5.2 Der Klerus
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gewesen sein, dass Kleriker eine Ausbildung in Freising erhielten und dort eine
Weile tätig waren, ehe sie als Priester in die Dörfer gingen. So etwa Rihperht, der
um 806/8 an der Biberbacher Kirche eingesetzt wurdet. Er ist seit 788/91 zu
verfolgen, als er - bereits als Kleriker - gegen eine Schenkung von fünf Unfreien,
50 Joch Land und Wiesen in Taglaching (südlich von Ebersberg) von Bischof Atto
die dortige Kirche verliehen bekam. Aufgrund der fehlenden Priesterweihe scheint
sicher, dass er dort nicht eingesetzt war, sondern die Kirche zu seinem Unterhalt
in Freising besaß, wo er mehrfach mit Stiftsklerikern als Zeuge bei Traditionen
auftrat und als Mitglied der yam/ü'a Sanchtc Man'ac bezeichnet wurdet. Einmal
noch war er in Aying (südöstlich von München) Tradent und bekam seine dortige
Schenkung auf Lebzeiten zurück; danach sollte sie an seinen Neffen gehen
Rihperht hatte also recht umfangreichen Besitz, der durch die Verleihung einer
Kirche noch aufgewertet wurde; vermutlich stand er auch der Familie der
Mo/n'nyant nahe, der die Martinskirche in Biberbach gehörte^. Diese Kirche bekam
Rihperht aber nicht einfach nur als verliehen, sondern er sollte dort
ausdrücklich dienen, wie es in der Urkunde heißt. Nach der Verleihung erscheint
er nicht mehr unter den Klerikern der Freisinger Kirche, offenbar gehörte er jetzt
nicht mehr zur Freisings, sondern blieb an seiner Kirche und wurde zum
Priester geweiht, um diese Aufgabe ausfüllen zu können. Dies zeigt eine letzte
Erwähnung als Zeuge in einer Urkunde für Besitz im nahe gelegenen Grandl-
(Zinkl)miltach bei Hohenbercha^. Dabei sind er und ein anderer Priester,
Reginolf, von den Freisinger Klerikern getrennt unter den Laienzeugen aufgeführt,
was deutlich zeigt, dass sie nicht (mehr) zu ihnen gehörten.
Für die spätere Zeit ab ca. 850, in der Priester ihre eigenen Kirchen nicht mehr
als Lehen oder Eigentum besaßen, ist es kaum noch möglich, Aussagen über den
Ortsklerus zu treffen. Fast alle Kleriker der späteren Urkunden gehörten wohl in
irgendeiner Weise zur Domkirche. Möglicherweise deutet dies auf eine Schwä-
chung der sozialen Stellung der Landpriester hin, die vielleicht zunehmend aus
der yam/'La des Kircheneigentümers stammten. Sicherlich spiegelt diese
Entwicklung aber auch die zunehmende Konzentration der bischöflichen Urkun-
den auf die Angelegenheiten des eigenen Besitzes wider. Eine Kirche, die einem
Priester gehörte, wäre für den Bischof nicht mehr von Interesse gewesen, zumal
der Priester auch keinen Grund gehabt hätte, sie zu tradieren.
5.2.2 D;'p /Tnr Cpmp/'n&n
Die Urkunden schweigen, wenn es um die Frage geht, wie die Dorfpriester und
Kleriker mit niedrigeren Weihegraden ihre Aufgaben verstanden, wie sie ihre
seelsorglichen Funktionen und ihre Aufgaben für die mcmon'a erfüllten und wie sie
ausgebildet waren. Für die AgiloHmgerzeit helfen auch die normativen Quellen
313 TF 235 (806/11).
314 TF 122; Mitglied der in 278 (808.06.27), Zeuge in 220 (805/8).
315 TF 139 (791.03.06).
316 S.o. 5.1.1.
317 TF 356 (816.04.07).
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gewesen sein, dass Kleriker eine Ausbildung in Freising erhielten und dort eine
Weile tätig waren, ehe sie als Priester in die Dörfer gingen. So etwa Rihperht, der
um 806/8 an der Biberbacher Kirche eingesetzt wurdet. Er ist seit 788/91 zu
verfolgen, als er - bereits als Kleriker - gegen eine Schenkung von fünf Unfreien,
50 Joch Land und Wiesen in Taglaching (südlich von Ebersberg) von Bischof Atto
die dortige Kirche verliehen bekam. Aufgrund der fehlenden Priesterweihe scheint
sicher, dass er dort nicht eingesetzt war, sondern die Kirche zu seinem Unterhalt
in Freising besaß, wo er mehrfach mit Stiftsklerikern als Zeuge bei Traditionen
auftrat und als Mitglied der yam/ü'a Sanchtc Man'ac bezeichnet wurdet. Einmal
noch war er in Aying (südöstlich von München) Tradent und bekam seine dortige
Schenkung auf Lebzeiten zurück; danach sollte sie an seinen Neffen gehen
Rihperht hatte also recht umfangreichen Besitz, der durch die Verleihung einer
Kirche noch aufgewertet wurde; vermutlich stand er auch der Familie der
Mo/n'nyant nahe, der die Martinskirche in Biberbach gehörte^. Diese Kirche bekam
Rihperht aber nicht einfach nur als verliehen, sondern er sollte dort
ausdrücklich dienen, wie es in der Urkunde heißt. Nach der Verleihung erscheint
er nicht mehr unter den Klerikern der Freisinger Kirche, offenbar gehörte er jetzt
nicht mehr zur Freisings, sondern blieb an seiner Kirche und wurde zum
Priester geweiht, um diese Aufgabe ausfüllen zu können. Dies zeigt eine letzte
Erwähnung als Zeuge in einer Urkunde für Besitz im nahe gelegenen Grandl-
(Zinkl)miltach bei Hohenbercha^. Dabei sind er und ein anderer Priester,
Reginolf, von den Freisinger Klerikern getrennt unter den Laienzeugen aufgeführt,
was deutlich zeigt, dass sie nicht (mehr) zu ihnen gehörten.
Für die spätere Zeit ab ca. 850, in der Priester ihre eigenen Kirchen nicht mehr
als Lehen oder Eigentum besaßen, ist es kaum noch möglich, Aussagen über den
Ortsklerus zu treffen. Fast alle Kleriker der späteren Urkunden gehörten wohl in
irgendeiner Weise zur Domkirche. Möglicherweise deutet dies auf eine Schwä-
chung der sozialen Stellung der Landpriester hin, die vielleicht zunehmend aus
der yam/'La des Kircheneigentümers stammten. Sicherlich spiegelt diese
Entwicklung aber auch die zunehmende Konzentration der bischöflichen Urkun-
den auf die Angelegenheiten des eigenen Besitzes wider. Eine Kirche, die einem
Priester gehörte, wäre für den Bischof nicht mehr von Interesse gewesen, zumal
der Priester auch keinen Grund gehabt hätte, sie zu tradieren.
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Die Urkunden schweigen, wenn es um die Frage geht, wie die Dorfpriester und
Kleriker mit niedrigeren Weihegraden ihre Aufgaben verstanden, wie sie ihre
seelsorglichen Funktionen und ihre Aufgaben für die mcmon'a erfüllten und wie sie
ausgebildet waren. Für die AgiloHmgerzeit helfen auch die normativen Quellen
313 TF 235 (806/11).
314 TF 122; Mitglied der in 278 (808.06.27), Zeuge in 220 (805/8).
315 TF 139 (791.03.06).
316 S.o. 5.1.1.
317 TF 356 (816.04.07).