5.2 Der Klerus
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stärkte^. In den Traditionsbüchern sind jedoch fast nur solche Fälle überliefert, in
denen ein Kleriker oder einer seiner Verwandten zu dessen Gunsten vor der Ver-
leihung eine Schenkung machte, die ihm daraufhin zumeist mit einer Kirche
zurückverliehen wurde. Kleriker wurden aber auch auf andere Weise in den
Dienst an einer Kirche eingesetzt. Zugleich war nicht jeder Priester, dem eine
Kirche verliehen wurde, damit automatisch auch für die Seelsorge an dieser
Kirche zuständig. Dies zeigen Beispiele, in denen ein Kleriker eine Kirche besaß,
an der ein Priester amtierte^. Dass einige Priester mehrere Kirchen besaßen und
diese auch nach einer Schenkung zurückverliehen bekamen, ist jedoch kein
zwingendes Zeichen dafür, dass jemand anderes den Dienst in der Kirche versah,
da es durchaus vorkam, dass ein Priester mehrere Kirchen zugleich betreute,
obwohl dies gegen Konzilsbeschlüsse verstießt".
Die am häufigsten genannten Kleriker gehörten der /am/üü sancfac Man'ao an,
die aus den Weltklerikern sowie den Mönchen der Bischofskirche in Freising
bestand und deren Mitglieder häufig bei Traditionen anwesend waren. Während
sie in der Zeit Bischof Arbeos auch aktiv vor Ort um Traditionen warben und als
Zeugen tätig waren, erscheinen sie später, insbesondere seit Hittos Zeit, über-
wiegend in Freising, wo sie zwar nicht mehr als Zeugen, aber dennoch als
Zustimmende zu Schenkungen und, wichtiger noch, zu Tauschhandlungen
aufgeführt wurden^. Dass diese Angehörigen der Freisinger K!eriker-/am/ü'a frei
waren, ist sicher, da wir viele von ihnen als Tradenten und Angehörige großer
Familien kennen^. Wenn Kleriker sich in das scrvzÜMM der Kirche übertrugen, so
war dies keine Autotradition in die Unfreiheit, sondern der Eintritt in den
Kirchendienst""". Im späteren 9. Jahrhundert wurden die Angehörigen des Frei-
singer Stiftsklerus als canon/'d oder auch als CMndMS dcn/s sandac Mar de bezeichnet
- wohl deshalb, weil /am/d'a inzwischen so stark als die Gruppe der Abhängigen
und Unfreien eines Grundherren verstanden wurde, dass seine Anwendung auf
den freien Klerus nicht mehr möglich wa r""'.
Auch in den Urkunden ist die /am/da sandac Mariae seit der Mitte des Jahr-
hunderts in diesem grundherrschaftlichen Sinne gebraucht. Als Bischof Erchan-
perht 853 ein Landstück an den edlen Engilperht vergeben musste, weil dessen
285 ESDERS/MlERAU, Klerikereid 98 u.ö.
286 Etwa TF 69 (775).
287 Dies war laut c.33 der Capitula Frisingensia tertia (MGH Cap ep III, 230) verboten und galt
als Usurpation.
288 S. zu den Klerikerzeugen der Agilolßngerzeit u. 6.2.2.
289 S. dazu u. 5.2.3.
290 FLOHRSCHÜTZ, Dienstmannen 17f. hält die Freisinger Kleriker aufgrund der Verwendung
von und den Traditionen ins serdEam fälschlicherweise für unfrei. S. auch WOOD,
Church 41 f.
291 Rudolf SCHIEFFER, Die Entstehung von Domkapiteln in Deutschland (Bonner historische
Forschungen 43), Bonn 1976, 196-98, leitet die canonici alleine von den Mönchen der Dom-
klöster ab, die sich nach und nach in Kanonikerstifte verwandelt hätten. Viel näher liegt
jedoch zumindest in Freising die Entstehung des Stifts aus dem dortigen Klerus, dessen
überwiegend nichtmonastische Angehörige sicher in Freising lebten und sich namentlich gut
verfolgen lassen. Allerdings dürften die Übergänge zwischen dem Freisinger Weltklerus und
den Mönchen fließend gewesen sein. Es wäre also auch an Verschmelzungsprozesse zu
denken, die zu den Domstiften führten.
