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7. Landwirtschaft und Grundherrschaft
kamen CMrfz/en? in Verbindung mit größeren, in Joch gemessenen Anbauflächen
vor*"'.
Aus diesen Tauschgeschäften lässt sich auch das variable Ausmaß der
Hofstätten erkennen. Sie scheinen zwischen einem bis zweieinhalb Joch ge-
schwankt zu haberd'. Cz/rfz/cra und ztrczzc waren vor allem im 10. Jahrhundert
teilbar bis hin zu kleinen Bruchstücken von ein mal acht, dreieinhalb mal vier-
einhalb oder zwei mal zehn pcrfzczzGT Da eine pcrfzczz etwa drei Metern entsprochen
haben dürfte, ergeben sich hier Streifen mit einer Größe zwischen 70 und 180 nV.
Entsprechen zzz^crzz und z'zzrzzzz/cs etwa einem Drittel oder einem Viertel Hektar, wie
hier angenommen wird, so waren dies Anteile von weniger als einem Zehntel
eines normalgroßen czirfz/er.
Bei den Tauschgeschäften waren die Kirchen in fast allen Fällen die Partei, die
eine Hofstätte oder einen Teil davon vergab^. Diese Häufung ist auffällig und
könnte möglicherweise darauf hinweisen, dass die Bischofskirchen von Freising
und Regensburg im späten 9. Jahrhundert über Ressourcen verfügten, die es ihnen
ermöglichten, Land zu erschließen und Hofstellen zu errichten - wobei im Einzel-
fall unklar ist, was zu einer solchen Hofstätte gehörte. Für diese CMrfz/enz konnte
dann Ackerland in größeren Mengen ein getauscht werden. Auch ein Zusammen-
hang mit Rodungsaktivitäten ließe sich vermuten^. Da die Tauschgeschäfte aber
häufig Besitz am gleichen Ort betrafen, setzt dies spezielle Eigentumsverhältnisse
voraus, in denen sowohl die Kirchen als auch ihre Tauschpartner Land besaßen
oder erwerben konnten, das für den Partner vorteilhaft war. Der Gewinn der
Kirchen lag darin, dass fast immer mehr Fläche erworben wurde, als durch das
czirfz/er vergeben worden war. Üblich war ein Tauschverhältnis von zwei Teilen
Ackerland zu einem Teil czirfz/er^, gg kamen aber auch die dreifache und manch-
mal auch nur die gleiche Fläche vor*"'. Diese ,Preise' galten im Übrigen auch bei
den Geschäften, bei denen die Kirchen czirfz/erzz erwarben oder bei denen sie gar
nicht direkt beteiligt waren, und hängen also nicht mit dem besonderen Status der
40 TF 685 (846.08.15), TR 40 (863/4), TF 929 (876/80), 933 (ca. 876/80), 949 (876/83), 958 (883), 1016
(895/9), 1039, 1041 (beide 907/26), 1074, 1084? (926/37), 1146, 1147 (beide 955/7), 1148
(956.04.03), 1156? (nach 957), 1200 (957/72), 1220,1229 (beide 972/6), 1277,1278 (beide 977/81),
TS 30 (963/94, ca. 976), TF 1309 (981/94), 1343,1357 (beide 994/1005).
41 Ein Joch: TF 1041 (907/26), 1186 (957/72), 1222 (972/6), 1261 (977/94), 1278 (977/81); einein-
viertel Joch: TF 1206 (957/72); eineinhalb Joch: TF 1214 (957/72), 1219 (972/6), zwei Joch: TF
1084 (926/37), zwei (oder vier?) Joch: TF 1041 (907/26 - CHrZi/crMWi (...) in loMgz'fzzzÜMC cf in
MzhzcÜHe nzgenz ff); zweieinhalb Joch: TF 1286 (981.06.04), 1293 (981/94), drei Joch: TF 1222
(972/6).
42 TF 950 (876/83), TF 1005 (887/95), TR 135 (888/9). Andere geteilte czzrfi/cnz etwa in TF 1051
(926/37), 1199 (957/72).
43 Ausnahme lediglich in TF 792 (857/64), für Regensburg TR 115 (ca. 883/7), 135 (888/9), 154
(889/91).
44 Keinesfalls bezeichnet ond/cr jedoch ausschließlich frisch gerodetes Land, wie GUTMANN,
Gliederung 57, behauptet. STURM, Wald 372, nimmt dies zumindest für die Frühzeit an.
45 TF 803, 808 (beide 857/64), 825 (859/64), 837, 853 (beide 859/75), 941 (mit Weg, ca. 876/80), 959,
TR 109 (beide 883/87), 156 (888/9), TF 971, 982 (plus vier perüoze, beide ca. 887/95), 1015,1019
(beide 895/9), 1051 (926/37), 1100 (937/57), TR 214 (ca. 980/5).
46 Dreifach: TF 780 (856/60), 871, 876 (beide 860/75), 939 (ca. 876/80), 985, 998 (beide ca. 887/95),
1206 (957/72); gleich: 769 (856/60), TR 70 (865), 829 (859/75).
