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Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

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https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0228

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5.1 Kirchen

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eine Kirche verliehen'^. Auffällig ist, dass in den meisten Fällen eine der sonst so
selten erwähnten Frauen zu den Begünstigten gehörte. Vermutlich sind diese
Verleihungen als Versorgung der sehr wahrscheinlich zumeist religiös lebenden
Frauen zu sehen. In eine andere Kategorie fiel die Vergabe der umstrittenen
Kirchen in Thankirchen und Berbling an Männer, die das neu gewonnene
Freisinger Eigentum schützen sollten.
Wie eine Kirche, die sich im Eigentum des Bischofs befand, allmählich
verloren gehen konnte, zeigt das Beispiel der Maria- und Peterskirche in Zolling.
Sie erscheint 804, 808 und 825 in den Urkunden, als Schenkungen an sie gemacht
wurden'A Bei allen Traditionen befand sich die Kirche in den Händen des
Kaplans Uuago, also eines bischöflichen Amtsträgers'^, der aus einer wichtigen
und einflussreichen Familie stammte'^; möglicherweise war sie sein Eigentum.
Allerdings ging sie daraufhin wohl an Freising über; zumindest erneuerte Uuago
bereits 825 eine Schenkung seines gesamten Eigentums in Zolling an Freising,
ohne allerdings die Kirche explizit einzuschüeEen'A Ungefähr 30 Jahre später
erwarb Bischof Anno jedoch von einem edlen Reginperht je nach Überlieferung
ein Achtel oder ein Sechstel der Kirche in Zolling'A In der Zwischenzeit war sie
also zumindest teilweise und offenbar nicht nur als Lehen aus der Hand gegeben
worden.

5.X6 D/p AnssMhfng
Angaben über die Ausstattung einer Kirche mit Landgut und Unfreien sind in
zahlreichen Fällen dokumentiert, wenn auch im Einzelfall oft nicht klar ist, ob der
mit einer Kirche geschenkte oder getauschte Besitz Ausstattungsgut der Kirche
war oder ob eine Kirche nur ein beliebiger Bestandteil eines Besitzkomplexes war,
der im Ganzen verschenkt wurde. Es lassen sich aber verschiedene Phasen der
Ausstattung von Kirchen erkennen. In der ersten Phase, der Agilolfingerzeit, war
es üblich, Güter zunächst an die eigene Kirche zu tradieren und diese dann an die
Bischöfe weiterzugeben, wie etwa bei der ersten bekannten Kirchenübertragung
aus dem Amperraum. Dort, in Hohenbercha, schenkten die Brüder Reginolt und
Egino zuerst ihr gesamtes Eigentum an ihre Kirche, bevor sie es gesammelt
weiterverkauften'A Typischer, aber im Ablauf ähnlich war die Tradition Onolfs,
der sein Erbeigentum und das seiner Frau Alpsuuinde in Glonn und Allach
zunächst an seine Kirche in Röhrmoos schenkte, die er daraufhin an Freising gab.

125 TF 528 (826.01.02), die Kirche liegt in Hohenbachern.
126 TF 198 (804.07.20), 280 (808.07.20), 520 (825.04.21).
127 Zum Amt des bischöflichen Kaplans Siegfried HAIDER, Das bischöfliche Kapellanat, Bd. 1:
Von den Anfängen bis in das 13. Jahrhundert (MIOG Erg.Bd. 25), Wien u.a. 1972, zu Uuago
46-49.
128 NEUMANN, Volksordnung 118-22.
129 TF 523ab (825.04.20).
130 TF 753 (ca. 855/60).
131 TF 22 (765/67.07.10), 24b (765/67), zu anderen Fällen STUTZ, Eigenkirchenvermögen 1201 -4.
 
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