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Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

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https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0114

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2.8 Kauf

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insbesondere seit der Amtszeit Abrahams (957-94) und in Salzburg seit Hartwig
(991-1023) einen etwas größeren Anteil ausmachten, während die mit Gewinn für
die Kirche getätigten Tauschgeschäfte zurückgingerPA Die im 9. und frühen
10. Jahrhundert, besonders unter Bischof Anno (854—75) hin und wieder vor-
kommenden Tauschgeschäfte kleineren Umfangs, bei denen die Freisinger Kirche
das Doppelte des Weggegebenen erhielt^, hörten vollkommen auf. Die unter-
schiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen der Tauschpartner hatten
durch die Untersuchungszeit hindurch keinen erkennbaren Einfluss auf die
Ausgestaltung der Tauschgeschäfte. Der scrvMS, der der Kirche gehörte, und der
wichtige Vasall, der Graf und der noMzs erhielten beim Güter tausch keine
unterschiedlichen Bedingungen. Dies dürfte nicht zuletzt damit Zusammen-
hängen, dass die sozialen Verpflichtungen und Bande, die durch einen Tausch
entstanden, wesentlich geringer waren als bei einer Schenkung oder Verleihung.
Der beiderseitige Vorteil dürfte in der Mehrzahl der Fälle auch die Ursache eines
Tauschgeschäfts gewesen sein, obwohl sicherlich auch ein Tauschgeschäft die
Beziehungen zwischen zwei Partnern konstituieren oder festigen konnte^.
Offenbar wurde in der gesamten Untersuchungszeit durch die Betonung der
Gleichwertigkeit bzw. des Gewinns für die jeweilige Kirche versucht, dem
Vorwurf der Verschwendung von Kirchen gut vorzubeugen. Wenn wesentlich
mehr vergeben als erworben wurde, blieb nur die Form der comp/acüaho bzw. der
mMMwendorm, bei der ein Nachteil für eine Kirche akzeptabel war, da
langfristig ein Zugewinn erzielt werden sollte.
Zudem sollte aber nicht der Eindruck entstehen, dass die Tauschpartner beim
Tausch über vorteilt würden; zu häufig wurde die Gleichwertigkeit der Gaben
betont und ihre (annähernd) gleiche Größe festgehalten. Inwiefern dieses
Vorgehen mit Vorstellungen eines gerechten Preises oder mit dem Handels- und
Wucherverbot für Kleriker zusammenhing, muss hier offen bleiben, ein
über vorteilender Tausch galt aber als Sünde^A Dass die niedergeschriebenen
Tauschgüter immer der Realität der Tauschgeschäfte entsprachen, ist aufgrund der
anzunehmenden praktischen Schwierigkeiten zu bezweifeln.

2.8 Kauf
Bereits die frühesten Zeugnisse aus Passau und Salzburg berichten von Verkäufen,
in Passau fragmentarisch^", in Salzburg im Bericht der Breves Notitiae über die
Frühzeit Salzburgs, als Bischof Rupert die AFa Piding für 1000 soüdz aus seinem
eigenen Vermögen vom Herzog kaufte^'. Da die Lex Baiuvariorum wie alle
anderen Uycs Regeln zum Landverkauf beinhaltet^, dürfte auch für Bayern gelten.

276 S.o. Anm. 253und261.
277 Anno: TF 799, 843, 846, 878, 882, Arnold: 937 (dreifach), Waldo: 979, 980, 996,1018, Wolfram:
1070,1078.
278 Zu diesem Thema in Bezug auf Handel mit Land FELLER,/GRAMAIN/WEBER, Fortune 49 u.ö.
279 TF 1042 (907/26), s.o. Anm. 273.
280 TP 1 (7./8. Jh.).
281 BN2,4.
282 Tit. 16,2.
 
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