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Kunstgeschichtliche Gesellschaft zu Berlin [Editor]
Kunstchronik und Kunstmarkt: Wochenschrift für Kenner und Sammler — 54.1918/​1919 (April-September)

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Nr. 48 (26. September 1919)
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Grautoff, Otto: Kunstschutz während der Revolution in Russland
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https://doi.org/10.11588/diglit.29582#0517

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KUNSTCHRONtK UND KUNSTMARKT
HERAUSGEBER; GUSTAV KIRSTBIN
BERLINER REDAKTION: CURT GLASER WIENER REDAKTION: HANS TIETZE
NR. 48 26. SEPTEMBER 1919

KUNSTSCHUTZ
WÄHREND DER REVOLUTION IN RUSSLAND
VON OTTO GRAUTOFF
TN dem soeben erfchienenen Aprif-Juni=Heft der Gazette des Beaux^Arts
T berichtet A. Pofovtfoff aus Rußfand:
sich verfieß Petersburg nadi einem Jahre der bolfchewiftifchen Herrfchaft
Ende Oktober 1918. Afs die Boffchewihen Anfang November 1917 die
Macht an fich riflen, befchfoffen einige meiner Freunde und ich, die wir uns
feit dem Beginn der Revofution in den Dienft der fchönen Künfte geftefft
hatten, auf unferen Pfützen zu bfeiben und unfere Kräfte einzig dem Schutze
der Kunftwerke zur Verfügung zu heften, wenn dies irgend mögfich wäre.
Affe öffentfichen Sicherheitsdienfte proteftierten gegen diefe unrechtmäßigen
Herren und fagten den Streik an. Die Ärzte einerfeits und die KunftpHeger
andererfeits waren fah die einzigen, die auf ihrem Poften bfieben, weif fie
erkannten, daß die Intereflen, die he vertraten, Jeden anderen Befchfuß un-
mögfich machten. Afs ich gezwungen wurde, mein Vaterfand zu verfaffen,
war unfere kfeine Gruppe entfchf offen er Männer fchon auf achtzig angewachfen.
Die hervorragendften Kunftfchätze der Eremitage wurden nach dem
Faff von Riga verpackt und nach Moskau gefandt, um einem boffchewiftifchen
Handhreich vorzubeugen. Man hatte nicht nur affe Gemäfde und affe fky^
thifchen und griechifchen Kunftwerke abtransportiert, fondern auch das Por-
zeffan aus dem 18. Jahrhundert, einen Teif der Skufpturen, Möbef und Vafen.
Wir fanden Gefegenheit, uns von der Güte der Verpadcung zu überzeugen,
da die Arbeiter eine Kifte mit Porzetfan faffen fießen und man beim Nach^
prüfen in der Eremitage feftfteffen konnte, daß nichts befchädigt worden war.
Zwei Züge waren in Abhanden von zehn Tagen für den Transport
behimmt. Die proviforiiche Regierung hatte eine befondere Wache defegiert,
die fich aus Mitgfiedern der Mifitärfchufen zufammenfetzte und die die Züge
begfeiten foffte. Diefe Maßnahme erwies fich afs lehr nützfich, denn die
Wache mußte den einen der Züge auf einem Bahnhof vor einem Angriff
demobififierter Sofdaten fchützen, die fich der Wagen bemächtigen wofften,
um darin in ihre Heimatdörfer zurückzukehren.

Nr. 48. 26. IX. 19
 
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