Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Heidelberger Beobachter: Kampfblatt der Nationalsozialisten für Odenwald und Bauland (1 (September-Dezember)) — 1931

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.44156#0428

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Seite 4

Mittwoch, den 4. November 1931.

1. Iahrg. / Nr. 158

ZerAWW einer Mt UWs verWenenAskilWil:
Zi der Freiburger Erzdiözese umöen lathokislhes NutisnulssziMeu die kW. All-mW sitzt verweigert

Es wirb beerdigt:
Vor zwei Tagen wurde unser SA.-
Kamerad Otto Maier zu Grabe getragen.
Er war Katholik,- dem Geistlichen war
bekannt, daß der Verstorbene Mitglied
der NSDAP, war. Der Geistliche hat
unseren Kameraden trotzdem beerdigt
und rückte damit offiziell von der Hal-
tung des Mainzer Generalvikars Dr.
Mayer ab, der bekanntlich uns National-
sozialisten als „öffentliche Sünder" und
der kirchlichen Gnadenmittel unwürdig
behandelt wissen möchte.
Es ist uns unbekannt, ob der katho-
lische Geistliche in diesem Fall zunächst
in Freiburg um eine Entscheidung ge-
beten hat. Sicher aber ist, daß der Geist-
liche unseren Kameraden nicht kirchlich
beerdigt hätte, wenn die zuständige Kir-
chenbehörde auf dem Standpunkt des
Mainzer Generalvikars stände. Man
muß deshalb folgern, daß die Freiburger
Kirchenbehörde offiziell vom Erlaß des
Mainzer Generalvikars abrückt; man
muß weiter folgern, daß dieser Erlaß des
Mainzer Generalvikars eine durch keine
sauberen Motive zu begründende Extra-
tour eines Zentrumspolitikers war, die
einen schweren Verstoß gegen das Kir-
chenrechk darstellt; ja man muß sogar
daraus folgern, daß auch das Freiburger
Ordinariat die Mainzer Vorfälle mit
diesen Augen ansieht.
Denn Recht kann nur eines sein:
Das Beerdigen oder die Verweigerung
der Beerdigung. Da aber in unserer
Diözese Nationalsozialisten, die als letzte
Grüße Kränze mit Hakenkreuzschleifen
bekommen, kirchlich beerdigt werden
dürfen, muß das Verhalten der
Mainzer Kirchenbehörde in den Augen
der Freiburger Kirchenbehörde ein Un-
recht sein.
Damit sind die spaltenlangen Ver-
teidigungsreden, die schmutzige Zentrums-
redakteure aus durchsichtigen Gründen
für das unerhörte Verhalten des Herrn
Dr. Mayer im Fall Gemeinder hielten,
klar als mit den Anschauungen der ka-
tholischen Kirche unvereinbar erwiesen,
und die Angehörigen jedes verstorbenen
Parteigenossen, dem ein Zentrumspfarrer
unserer Kirchenprovinz wegen der Mit-
gliedschaft bei der NSDAP, das kirch-
liche Begräbnis verweigern möchte, wer-
den wohl künftig ihr Recht finden, wenn
sie sich nach Freiburg wenden! Wir be-
tonen das ausdrücklich und freuen uns,
daß gerade an dem Ort, wo der offene
Briefwechsel mit dem Freiburger Erz-
bischof auch über diese Frage seinen Aus-
gang nahm, auch der erste Präzedenzfall
zu registrieren ist, auf den man sich not-
falls berufen kann.
Es M getraut:
Noch klarer aber liegt ein zweiter
Fall, der die Spendung eines kirchlichen
Sakramentes an einen als National-
sozialist bekannten Katholiken zum Ge-
genstand hat. Einer der Unterzeichner
des offenen Briefes an den Freiburger
Erzbischof heiratet demnächst. Die Trau-
ung findet in einem mittelbadischen
Städtchen statt. Beide Ehepartner sind
katholisch. Der dortige Geistliche war
ohne weiteres bereit, die kirchliche Trau-
ung vorzunehmen, trotzdem ihm bekannt
war, daß sich die Brautleute zum Natio-
nalsozialismus bekennen. Den Bräuti-
gam würde der ausgerutschte General-
vikar Dr. Mayer wahrscheinlich als einen
besonders schweren „öffentlichen Sünder"
bezeichnen, weil er nicht nur einfaches
Mitglied der NSDAP, sondern, — oh
wie schrecklich! — sogar Schriftleiter
einer nationalsozialistischen Tageszeitung
ist. Als solchem war ihm natürlich be-
kannt, daß einem hessischen SA.-Mann
jüngst die kirchliche Trauung einzig und
allein wegen seiner Zugehörigkeit zur
NSDAP, verweigert wurde; er wußte
auch, daß der Freiburger Erzbischof, trotz
verschiedener sehr eingehender Versuche

