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Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

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https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0308

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6.4 Die Zeugen der Karolingerzeit - Amper

307

Tradition. In beiden Teilen sind sie jedoch höher als im zuerst betrachteten Fall aus
Bachern. Die Zeugen, die in beiden Teilen der Tradition bezeugten, gehörten allen
, Häufigkeitsklassen' an.
Ein ähnliches Bild zeigt sich beim dritten Beispiel, diesmal aus Haimhausen
im Jahr 829: Nach einem Konflikt zwischen einem Oadalpald und dem Bischof gab
ersterer seine Ansprüche auf die Schenkung eines Hludolf im nahe gelegenen
Sulzrain auf^T Während bei der Gerichtsversammlung 35 Zeugen aufgeführt sind,
dazu noch neun namentlich genannte und einige weitere ungenannte Richter,
erfahren wir bei der Investitur an Piligrim und den bischöflichen Vogt Odolt die
Namen von 22 Zeugen, unter denen sich acht der ursprünglichen Transaktion
befinden, dazu noch ein Von den 35 Prozesszeugen sind 22 häufige Vert-
reter, sieben erscheinen fünf- bis 15-mal und sechs sind noch seltener^. Bei der
Investitur zählen 14 der 22 Zeugen zu den häufig genannten Zeugen, fünf gehören
der mittleren Kategorie an. Einer ist weniger als fünfmal in den Quellen genannt,
und zwei, Oadalmar und Cauuuirat, erscheinen nie wieder^". Diese Proportionen
entsprechen relativ genau denen der Tradition in Bachern, obwohl die
Überschneidung beider Listen in diesem Fall etwas geringer ist.
Der letzte Fall aus dem Ampergebiet mit einer geteilten Zeugenliste liegt
wesentlich später, im Jahre 848, und entstand erneut im Kontext einer Ver-
sammlung in Vierkirchen, von der die außergewöhnlich hohe Anzahl von 72
Zeugennamen überliefert isUA Bei der Investitur eine Woche später waren 19
Zeugen anwesend, zehn davon waren bereits bei der ursprünglichen Tradition
zugegen gewesen. Außer den 72 aufgeführten Zeugen erfahren wir noch die
Namen von acht Männern, deren Präsenz erwähnt wird und die nur zum Teil in
der Zeugenliste auftauchen. Da diese Gruppe von Bischof Erchanperht und Graf
Ratolt angeführt wurde und alle dem pladfnm vorsaßen, ist anzunehmen, dass es
sich um hochrangige Männer handelte. Dies spiegelt sich aber nur zum Teil in
sonstigen Auftritten in den Urkunden. Hrodheri ist selten^, Perhthelm, Heririh
und Hiltiporc sind sonst sogar vollkommen unbekannt. Dies liegt aber sicherlich
auch daran, dass aus den 840er Jahren und der Folgezeit wesentlich weniger
Urkunden überliefert sind, bei denen die Zeugenlisten außerdem zunehmend
fehlen oder sehr knapp sind. Deshalb soll dieser Fall nicht weiter betrachtet
werden.
Allgemein werden die meisten Träger der seltenen Namen, gerade bei den
Investituren, lokale Figuren gewesen sein. Auch für die Zeugen mit einer mittleren
Häufigkeit, wie den oben behandelten Kipicho und Madalker, ist die lokale Rolle

254 TF 585ab (829.06.25/28).
255 Hahkis.
256 Mehr als 15-mal: Liutpald (2x, einer cowics), Liutperht, Pelbec/Mr, Pel/ds, Reginheri, Perhttolf,
Alprih, Alpolt, Arbeo (2x), Deotrih, IsHMperld, Pngürii?, Deothart, Meio, Engilperht, ReglMperld,
Engilhart, Altolf, PfiifipHM, Kipicho; fünf-15-mal: Madalker (2x), Antonio, Lln/bdl, Kysalrih,
Ernust, Ato; weniger als fünfmal: Cello (2x), Eginperht, Aso, Amalunc, Hunfrid.
257 Mehr als 15-mal: PHMHclMr, Jacob (2x), Uuichelm, Reginhart, Kerhart, Isanperht, Heriperht,
PfiifipgM, Rallds, Eparhart, ReglMperld, Pngürii?, Oadalhoh; fünf-15-mal: He/Als, Lln/oriP, Pru-
ninc. Helmuni, Paldrich; weniger als fünfmal: Cello.
258 TF 697ab (848.04.06/13).
259 Vielleicht in TF 625 (836/47).
 
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