7. Landwirtschaft und Grundherrschaft
kamen CMrfz/en? in Verbindung mit größeren, in Joch gemessenen Anbauflächen
vor*"'.
Aus diesen Tauschgeschäften lässt sich auch das variable Ausmaß der
Hofstätten erkennen. Sie scheinen zwischen einem bis zweieinhalb Joch ge-
schwankt zu haberd'. Cz/rfz/cra und ztrczzc waren vor allem im 10. Jahrhundert
teilbar bis hin zu kleinen Bruchstücken von ein mal acht, dreieinhalb mal vier-
einhalb oder zwei mal zehn pcrfzczzGT Da eine pcrfzczz etwa drei Metern entsprochen
haben dürfte, ergeben sich hier Streifen mit einer Größe zwischen 70 und 180 nV.
Entsprechen zzz^crzz und z'zzrzzzz/cs etwa einem Drittel oder einem Viertel Hektar, wie
hier angenommen wird, so waren dies Anteile von weniger als einem Zehntel
eines normalgroßen czirfz/er.
Bei den Tauschgeschäften waren die Kirchen in fast allen Fällen die Partei, die
eine Hofstätte oder einen Teil davon vergab^. Diese Häufung ist auffällig und
könnte möglicherweise darauf hinweisen, dass die Bischofskirchen von Freising
und Regensburg im späten 9. Jahrhundert über Ressourcen verfügten, die es ihnen
ermöglichten, Land zu erschließen und Hofstellen zu errichten - wobei im Einzel-
fall unklar ist, was zu einer solchen Hofstätte gehörte. Für diese CMrfz/enz konnte
dann Ackerland in größeren Mengen ein getauscht werden. Auch ein Zusammen-
hang mit Rodungsaktivitäten ließe sich vermuten^. Da die Tauschgeschäfte aber
häufig Besitz am gleichen Ort betrafen, setzt dies spezielle Eigentumsverhältnisse
voraus, in denen sowohl die Kirchen als auch ihre Tauschpartner Land besaßen
oder erwerben konnten, das für den Partner vorteilhaft war. Der Gewinn der
Kirchen lag darin, dass fast immer mehr Fläche erworben wurde, als durch das
czirfz/er vergeben worden war. Üblich war ein Tauschverhältnis von zwei Teilen
Ackerland zu einem Teil czirfz/er^, gg kamen aber auch die dreifache und manch-
mal auch nur die gleiche Fläche vor*"'. Diese ,Preise' galten im Übrigen auch bei
den Geschäften, bei denen die Kirchen czirfz/erzz erwarben oder bei denen sie gar
nicht direkt beteiligt waren, und hängen also nicht mit dem besonderen Status der
40 TF 685 (846.08.15), TR 40 (863/4), TF 929 (876/80), 933 (ca. 876/80), 949 (876/83), 958 (883), 1016
(895/9), 1039, 1041 (beide 907/26), 1074, 1084? (926/37), 1146, 1147 (beide 955/7), 1148
(956.04.03), 1156? (nach 957), 1200 (957/72), 1220,1229 (beide 972/6), 1277,1278 (beide 977/81),
TS 30 (963/94, ca. 976), TF 1309 (981/94), 1343,1357 (beide 994/1005).
41 Ein Joch: TF 1041 (907/26), 1186 (957/72), 1222 (972/6), 1261 (977/94), 1278 (977/81); einein-
viertel Joch: TF 1206 (957/72); eineinhalb Joch: TF 1214 (957/72), 1219 (972/6), zwei Joch: TF
1084 (926/37), zwei (oder vier?) Joch: TF 1041 (907/26 - CHrZi/crMWi (...) in loMgz'fzzzÜMC cf in
MzhzcÜHe nzgenz ff); zweieinhalb Joch: TF 1286 (981.06.04), 1293 (981/94), drei Joch: TF 1222
(972/6).
42 TF 950 (876/83), TF 1005 (887/95), TR 135 (888/9). Andere geteilte czzrfi/cnz etwa in TF 1051
(926/37), 1199 (957/72).
43 Ausnahme lediglich in TF 792 (857/64), für Regensburg TR 115 (ca. 883/7), 135 (888/9), 154
(889/91).
44 Keinesfalls bezeichnet ond/cr jedoch ausschließlich frisch gerodetes Land, wie GUTMANN,
Gliederung 57, behauptet. STURM, Wald 372, nimmt dies zumindest für die Frühzeit an.
45 TF 803, 808 (beide 857/64), 825 (859/64), 837, 853 (beide 859/75), 941 (mit Weg, ca. 876/80), 959,
TR 109 (beide 883/87), 156 (888/9), TF 971, 982 (plus vier perüoze, beide ca. 887/95), 1015,1019
(beide 895/9), 1051 (926/37), 1100 (937/57), TR 214 (ca. 980/5).
46 Dreifach: TF 780 (856/60), 871, 876 (beide 860/75), 939 (ca. 876/80), 985, 998 (beide ca. 887/95),
1206 (957/72); gleich: 769 (856/60), TR 70 (865), 829 (859/75).