Heidelberger Katholiken im „Heidelber-
ger Beobachter" um Klärung der Lage,
es bislang abgelehnt hatte, klar zu ent-
scheiden, ob auch im badischen Muster-
ländle ähnlich verfahren werden dürfe
und solle, wie im Hessenland.
Weil er dies alles sehr genau wußte,
begnügte er sich keineswegs mit der per-
sönlichen Geneigtheit des G e i st l i ch e n,
die Trauung vorzunehmen, sondern for-
derte bei dem zuständigen Pfarramt die
grundsätzliche Entscheidung des Ordi-
nariats nicht nur für diesen Einzel-
fall, sondern für alle gleich gearteten
Fälle, da er es ablehnen müsse, von
einer Ausnahmeentscheidung Gebrauch
zu machen. Bereitwilligst wandte sich
auch der zuständige Geistliche nach Frei-
burg und erhielt von dort einen Bescheid,
den er dem Bräutigam schriftlich mit-
teilte. Es heißt in diesem Brief:
„Auf Ihre Bitte hin habe ich nun trotz-
dem in Freiburg bei der Kirchenbehörde
ungefragt, und nun kam soeben der Be-
scheid, daß die kirchliche Trauung unbe-
denklich gewährt werden kann ....
Sie wurden heute schon hier, sowie in
Karlsruhe (Liebfrauenkirche) und Heidel-
berg (St. Bonifatiuskirche) proklamiert . .
. . . und können dann am Samstag, den
14. November .... hier kirchlich ge-
traut werden.
Es freut mich dies nicht bloß Ihret-
wegen, sondern auch."
Daraus geht, noch klarer als aus dem
ersten Fall hervor, daß in Freiburg die
Entscheidungen des Mainzer General-
vikars verurteilt werden. Man muß
ganz klar folgern, daß es der Freiburger
Erzbischof nicht gutheißt und nicht billigt,
wenn ein Zentrumspfarrer es sich ein-
fallen läßt, die erzbischöfliche Warnung
vor dem Nationalsozialismus als die kir-
chenrechtliche Grundlage zur Verweige-
rung der heiligen Sakramente zu be-
trachten.
Parteigenossen in Stadl und Land!
Merkt Euch das, und tretet jedem Ver-
such der Kirchenrechtsbeugung in aller
Schärfe und mit dem Hinweis auf diese
beiden Präzedenzfälle entgegen!
Zwei Fragen jedoch müssen an den
Schluß dieser langen Diskussion über
das Thema „Sakramentenverweigerung"
gestellt werden.
MW Mer WM
so lange geltzmgen?
Weshalb gab er keine klare öffent-
liche Antwort auf sehr klar formulierte
öffentliche Anfragen? Weshalb schwieg
er, trotzdem sein Schweigen den Anschein
erwecken mußte, daß es eine stillschwei-
gende Billigung der Mainzer Erlasse sei?
Es gibt nur eine plausible Antwort
auf diese Frage, nachdem sich jetzt heraus-
gestellt hat, daß der Freiburger Kirchen-
fürst in Wahrheit nicht auf dem Stand-
punkt des entgleisten Mainzer General-
vikars steht: Der Freiburger Erzbischof
wollte die Autorität eines hohen kirch-
lichen Beamten dadurch wahren, daß er
nicht in der Öffentlichkeit von seinen
Entscheidungen abrückte. Demgegenüber
stellen wir fest, daß Herr Dr. Mayer,
Mainz, der kirchlichen Autorität
durch seine ungerechten Entscheidungen
empfindlich geschadet hat. Ein möglichst
rasches und deutliches Abrücken der
maßgebenden Kirchenbehörden von Herrn
Dr. Mayer wäre also die beste Wahrung
der kirchlichen Autorität gewesen. Sie
unter allen Umständen und in jedem Fall
zu wahren, scheint uns auch dann unbe-
dingt erforderlich zu sein, wenn dies
nur durch die Zerstörung der Autorität
eines hohen kirchlichen Beamten mög-
lich ist. Wir halten es für ein gefähr-
liches Spiel, in einem solchen Fall die
Autorität eines Beamten über die Auto-
rität der Kirche zu stellen oder auch nur
den Anschein zu erwecken, dies zu tun.

