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Kunstwart und Kulturwart — 35,2.1922

DOI Heft:
Heft 9 (Juniheft 1922)
DOI Artikel:
Liebscher, Artur: E. Th. A. Hoffmanns Oper Undine
DOI Artikel:
Fuchs, Emil: Schule des Volkes oder Schule der Partei?
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https://doi.org/10.11588/diglit.14435#0162

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Rezitativ und Arie und der dramatischen Wahrheit seiner Musik bereits
auf den Weg der Oper ins Musikdrama. In jedem Auftritt Kühleborns
bleibt ihm diese dämonische Größe treu. Es ist, als wenn der Musiker Hoff--
mann jedesmal auf den Boden geführt würde, der ihm auch als Dichter
der Heimatboden war, wenn er zur musikalischen Schilderung des Geister-
fürsten die Feder ansetzt. Knapper und unheimlicher hat er sogar in
seinen Schriften die Ironie nicht gezeichnet, als ihm dies einmal musikalisch
im dritten Akte gelungen ist. Dort kommt Kühleborn zur Hochzeit von
Undinens Verlobtem. Auf die Frage, wer er sei, gibt er zur Antwort:






Möch-te was zur Hoch-zeit schnei-dern, möch - te was zur Hoch-zeit


, I —
















ü-.-





.



schnei-dern, Rach' in Rach' und Graus in Sraus I

Alles das beweist wohl, daß der Musiker Hoffmann nicht als komponieren-
der Dilettant betrachtet werden darf. „Wenn es von mir selbst abhinge,
würde ich Komponist und hätte Hoffnung, in meinem Fache groß zu werden"
hatte der Neunzehnjährige geschrieben. Aud vielleicht wäre er einer von grö-
ßerer Bedeutung geworden, wenn ihm seine romantische Natur die Kon-
zentration gestattet hätte. Die Fülle der inneren Gesichte war jedenfalls
groß. Aber wenn die bunte Welt voll magischer Erscheinungen um ihn
her flimmerte und flackerte, da wußte er nur, daß irgendein Kunstprodukt
aus dem Chaos hervorgehen müsse und der Zufall bestimmte, „ob das nun
ein Buch, eine Oper, ein Gemälde" wurde. Der biedere Lortzing litt weniger
unter solcher inneren Bedrängnis. Deshalb ist seine Andine zwar dem
inneren Gehalte nach nicht besser geworden als die Hoffmannsche, aber
praktischer und theaterwirksamers und das gibt bei Bühnenstücken ja immer
den letzten Ausschlag. Artur Liebscher

Schule des Volkes oder Schule der Partei?

^^er Bildungsausschuß des Reichstages hat bekanntlich ssinerzeit diesen
^-D^Veschluß gefaßt: „Die Volksschulen sind entweder Gemeinschafts-
schulen oder Bekenntnisschulen oder bekenntnisfreie Schulen. Den
drei Schularten dieses Gesetzes ist gleichmäßig freie Entwicklungsmöglichkeit
zu geben." Das war verhängnisvoll, denn es bedeutete den Verzicht auf
die gemeinsame völkische Schule zugunsten des Selbsterhaltungstriebes der
kirchlichen und weltanschauungsmäßigen Gemeinschaften.

In der Reichsverfassung war dies ein Zugeständnis: man wollte nicht
die gemeinsame Schule durchsetzen da, wo sie für Gewissen und Frömmigkeit
etwa ein unerträglicher Druck werden konnte, wo berechtigte oder unbe-
rechtigte Kämpfe und Leidenschaften schon solche Zersplitterung geschaffen
hatten, daß eine Einigung unmöglich schien. Für solche Fälle gibt die
Reichsverfassung die Möglichkeit der Sonderschule mit dem ganz be-
stimmten, klaren Ziele der gemeinsamen Schule, das nie aus dem Auge
verloren werden soll. Es heißt Artikel M: „Das öffentliche Schulwesen
ist organisch auszugestalten. Auf einer für alle gemeinsamen
Grundschule baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf. Für diesen
Aufbau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, sür die Aufnahme eines

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