganze Untersuchungszeit hinweg nach Bayern und darüber
hinaus transportiert*^. Bei ihnen handelte es sich um Sklaven im engeren Sinne,
für die keine klassischen wirksamen Familienverbindungen zu erwarten sind.
Während einige sicher auch in Bayern verkauft und danach wohl meist in der
Landwirtschaft beschäftigt waren wie der Sasca Sclavus in Kreuz(Wester)-
holzhausen noch westlich des Ampergebiets, wurden die meisten vermutlich über
das Frankenreich hinaus in den Mittelmeerraum exportiert, so dass sie nicht in den
Traditionsurkunden sichtbar werden.

168 TM 34 (748/829705.07).
169 BN 14,19,14,27,14,34,16,1.
170 S.o. 1.5.9.
 
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