Trotz der schamlosen Verunglimpfung
der Unterzeichner des „offenen Briefes"
an den Erzbischof durch die zenkrümlichen
Schandblätter stehen heute diese Leute,
die in Sorge um das Ansehen ihrer
Kirche gehandelt haben, vor der Öffent-
lichkeit gerechtfertigt da, während die
zentrümlichen Winkeladvokaten des
Mainzer Generalvikars und seiner Ver-
lautbarungen durch die tatsächlichen Ent-
scheidungen der Freiburger Kirchen-
behörde geohrfeigt erscheinen.
Ws -lkibt öie KOMM
-er kMolistzen Kirche?
Katholisch heißt allgemein. Auf der
ganzen Welt wird am selben Tage die-
selbe Messe in allen katholischen Kirchen
gelesen. Ein einziges Kirchenrecht gilt
ohne Unterschied der Nation für alle ka-
tholischen Christen.
Aber! .. .
in Hessen werden Nationalsozialisten als
öffentliche Sünder behandelt, nicht kirch-
lich beerdigt, nicht zum Empfang der Sa-
kramente zugelassen;
in Baden jedoch werden sie für würdig
befunden, dieser kirchlichen Gnadenmit-
tel teilhaftig zu sein.
Man muß sich diesen Wahnsinn ein-
mal plastisch vorstellen:
Wenn einer unserer Parteigenossen
in Neckargemünd getraut werden möchte
und er geht zu seinem Seelsorger, um
ihm die Frage vorzulegen: „Herr Pfar-
rer, spenden Sie mir das Sakrament der
Ehe, trotzdem ich Nationalsozialist bin?"
so muß ihm der Geistliche nach einer
klaren Entscheidung des zuständigen
Freiburger Erzbischofs sagen:
„Aber selbstverständlich, junger Freund,
weshalb fragen Sie denn ausdrück-
lich?"

Wenn nun aber dieser Unglückswurm
von Bräutigam in Neckarsteinach hei-
raten möchte, das u. W. schon zur Main-
zer Diözese gehört, und er legt seinem
Seelsorger dieselbe Frage vor, dann
muß der Geistliche, wenn er nach den
Vorschriften seiner Kirchenbehörde han-
deln will, antworten:
„Wie, mein Herr, Sie erdreisten sich,
diese Frage an mich zu stellen, nach-
dem Sie doch die klaren Entschei-
dungen „der Kirche" kennen! Tre-
ten Sie zunächst einmal aus der NS-
DAP. aus. Sie öffentlicher Sünder!!"
Begreift man angesichts dieser Ge-
genüberstellung an den maßgebenden
Stellen endlich, zu welchen tollen Konse-
quenzen es führt, wenn man General-
vikaren die rechtliche Möglichkeit zuge-
steht, katholische Christen aus der Ge-
meinschaft der katholischen d. h. allge-
meinen Kirche auszuschließen, bevor ein
allgemein gültiges Papstwort dazu be-
rechtigt?? Muß man angesichts dieser
Ungeheuerlichkeit nicht ein wenig ver-
stehen, wenn mancher heute irre wird an
dem Wort von der einen Herde und dem
einen Hirten? Wer aber ist schuld an
diesen unhaltbaren Zuständen? Wer ist
der Nutznießer dieser verderblichen Un-
klarheit? Wir betonen es immer wie-
der:
Die mit der Religion maßlos Miß-
brauch treibende Zenkrumspartei, die zum
Schaden der Kirche einen nicht zu unter-
schätzenden Einfluß selbst auf hohe kirch-
liche Beamte und ihre Entscheidungen
ausübk. Ihr dieses verderbliche Hand-
werk zu legen, ist und bleibt unsere Auf-
gabe. Wir werden auch weiterhin dem
klaren Recht Geltung zu verschaffen
wissen. — Dst. —

(In Sachen „Schwarzkartoffeln".)