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stärkte^. In den Traditionsbüchern sind jedoch fast nur solche Fälle überliefert, in
denen ein Kleriker oder einer seiner Verwandten zu dessen Gunsten vor der Ver-
leihung eine Schenkung machte, die ihm daraufhin zumeist mit einer Kirche
zurückverliehen wurde. Kleriker wurden aber auch auf andere Weise in den
Dienst an einer Kirche eingesetzt. Zugleich war nicht jeder Priester, dem eine
Kirche verliehen wurde, damit automatisch auch für die Seelsorge an dieser
Kirche zuständig. Dies zeigen Beispiele, in denen ein Kleriker eine Kirche besaß,
an der ein Priester amtierte^. Dass einige Priester mehrere Kirchen besaßen und
diese auch nach einer Schenkung zurückverliehen bekamen, ist jedoch kein
zwingendes Zeichen dafür, dass jemand anderes den Dienst in der Kirche versah,
da es durchaus vorkam, dass ein Priester mehrere Kirchen zugleich betreute,
obwohl dies gegen Konzilsbeschlüsse verstießt".
Die am häufigsten genannten Kleriker gehörten der /am/üü sancfac Man'ao an,
die aus den Weltklerikern sowie den Mönchen der Bischofskirche in Freising
bestand und deren Mitglieder häufig bei Traditionen anwesend waren. Während
sie in der Zeit Bischof Arbeos auch aktiv vor Ort um Traditionen warben und als
Zeugen tätig waren, erscheinen sie später, insbesondere seit Hittos Zeit, über-
wiegend in Freising, wo sie zwar nicht mehr als Zeugen, aber dennoch als
Zustimmende zu Schenkungen und, wichtiger noch, zu Tauschhandlungen
aufgeführt wurden^. Dass diese Angehörigen der Freisinger K!eriker-/am/ü'a frei
waren, ist sicher, da wir viele von ihnen als Tradenten und Angehörige großer
Familien kennen^. Wenn Kleriker sich in das scrvzÜMM der Kirche übertrugen, so
war dies keine Autotradition in die Unfreiheit, sondern der Eintritt in den
Kirchendienst""". Im späteren 9. Jahrhundert wurden die Angehörigen des Frei-
singer Stiftsklerus als canon/'d oder auch als CMndMS dcn/s sandac Mar de bezeichnet
- wohl deshalb, weil /am/d'a inzwischen so stark als die Gruppe der Abhängigen
und Unfreien eines Grundherren verstanden wurde, dass seine Anwendung auf
den freien Klerus nicht mehr möglich wa r""'.
Auch in den Urkunden ist die /am/da sandac Mariae seit der Mitte des Jahr-
hunderts in diesem grundherrschaftlichen Sinne gebraucht. Als Bischof Erchan-
perht 853 ein Landstück an den edlen Engilperht vergeben musste, weil dessen
285 ESDERS/MlERAU, Klerikereid 98 u.ö.
286 Etwa TF 69 (775).
287 Dies war laut c.33 der Capitula Frisingensia tertia (MGH Cap ep III, 230) verboten und galt
als Usurpation.
288 S. zu den Klerikerzeugen der Agilolßngerzeit u. 6.2.2.
289 S. dazu u. 5.2.3.
290 FLOHRSCHÜTZ, Dienstmannen 17f. hält die Freisinger Kleriker aufgrund der Verwendung
von und den Traditionen ins serdEam fälschlicherweise für unfrei. S. auch WOOD,
Church 41 f.
291 Rudolf SCHIEFFER, Die Entstehung von Domkapiteln in Deutschland (Bonner historische
Forschungen 43), Bonn 1976, 196-98, leitet die canonici alleine von den Mönchen der Dom-
klöster ab, die sich nach und nach in Kanonikerstifte verwandelt hätten. Viel näher liegt
jedoch zumindest in Freising die Entstehung des Stifts aus dem dortigen Klerus, dessen
überwiegend nichtmonastische Angehörige sicher in Freising lebten und sich namentlich gut
verfolgen lassen. Allerdings dürften die Übergänge zwischen dem Freisinger Weltklerus und
den Mönchen fließend gewesen sein. Es wäre also auch an Verschmelzungsprozesse zu
denken, die zu den Domstiften führten.