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Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

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https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0328

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7.1 Landwirtschaft

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meint in der bayerischen Überlieferung wie im Bergkirchener Beispiel die gesamte
Bauernstelle mit Land im grundherrschaftlichen Zusammenhang^. Seit der Mitte
des 9. Jahrhunderts wird dieser Begriff in der Freisinger Überlieferung durch das
gleichbedeutende hoda/hodonm ersetzt. In Mondsee und Regensburg erscheinen
beide Begriffe nebeneinander, /zo^a//zo?wnz'zt jedoch wohl erst ab ca. 81O'T Daneben
existierte die co/onzYDzt, die eher im Zusammenhang kleinerer Traditionen er-
scheint und möglicherweise auf eine größere wirtschaftliche Unabhängigkeit der
Bauernstelle oder ihres Inhabers hinweist, zumindest aber auf eine weniger um-
fangreiche oder nicht stark organisierte Grundherrschaft'Y Allerdings gilt diese
Differenzierung nicht durchgängig, hin und wieder erscheinen cokwz'ac in Tradi-
tionen in größerer Anzahl^. Dabei bezeichnen ztzzznszzs, lzo&% und co/on/% meist
sowohl die Hof Stätte als auch das landwirtschaftlich genutzte Land. und
co/oNM wurden darüber hinaus als Maßeinheiten für Ackerland und Wald genutzt,
co/onza besonders in der Mitte des 9. Jahrhunderts^. TcrnfonMM meint dagegen in
Verbindung mit czzUz/U häufig das zu einer Bauernstelle gehörige Land'", ansons-
ten vereinzelt die gesamte Bauernsteüe'" oder auch eine beliebige Fläche Land,
insbesondere SallandV
Der Begriff cttrüs bezeichnet wie im Bergkirchener Beispiel meist einen
größeren Hof, der Zentralhof einer Grundherrschaft und/oder Sitz eines mehr oder
weniger bedeutenden Landbesitzers sein konnte, kann aber auch eine allein-
stehende wirtschaftliche Einheit meinen. Vereinzelt erscheint auch die Ver-
kleinerungsform czzUz'Es in den Quellen. Vz'Ezz bedeutet oft dasselbe wie czzzYz's und
kommt vor allem in den Mondseer Traditionen vor, kann aber auch ein Dorf oder
eine vollständige Grundherrschaft - besonders eine herzogliche - bezeichnen^.

12 Dies wird daran deutlich, dass mansHS zumeist in Großschenkungen erscheint und der Be-
setzungsstatus (adsns oder tUStitHs) häufig miterwähnt wird. SONNLECHNER, Etabherung 207-
9 hält die Verwendung von mansHS für das Zeichen einer Umorganisierung der Landwirt-
schaft in bipartite Systeme nach fränkischen Vorbildern. Allerdings gab es bipartite Betriebe
bereits zu agilolhngischer Zeit, die Bauernstellen wurden hier eher als coioniae bezeichnet.
Die Anzeichen dafür, dass mansHS tatsächlich etwas substantiell anderes bedeutet als coionia,
sind recht gering, s. dazu das Folgende.
13 So auch Karl BRUNNER, Nachgrabungen. Sachkultur und Kontinuitätsfragen am Beispiel der
bayerischen Quellen des Frühmittelalters, in: Typen der Ethnogenese 1 173-80, hier 176.
14 Sehr deutlich wird die Unterscheidung in TF 4 (748/60?), wo die Schenkungen an das Kloster
Isen aufgeführt werden. Die größeren Schenkungen von Herzog, Bischof und anderen
Großen bestanden aus Mansen, kleinere, unbekannte Schenker gaben dagegen coioniae. In
TF 38 (770.04.28) wurden zwei coioniae verschenkt, die durch ihre Bewohner identifiziert
werden. Diese wurden aber, anders als einige maneipia nicht mitgeschenkt.
15 Z.B. in TF 54 (ca. 772/80). Mitte des 9. Jahrhunderts wird in Freising auch die Form coionica
gebraucht, zuerst TF 605 (833.02.09), zuletzt 807 (856/64).
16 Coionia im Bergkirchener Urbar (TF 652 [842]); TF 757 (856.01.02): CHrtcm cnm domo et a /on's de
terra araM; eotoniam 1 et de pratis earr XXWifi; TF 776 (856/60): de sduas eotoMtas fff; doda z.B. in
TF 758 (856.03.31): de sdua dodas ffffor. Im Regensburger Raum erscheint area vereinzelt auch
im Sinne einer ganzen Bauernstelle: TR 45 (ca. 863/82), 51 (ca. 863/85), 79 (ca. 875/85).
17 Etwa TF 85 (777.10.05), 93 (778/83), 95 (779.02.20), 120 (788.10.01): enm tcrrdon'o pertinente
mansnm nnnm, 737 (853.08.10).
18 Etwa TF 209 (809.09.09), 325 (814.09.18), 909 (870/5).
19 Etwa TF 64 (773.09.13), 80 (776/8), 139 (791.03.06), 314 (815.02.05), 607a (834.03.21).
20 S. dazu o. 1.6.3, im Sinne einer enrtis: TM la (777), 25 (748/84.04), 29 (767.06.09), 31
(749.05.29), 123 (748.07.10). Herzogliche Villen z.B. in TP 5 (754.08.08), TF 63 (773.08.30),
NA 2, TS 2 (776/8).
 
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