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Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

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https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0048

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1.5 Die ethnische und soziale Gliederung

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nicht über die Grenzen hinaus verkauft werden^", die Raffelstetter Zollordnung
von 903/5 zeigt jedoch, dass die Ströme der Sklaven in beide Richtungen liefen^,
diese Bestimmung also offenbar nicht ein gehalten wurde. Überwiegend dürften
die Sklaven in den Mittelmeerraum weiterverkauft worden seirPA Zur selben Zeit
verschenkten und tauschten wohlhabende scrvz der Bischofskirchen ihr Eigentum,
traten als Zeugen in Urkunden auf, gehörten zum Beraterkreis der Bischöfe und
verhielten sich auch sonst genau wie freie Tradenten und Zeugen. Schon in einem
frühen Beispiel aus Mondsee von 768 zeigen sich erhebliche Unterschiede
innerhalb der Personengruppe der Unfreien: Hier wurden zwei scrvz verschenkt,
MNMS cf %/fcr csf
Auch hinter der plakativen Bezeichnung scrvz/%wdH%c und mandp/'a verbergen
sich also unterschiedlichste PersonengrupperP" und nicht nur rechtlose SklaverPA
Denn bereits am Anfang der Untersuchungszeit besaßen viele Unfreie gewisse
Rechte, wie Sicherungsklauseln bei Traditionen zeigerPA Ende des 9. Jahrhunderts
tauschten die ersten Unfreien Land, konnten also recht selbständig darüber
verfügerPA
Die Begriffe und mandp/dm wurden weitgehend gleich-
bedeutend gebraucht, unterschieden sich aber in Nuancen. In Gegenüberstellung
zu scrvMS erscheint mandp/dm oft dann, wenn der behauste scrvMS, der scrvMS
casdMS von unbehausten, auf einem Hof als Gesinde lebenden mandpd
unterschieden werden sollte^. Die Begriffe scrvMS und %ndd% wurden eher in

207 Zuerst im c.l des Concilium Neuchingense von 772 (MGH Conc 11,1, Nr. 16, 99).
208 C.4 (MGH Cap II, Nr. 253, 250).
209 Michael McCORMlCK, Origins of the European Economy: Communications and Commerce,
A.D. 300-900, Cambridge 2001, 763f.
210 TM 38 (768).
211 Allgemein zu bayerischen Unfreien im frühen Mittelalter BANZHAF, Unterschichten 154-210;
zu unfreien Frauen Monika OBERMEIER, „Ancilla". Beiträge zur Geschichte der unfreien
Frauen im Frühmittelalter (Frauen in Geschichte und Gesellschaft 32), Pfaffenweiler 1996.
212 Am weitesten geht HAMMER, Slave Society, der von einer regelrechten Sklavenhalter-
gesellschaft ausgeht (mit einem allerdings sehr weiten Sklavenbegriff) und sich damit an die
Seite der sog. ,Mutationisten' stellt, die davon ausgehen, dass antike gesellschaftliche
Verhältnisse bis zur Jahrtausendwende fortbestanden. Grundlegend dazu Guy Bois, Um-
bruch im Jahr 1000. Lournand bei Cluny - ein Dorf in Frankreich zwischen Spätantike und
Feudalherrschaft, Stuttgart 1993 (frz. 1989); s. zur ausgelösten Forschungskontroverse mit
der entscheidenden Literatur Hans-Werner GOETZ, Gesellschaftliche Neuformierungen um
die erste Jahrtausendwende? Zum Streit um die „mutation de l'an mil", in: Aufbruch ins
zweite Jahrtausend. Innovation und Kontinuität in der Mitte des Mittelalters, hg. v. Achim
Hubel, Bernd Schneidmüller (Mittelalter-Forschungen 16), Stuttgart 2004, 31-50.
213 TR 14 (814.10.29/11.20), TM 3 (748/829?). In TR 25 (829) wurde ein Tausch wegen Verstößen
des neuen Eigentümers gegen eine solche Klausel rückgängig gemacht. Auch für Bar-
schalken gab es entsprechende Klauseln: TF 523b (825.04.30). In T Weltenburg 7 (Ende
10. Jahrhundert) sollte die Belastung der tradierten mHMdpäi auf das Maß der anderen
Unfreien des Klosters festgelegt werden. Sollte Weltenburg nicht Kloster oder Stift bleiben,
müssten die Unfreien und ihre Nachfahren nur noch einen Zins leisten. Zu Ehen zwischen
Unfreien u. 4.5.2.
214 TR 45 (ca. 863/82), TF 953 (876/83).
215 Z.B. TF 124 (788/92), 652 (842), TM 42 (772.04.23), 113 (nach 817), D Ludwig der Deutsche 30
(841.08.08), 123 (748.07.10). Es gab aber auch Manzipien, die Höfe besaßen: TF 75, 76b (beide
776), 96 (779.06.16), 120 (788.10.01), 124 (788/92), 185 (802.08.10), 188 (802), 209 (ca. 804/7), 226
(806.10.17), 266 (807/8), 546 (827.05.29), TM 118 (nach 770?).
 
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