5.3 Kirchen und Klerus
267
und Minderfreie als Akteure tätig waren - noch mit Erlaubnis des Bischofs und
mit sehr kleinem Tauschgut. Ein der Freisinger Kirche, Uualto, und ein
Kleriker Engibich, scrvMs des Bischofs, tauschten einen Anteil des Hofs gegen die
gleiche Fläche Ackerland"". Diese Erwähnung war jedoch eine Ausnahme, und es
verging fast ein Jahrhundert, bis in der Amtszeit Bischof Abrahams (957-94)
erneut unfreie Kleriker als Tauschpartner des Bischofs auftraten, von nun an
allerdings regelmäßig"*. Darüber hinaus erscheinen sie nun auch als Berater des
Bischofs"^.
Die Tauschpartner waren mit einer Ausnahme propnz der Freisinger
Bischofskirche; lediglich der unfreie Kleriker Isanhart, der propnMS des zu Freising
gehörenden Stifts Weihenstephan war, erscheint zweimal als Tauschpartner des
Bischofs" 7 Damit verhielten sich die Freisinger Bischöfe gegenüber ihren unfreien
Klerikern genau wie gegenüber den anderen Angehörigen ihrer yhm/'F'a, die trotz
ihrer Unfreiheit im 10. Jahrhundert häufig Zeugen und Tradenten waren"**. Es
dürfte sich ohnehin um die Angehörigen der gleichen Ministerialenfamilien ge-
handelt haben, die in dieser Zeit einen so erheblichen Aufschwung erlebten und
für die Bischöfe als verlässliche Helfer in allen Bereichen wirkten"^. Für uns bleibt
hier festzuhalten, dass es auch am Ende der Untersuchungszeit unfreie Kleriker in
Bayern gab. Mindestens vom frühen 8. bis zum Beginn des 11. Jahrhunderts hatten
also unfreie Priester und Kleriker ihren Platz in der bayerischen Kirche, der ihnen
ungeachtet der kanonischen Regeln von niemandem konsequent streitig gemacht
wurde.
5.3 Kirchen und Klerus
Die Kirchenlandschaft Bayerns war bereits beim Einsetzen der Überlieferung
relativ dicht und wurde bis 830, vermutlich aber auch danach vor allem an den
Rändern der Siedlungsgebiete durch zahlreiche Kirchengründungen noch massiv
ausgebaut. Dies ist in den Untersuchungsgebieten an der Isen und der Amper zu
erkennen, in denen die meisten Kirchengründungen nicht in den früher be-
siedelten Räumen an den Flüssen erfolgten, sondern im Hinterland. Die anderen
Kirchen sind hauptsächlich durch ihre Tradition an den Bischof bekannt, zum Teil
aber auch, weil ihnen selbst Besitz übergeben wurde.
410 TF 953 (876/83).
411 TF 1171, 1176, 1194, 1201, 1203 (alle 957/72), 1232 (972/76), 1256, 1263 (beide 977/94), 1269,
1270,1274 (alle 977/81), 1286 (981.06.04), 1292,1293,1297,1303 (alle 981/94), 1323,1324,1344,
1346, 1352 (alle 994/1005); zu den unfreien Klerikern dieser Zeit auch FLOHRSCHÜTZ,
Dienstmannen 15-21. In den Traditionen der anderen bayerischen Kirche finden sich keine
unfreien Kleriker.
412 Deutlich in TF 1128 (948/57): Eg Mam^MC commMfafio^äcfa csf ad FnsiMgam CMm coMsiho pn'Mci-
paffMm uasafforMm Anhonis, LfMof/*freg;7;, TramFcrf; cf ceferorMm af^MC & jämilia
cfencorMm ZUalliofzes magisfri, KeÜMMcE, Tädvrh cf Fnf;7o?us ac faicorMm R;7!/h77i, LUaMma?!?!;,
Ofman cf LfMof/Troxzes cf afiorMm pfMÜmorMm priMcipahMm.
