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8.Schluss
zu verlaufen sein. Hier kann man den Beginn oder zumindest Vorläufer der
hochmittelalterlichen Expansion sehen, die durch Wachstum der Städte, Fort-
schritte in der agrarischen Wirtschaft und Bevölkerungswachstum gekennzeichnet
war.
Auch die Sozialstruktur änderte sich in der Untersuchungszeit; allgemein
scheinen die wirtschaftlichen Unterschiede im Laufe der Zeit angewachsen zu
sein. Allerdings wäre es verfehlt, für die Zeit vor dem Einsetzen der Überlieferung
eine homogene Gesellschaft freier und gleicher Hufenbauern anzunehmen, wie sie
in der klassischen Gemeinfreienlehre konstruiert wurde. Auch im 6. und 7. Jahr-
hundert gab es eine Trennung in Freie und Unfreie sowie Hierarchien innerhalb
dieser Gruppen, die sich im Laufe der Untersuchungszeit ausweiteten. Gerade die
oberen Schichten verfügten um 1000 wohl über wesentlich mehr Besitz als um
75059.
Zu Beginn der Untersuchungszeit zeigt die bayerische Gesellschaft eine viel-
fältige Gliederung in verschiedene Gruppen, herrenartig lebende Vollfreie, die in
Salzburg schon im späten 8. Jahrhundert als noMcs bezeichnet wurden, Freie, die
an der Schwelle zwischen Grundherren und Großbauern standen, und kleinere
Freie, die ihr eigenes Land bearbeiteten oder auf fremdem Land saßen. Darunter
standen Unfreie, scrvz und mandp/'a, die als Gesinde auf größeren oder kleineren
Höfen arbeiteten, aber auch kleinere Bauernstellen selbständig bewirtschafteten
und Frondienste leisteten. Daneben gab es Minderfreie, die als Barschalken, Tri-
butalen, Pommes non poUsdkw /zdwnUs de sc, %cco/%c, %Mzowcs, co/onz oder anderes
bezeichnet wurden. Sie besaßen ein recht hohes Maß an Freiheitsrechten, standen
aber dennoch in rechtlicher Abhängigkeit zu Herren, besonders häufig wohl zu
Herzog und König. Sie scheinen im Regelfall wirtschaftlich selbständige, mit
relativ geringen Arbeitsdiensten und Abgaben belastete Bauern gewesen zu sein,
hatten aber teilweise auch Sonder auf gaben im Kriegs- und Verkehrswesen, wie
etwa die Hiltischalken. Der Begriff coUzzzzs kennzeichnete ein bäuerliches Leben.
Seit dem 9. Jahrhundert verschwanden die Minderfreien mit Ausnahme der
Barschalken aus den Quellen; offenbar wurden sie zusammen mit den aufsteigen-
den Unfreien zunehmend als homogene Abhängigengruppe gesehen. Zumindest
erscheinen nach 850 zumeist nur noch sezizz und zzzzzzzcz'pz'zz als Abhängige in den
Quellen. Allerdings wurde in dieser Zeit zunehmend Besitz übertragen, ohne dass
auf ihm lebende Menschen erwähnt wurden. Erst im 10. Jahrhundert trat eine
neue Gruppe auf, die im Bereich zwischen frei und unfrei anzusiedeln ist: die
Zensualen, die einen geringen jährlichen Zins zu leisten hatten, ansonsten aber
freizügig waren. Besonders gegen Ende des Jahrhunderts wurden Freilassungen
zu Zensualen und Autotraditionen von Freien in diesen Stand häufig^".
Allgemein scheinen sich die Bedingungen für die Mehrheit der sezizz und
zzzzzzzcz'pz'zz im Laufe der Untersuchungszeit gebessert zu haben. Ehen zwischen
Unfreien, die bereits im 8. Jahrhundert nachgewiesen sind, wurden zum Nor-
malfall und waren auch zwischen Freien und Unfreien sowie zwischen Unfreien
verschiedener Herren üblich und offenbar anerkannt. Am deutlichsten war der
Aufstieg derjenigen servz ccdcsMC, die zu Amtsträgern der Bischofskirchen wurden
59 S.o. 4.2.4., 4.3.2.
60 S.o. 1.5.3.
8.Schluss
zu verlaufen sein. Hier kann man den Beginn oder zumindest Vorläufer der
hochmittelalterlichen Expansion sehen, die durch Wachstum der Städte, Fort-
schritte in der agrarischen Wirtschaft und Bevölkerungswachstum gekennzeichnet
war.
