Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0375

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
374

8.Schluss

konnte. Diese Gruppen sind jedoch nur relativ selten dokumentiert; die Fälle
beschränken sich auf die frühe Karolingerzeit.
Auch Rechte an der Allmende, die überwiegend aus Wald bestand und nur
selten auch offene Weiden umfasste, erscheinen in den Traditionen. Es wurde von
der sz/m in com/tn/nc CMM aü/'s tradiert und sz/m cozzzzzzzzzzz's getauscht oder aber eine
cozfzztzzznz'o z'zz zzzzzrdzz's übergeben; in der Lex erscheinen Jagdrechte von Dorf-
bewohnern (für Vögel) sogar im Privatwald andererV Die Erwähnungen der
Allmende in den Urkunden sind vergleichsweise selten. Dies liegt jedoch nur
daran, dass sie grundsätzlich nicht einfach zu verschenken, vertauschen oder
verkaufen war, weil es sich eben um Gemeinschaftsbesitz handelte. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass entsprechende Rechte in ganz Bayern existierten.
Auch andere gemeinschaftliche Aspekte standen im Zusammenhang mit
agrarischen Tätigkeiten. Selbst wenn die Dreifelderwirtschaft vor dem 10. Jahr-
hundert in Bayern nicht üblich war - was die Quellenlage naheiegP" -, so war ein
vernünftiges landwirtschaftliches Arbeiten nur mit Absprachen über Weg- und
Zugangsrechte und vermutlich auch über Saat- und Erntezeiten sowie angebaute
Pflanzen möglich. Dies gilt in besonderem Maße, weil das Ackerland häufig
verstreut lag, wie unter anderem die Tauschgeschäfte zeigen, in denen kleine
Stücke Ackerland am gleichen Ort getauscht wurden. Bei der Dreizelgen-
wirtschaft, für die es im 10. Jahrhundert erste Anzeichen gibt, war eine aus-
führliche Koordination ohnehin unabdingbar.
Die zentralen Einrichtungen, die in den Traditionsurkunden erwähnt werden,
Kirchen und Mühlen, zeigen, dass man in Bayern - anders als etwa im
Mittelrheingebiet und in Lothringen - die einzelne Siedlung nicht zum alleinigen
Maßstab einer lokalen Organisation machen kann. Diese auf unterschiedliche Art
für das alltägliche Leben wichtigen Einrichtungen existierten eben nicht in jeder
Siedlung, auch wenn beide in Bayern sehr viel häufiger nachgewiesen sind als in
allen anderen Regionen des fränkischen Raums. Während bei Mühlen selbst-
verständlich die topographischen Voraussetzungen gegeben sein mussten, was in
Bayern sehr viel häufiger der Fall war als anderswo, spielte auch ein anderer
Faktor eine Rolle, und zwar die Siedlungsstruktur. Bayern war bereits in der
Untersuchungszeit, auch in den Gebieten an Amper, Isen und am Wallersee, zu
weiten Teilen von Kleinsiedlungen bestimmt, die zumeist recht nahe an-
einanderlagen, häufig weniger als einen Kilometer voneinander entfernt^'. So
konnte eine Kirche problemlos mehrere Siedlungen ,bedienen'. Im Raum Tegern-
bach, zu dem mehrere Orte gehörten, scheint es zunächst nur eine Kirche gegeben
zu haben, vermutlich in Kirchstetten, die den Raum abdeckteA Auch die Kirchen
in Ampermoching und Bergkirchen dürften - vermutlich als Taufkirchen - weitere
Räume versorgt haben, da an sie der Zehnte aus anderen Orten gezahlt wurdet
Aufgrund der geringen Entfernungen zwischen den Siedlungen war es
zumeist kein Problem, eine Kirche zu erreichen. Etwas weiter, aber dennoch gut in

39 TF 805 (857/64), 918 (875/6), 1110 (948), s.o. 7.3.1.
40 S.o. 7.1.4.
41 S.o. 1.7.2-1.7.4.
42 S.o. 5.1.2.
43 Ampermoching: TF 1070 (926/37); Bergkirchen: 652 (842), 1191 (926/37) mit einem Rückgang
der Zinsansprüche von neun aiHac auf sieben.
 
Annotationen