Sie haben sich die Mühe genommen, sich
in einem „Offenen Brief" im „Mo.-Bo."
Nr. 248 mit mir zu beschäftigen. Um gleich
Ihr Gewissen zu entlasten, will ich sagen,
daß Ihr ellenlanges Geseires, ein Gemisch
von Unverfrorenheit und Verdrehung, mich
weder gekränkt noch beleidigt hak. Erwar-
ten Sie von mir daher auch nicht, daß ich
Ihnen mit einem gleich langen Erguß ant-
worte. Denn einmal habe ich nicht soviel
freie Zeit, wie Sie, Herr Ratschreiber, so-
dann kann ich dem „Heidelberger Beobach-
ter" auch nicht zumuten, für die Behandlung
Ihrer Person ganze Spalten zu verschwen-
den, zumal auch der „Heidelberger Beobach-
ter" gerade eben seinen Platz wieder dazu
braucht, sich mit einem besonderen Pracht-
exemplar eines zenkrümlichen Bürgermeisters
zu „befassen". Meine Antwort ist daher
kurz und bündig:
Von den mir mitgsteilten Angaben hin-
sichtlich des Telefongespräches Bürgermeister
Sold-Stadtrechner Ludäscher kann ich kein
Iota zurücknehmen. Wenn andere Leute sich
heute nicht mehr genau erinnern können, et-
was anderes gesagt haben wollen, kurz ge-
sagt: umfallen, dann tragen weder ich noch
der „Heidelberger Beobachter" die Verant-
wortung dafür! Sie können doch von mir
nicht verlangen, daß ich von den mir ge-
machten und drei Mal bestätigten Angaben
auch nur einen Zentimeter zurückweiche. Das
Gleiche gilt m. E. für den „Heidelberger
Beobachter". Darum kann auch der Vor-
wurl der „Lüge" weder mich persönlich, noch
den „Heidelberger Beobachter" auch nur im
geringsten treffen. Wer ihn also wieder-
holt, der versucht aufrechte Männer mit ge-
rader Gesinnung zu Lumpen zu machen: was
ein solcher Mensch dann selber ist, das rech-
net sich die Öffentlichkeit schon selbst rich-
tig aus.
So liegt der Fall für mich. Sie, Herr

Schwarz, mögen wegen der Karkoffelgeschich-
te den Staatsanwalt in Bewegung sehen.
Mich wenigstens läßt das absolut kalt. Eine
solche Drohung kann mich als „Wotans An-
hänger" nicht genieren, besonders wenn der
Ankläger ein Mann des „allerchristlichsten
Zentrums" ist. Aber eines dürfen Sie sich
merken: Trotz der schlechten Zeiten wird
nichts „schuldig" geblieben!
Dr. Maisack.
*
ASm der KMter Io Reilmlz.
Durch die Lahmlegung der ganzen In-
dustrie, eine Folge der famosen Voung-
politik, ist die Gemeinde Neckarelz in
eine mißliche Lage geraten, die durch eine
jahrelange örtliche Verschwenderwirt-
schaft der Poungparteien noch schlimmer
wurde. Nun hat sich die Bürgerliche
Vereinigung, um die vielen Ausgesteuer-
ten zu beschäftigen, gezwungen gesehen,
einen etwas radikalen aber beachtens-
werten Abbau der Gemeindebeamtenge-
häller vorzunehmen:

Es erhallen:
jetzt
vorher
Bürgermeister
100.—
165.— monatl.
Ratschreiber
300.—
500.— monatl.
Rentmeister
120.—
180.— monatl.
Polizeidiener
160.—
220.— monatl.
Gemeinderäte
70.—
100.— jährl.
Waldhüter
100.—
165.— monatl.
1. Wegwart
60.—
100.— monatl.
2. Wegwart
40.—
60.— monatl.
Hebamme
25.—
50.— jährl.
Farrenhalter
800.—
900.— jährl.
Bockhalter
380.—
420.— jährl.

Wenn auch noch so sehr über die
„verdammten Nazis" geschimpft wird, so
haben wir's doch durch äußerste Spar-
samkeit möglich gemacht, jedem ausge-
steuerten Arbeitslosen RM. 4.— pro
Tag auszubezahlen.
 
Annotationen