Auch die Sozialstruktur änderte sich in der Untersuchungszeit; allgemein
scheinen die wirtschaftlichen Unterschiede im Laufe der Zeit angewachsen zu
sein. Allerdings wäre es verfehlt, für die Zeit vor dem Einsetzen der Überlieferung
eine homogene Gesellschaft freier und gleicher Hufenbauern anzunehmen, wie sie
in der klassischen Gemeinfreienlehre konstruiert wurde. Auch im 6. und 7. Jahr-
hundert gab es eine Trennung in Freie und Unfreie sowie Hierarchien innerhalb
dieser Gruppen, die sich im Laufe der Untersuchungszeit ausweiteten. Gerade die
oberen Schichten verfügten um 1000 wohl über wesentlich mehr Besitz als um
75059.
Zu Beginn der Untersuchungszeit zeigt die bayerische Gesellschaft eine viel-
fältige Gliederung in verschiedene Gruppen, herrenartig lebende Vollfreie, die in
Salzburg schon im späten 8. Jahrhundert als noMcs bezeichnet wurden, Freie, die
an der Schwelle zwischen Grundherren und Großbauern standen, und kleinere
Freie, die ihr eigenes Land bearbeiteten oder auf fremdem Land saßen. Darunter
standen Unfreie, scrvz und mandp/'a, die als Gesinde auf größeren oder kleineren
Höfen arbeiteten, aber auch kleinere Bauernstellen selbständig bewirtschafteten
und Frondienste leisteten. Daneben gab es Minderfreie, die als Barschalken, Tri-
butalen, Pommes non poUsdkw /zdwnUs de sc, %cco/%c, %Mzowcs, co/onz oder anderes
bezeichnet wurden. Sie besaßen ein recht hohes Maß an Freiheitsrechten, standen
aber dennoch in rechtlicher Abhängigkeit zu Herren, besonders häufig wohl zu
Herzog und König. Sie scheinen im Regelfall wirtschaftlich selbständige, mit
relativ geringen Arbeitsdiensten und Abgaben belastete Bauern gewesen zu sein,
hatten aber teilweise auch Sonder auf gaben im Kriegs- und Verkehrswesen, wie
etwa die Hiltischalken. Der Begriff coUzzzzs kennzeichnete ein bäuerliches Leben.
Seit dem 9. Jahrhundert verschwanden die Minderfreien mit Ausnahme der
Barschalken aus den Quellen; offenbar wurden sie zusammen mit den aufsteigen-
den Unfreien zunehmend als homogene Abhängigengruppe gesehen. Zumindest
erscheinen nach 850 zumeist nur noch sezizz und zzzzzzzcz'pz'zz als Abhängige in den
Quellen. Allerdings wurde in dieser Zeit zunehmend Besitz übertragen, ohne dass
auf ihm lebende Menschen erwähnt wurden. Erst im 10. Jahrhundert trat eine
neue Gruppe auf, die im Bereich zwischen frei und unfrei anzusiedeln ist: die
Zensualen, die einen geringen jährlichen Zins zu leisten hatten, ansonsten aber
freizügig waren. Besonders gegen Ende des Jahrhunderts wurden Freilassungen
zu Zensualen und Autotraditionen von Freien in diesen Stand häufig^".
Allgemein scheinen sich die Bedingungen für die Mehrheit der sezizz und
zzzzzzzcz'pz'zz im Laufe der Untersuchungszeit gebessert zu haben. Ehen zwischen
Unfreien, die bereits im 8. Jahrhundert nachgewiesen sind, wurden zum Nor-
malfall und waren auch zwischen Freien und Unfreien sowie zwischen Unfreien
verschiedener Herren üblich und offenbar anerkannt. Am deutlichsten war der
Aufstieg derjenigen servz ccdcsMC, die zu Amtsträgern der Bischofskirchen wurden
59 S.o. 4.2.4., 4.3.2.
60 S.o. 1.5.3.