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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 7.1909

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Heft 5
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Chronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.4599#0244

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1

























CHRONIK

ZUM MUNCHENER BILDERFALSCHERPROZESS

VON

KARL VOLL

Länger als ein Jahr hat die Voruntersuchung und
länger als zwei Wochen hat die Hauptverhandlung gegen
die „Bilderfälscher" gedauert. Dieses Wort machte an
sich schon Stimmung, und all die Details des Prozesses
trugen noch wesentlich dazu bei, dass das sogenannte
allgemeine Interesse wieder einmal recht lebhaft an-
geregt wurde. Es war auch zum Gruseln. Wer Bilder
kauft und wer sie verkauft, war hier in gleichem Grad
übel dran. Dem Einen konnte angesichts der so viel be-
sprochenen Fälschungen die Furcht vor dem ihm drohen-
den Betrüge kommen, und dem Anderen die Furcht,
dass man nun ihm nichts mehr abkaufen würde, wenigstens
solange er in München den Kunsthandel ausübt. Und
selbst wer sich um Kunst sonst noch so wenig kümmert
und sich sorgfältig hütet einen Thaler für Kunstwerke
auszugeben, las mit Interesse — er allerdings auch mit
Vergnügen —, dass nun ein ganzes Nest von „Bilder-
fälschern" ausgehoben war. Mancher las auch mit noch
grösserem Vergnügen, dass so viel schönes Geld in un-
echten Bildern angelegt war. Weil endlich die Mensch-
heit lieber von Unglücksfällen spricht als von erfreu-

lichen Ereignissen, so wurde der Fall recht breit und
lang erörtert.

All der Lärm war grundlos. Ich glaube nie in
meinem Leben so enttäuscht worden zu sein als in
dieser allzuberühmten Angelegenheit; denn um ehrlich
zu sein, mich hatte es auch ein wenig gegruselt und als
die Bilder uns Sachverständigen zur Begutachtung vor-
gelegt wurden, da glaubte ich auch, dass ein schwerer
Fall gegeben und manche harte Nuss zu knacken sei:
aber es kam ganz anders, als nach den Zeitungsberichten
zu erwarten war.

Die Fälschungen, die hier vorlagen, haben sämt-
lich oder wenigstens fast alle mit der gefährlichen
Fälscherindustrie, wie man sie sonst kennt, gar nichts
zu tun. Objektiv beurteilt gehören sie nur in das
Gebiet der Urkundenfälschung und greifen, mit nur
wenigen Ausnahmen, nicht in das Gebiet der Kunst
über. Die Vorstellungen, die man sich über die dem
Münchener Prozess zugrunde liegenden Gegenstände
und Vorgänge macht, und beeinflusst von der Er-
innerung an berühmte Begebenheiten, wie die Erwerbung

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