413 TF 1292,1293 (beide 981/94).
414 S.o. 1.5.4.
415 FLOHRSCHÜTZ, Dienstmannen 75.
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und Minderfreie als Akteure tätig waren - noch mit Erlaubnis des Bischofs und
mit sehr kleinem Tauschgut. Ein der Freisinger Kirche, Uualto, und ein
Kleriker Engibich, scrvMs des Bischofs, tauschten einen Anteil des Hofs gegen die
gleiche Fläche Ackerland"". Diese Erwähnung war jedoch eine Ausnahme, und es
verging fast ein Jahrhundert, bis in der Amtszeit Bischof Abrahams (957-94)
erneut unfreie Kleriker als Tauschpartner des Bischofs auftraten, von nun an
allerdings regelmäßig"*. Darüber hinaus erscheinen sie nun auch als Berater des
Bischofs"^.
Die Tauschpartner waren mit einer Ausnahme propnz der Freisinger
Bischofskirche; lediglich der unfreie Kleriker Isanhart, der propnMS des zu Freising
gehörenden Stifts Weihenstephan war, erscheint zweimal als Tauschpartner des
Bischofs" 7 Damit verhielten sich die Freisinger Bischöfe gegenüber ihren unfreien
Klerikern genau wie gegenüber den anderen Angehörigen ihrer yhm/'F'a, die trotz
ihrer Unfreiheit im 10. Jahrhundert häufig Zeugen und Tradenten waren"**. Es
dürfte sich ohnehin um die Angehörigen der gleichen Ministerialenfamilien ge-
handelt haben, die in dieser Zeit einen so erheblichen Aufschwung erlebten und
für die Bischöfe als verlässliche Helfer in allen Bereichen wirkten"^. Für uns bleibt
hier festzuhalten, dass es auch am Ende der Untersuchungszeit unfreie Kleriker in
Bayern gab. Mindestens vom frühen 8. bis zum Beginn des 11. Jahrhunderts hatten
also unfreie Priester und Kleriker ihren Platz in der bayerischen Kirche, der ihnen
ungeachtet der kanonischen Regeln von niemandem konsequent streitig gemacht
wurde.
5.3 Kirchen und Klerus
Die Kirchenlandschaft Bayerns war bereits beim Einsetzen der Überlieferung
relativ dicht und wurde bis 830, vermutlich aber auch danach vor allem an den
Rändern der Siedlungsgebiete durch zahlreiche Kirchengründungen noch massiv
ausgebaut. Dies ist in den Untersuchungsgebieten an der Isen und der Amper zu
erkennen, in denen die meisten Kirchengründungen nicht in den früher be-
siedelten Räumen an den Flüssen erfolgten, sondern im Hinterland. Die anderen
Kirchen sind hauptsächlich durch ihre Tradition an den Bischof bekannt, zum Teil
aber auch, weil ihnen selbst Besitz übergeben wurde.
410 TF 953 (876/83).
411 TF 1171, 1176, 1194, 1201, 1203 (alle 957/72), 1232 (972/76), 1256, 1263 (beide 977/94), 1269,
1270,1274 (alle 977/81), 1286 (981.06.04), 1292,1293,1297,1303 (alle 981/94), 1323,1324,1344,
1346, 1352 (alle 994/1005); zu den unfreien Klerikern dieser Zeit auch FLOHRSCHÜTZ,
Dienstmannen 15-21. In den Traditionen der anderen bayerischen Kirche finden sich keine
unfreien Kleriker.
412 Deutlich in TF 1128 (948/57): Eg Mam^MC commMfafio^äcfa csf ad FnsiMgam CMm coMsiho pn'Mci-
paffMm uasafforMm Anhonis, LfMof/*freg;7;, TramFcrf; cf ceferorMm af^MC & jämilia
cfencorMm ZUalliofzes magisfri, KeÜMMcE, Tädvrh cf Fnf;7o?us ac faicorMm R;7!/h77i, LUaMma?!?!;,
Ofman cf LfMof/Troxzes cf afiorMm pfMÜmorMm priMcipahMm.
413 TF 1292,1293 (beide 981/94).
414 S.o. 1.5.4.
415 FLOHRSCHÜTZ, Dienstmannen 75.