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2. Besi tzübertragungen im frühmittelalterlichen Bayern
Auskunft über das Motiv des Schenkers oder der Schenkerin. Angaben über das
Seelenheil, entweder ausdrücklich oder über eine Arenga, die eine Verbindung
von Schenkungen und Heil herstellte, sind in etwa der Hälfte der Urkunden aus
dem genauer untersuchten Isen- und Amper gebiet bis ungefähr 850 enthalten. In
den meisten übrigen Fällen ist das Fehlen entsprechender Angaben wohl auf die
knappe Form zurückzuführen. Die fromme Schenkung sollte zuerst der Seele des
Tradenten zugute kommen, das Heil anderer wurde nur in einem Viertel der Fälle
mitbedacht, und wenn, dann in den meisten Fällen das der paretziesA Die Arengen
stellen die Schenkung häufig als Ergebnis des Nachdenkens über das Nachleben
dar, oder es werden Zitate aus den Evangelien verwendet^. Für den Wallersee ist
in den Salzburger Notizen nur vereinzelt, in den Mondseer Urkunden dafür in
mehr als der Hälfte der Fälle eine erwartete Heilswirkung erwähnt, allerdings fast
nur in ArengenA Inwiefern die Arengen mit ihren Begründungen für die
Schenkungen im Einzelfall konkreten Überlegungen und Sorgen der Tradenten -
etwa um die Folgen bestimmter Sünden - entsprachen, ist nicht zu erkennen.
Obwohl die Empfängerkirchen fast nie ausdrückliche Gebetsverpflichtungen
eingingen, fühlten sie sich doch für die Bewahrung der Namen und des
Gedächtnisses der Schenker verantwortlich, denn dies war, wie Cozrohs Vorwort
zum ersten Freisinger Traditionsbuch zeigt, die wichtigste Motivation für die
Anlage des Buchs, das somit eine ähnliche Funktion hatte wie die andernorts
angelegten VerbrüderungsbücherA
Der Wille Eigentum zu schenken war entscheidend für die fromme Wirkung.
Deshalb ist bei (offensichtlich) erzwungenen Traditionen - etwa durch
Gerichtsurteile - das Seelenheil nie erwähntA
Auch wenn es die Arengen nicht erlauben, auf konkrete Motive zu schließen,
so gibt es doch eine Reihe von Urkunden, die bestimmte Anlässe für eine
Tradition erkennen lassen. So waren die Tradenten häufig alt oder krank war und
erhofften sich von einer Schenkung entweder Heilung oder für den nahenden Tod
eine gnädige Aufnahme in den Himmel. So übergab Anfang des 9. Jahrhunderts
ein Hadumar eine CMrüs in einem TocMS TZZz/sa an Freising und formulierte
einerseits seine Hoffnung auf Heilung, sicherte sich zugleich aber auch für den
85 S. dazu u. 4.1. mit Anm. 7.
86 Etwa: Diuini mnnera ZargZZorZs perenisns Zu de; nomine dnmZaxaZ cogitante ueZ me ZraeZanZe, nt pio
apnd domino ueniam cZZZZeZornm merear aeeipere, meniem cogitatio ZraeZanZem commouit, nZ ex
propria aiode parZem eeeZesiae sZndere deZndssem, sienZ eZ^eeimns (TF 46a [772.08.08]), kürzer auch:
CogiZanZe ueZ ZraeZanZe me & anima mea sen pro uiZa /nlnra (190 [802/8]), oder mit Bibelzitaten:
ZracZZcZernnZ Zerrena nZ possiderenZ caeiesZia (40 [770/83.09.08]), FaciZe uoZn's amZeos de mammona
impdiatis eZ reZZtpm (660 [843.07.06] in ungewöhnlicher Anwendung von Lk 16,9), DaZe
ZemporaZZa nZ mereeZZs aeZerna (724 [851.01.27]).
87 Z.B.: Ego Zn de; nomine EZnno eogZZans de peeeaZZs meis ueZ pro aeZerna reZriZwZione (TM 48
[748/829?]).
88 TF, Cozrohs Vorrede 1: Tandem enim diuina inspiraZione Zam aZmiuoio animo ini?esiZ, nZ Zn per-
peiMMm permanereZ eornm memoria, tpu Z?ane domnm snis reZws dZZauernnZ eZ Z^eredZZauernnZ; sen
^nZe^Mid pro remedio animarnm snarnm ad Zpsam domnm ZradZdernnZ eZ eondonauernnZ, dazu JAHN,
Virgil 240f.
89 Dass auch die Namen dieser Tradenten bewahrt wurden, liegt wohl daran, dass die
Traditionsbücher zugleich Verwaltungsschriftstücke waren.
2. Besi tzübertragungen im frühmittelalterlichen Bayern
Auskunft über das Motiv des Schenkers oder der Schenkerin. Angaben über das
Seelenheil, entweder ausdrücklich oder über eine Arenga, die eine Verbindung
von Schenkungen und Heil herstellte, sind in etwa der Hälfte der Urkunden aus
dem genauer untersuchten Isen- und Amper gebiet bis ungefähr 850 enthalten. In
den meisten übrigen Fällen ist das Fehlen entsprechender Angaben wohl auf die
knappe Form zurückzuführen. Die fromme Schenkung sollte zuerst der Seele des
Tradenten zugute kommen, das Heil anderer wurde nur in einem Viertel der Fälle
mitbedacht, und wenn, dann in den meisten Fällen das der paretziesA Die Arengen
stellen die Schenkung häufig als Ergebnis des Nachdenkens über das Nachleben
dar, oder es werden Zitate aus den Evangelien verwendet^. Für den Wallersee ist
in den Salzburger Notizen nur vereinzelt, in den Mondseer Urkunden dafür in
mehr als der Hälfte der Fälle eine erwartete Heilswirkung erwähnt, allerdings fast
nur in ArengenA Inwiefern die Arengen mit ihren Begründungen für die
Schenkungen im Einzelfall konkreten Überlegungen und Sorgen der Tradenten -
etwa um die Folgen bestimmter Sünden - entsprachen, ist nicht zu erkennen.
Obwohl die Empfängerkirchen fast nie ausdrückliche Gebetsverpflichtungen
eingingen, fühlten sie sich doch für die Bewahrung der Namen und des
Gedächtnisses der Schenker verantwortlich, denn dies war, wie Cozrohs Vorwort
zum ersten Freisinger Traditionsbuch zeigt, die wichtigste Motivation für die
Anlage des Buchs, das somit eine ähnliche Funktion hatte wie die andernorts
angelegten VerbrüderungsbücherA
Der Wille Eigentum zu schenken war entscheidend für die fromme Wirkung.
Deshalb ist bei (offensichtlich) erzwungenen Traditionen - etwa durch
Gerichtsurteile - das Seelenheil nie erwähntA
Auch wenn es die Arengen nicht erlauben, auf konkrete Motive zu schließen,
so gibt es doch eine Reihe von Urkunden, die bestimmte Anlässe für eine
Tradition erkennen lassen. So waren die Tradenten häufig alt oder krank war und
erhofften sich von einer Schenkung entweder Heilung oder für den nahenden Tod
eine gnädige Aufnahme in den Himmel. So übergab Anfang des 9. Jahrhunderts
ein Hadumar eine CMrüs in einem TocMS TZZz/sa an Freising und formulierte
einerseits seine Hoffnung auf Heilung, sicherte sich zugleich aber auch für den
85 S. dazu u. 4.1. mit Anm. 7.
86 Etwa: Diuini mnnera ZargZZorZs perenisns Zu de; nomine dnmZaxaZ cogitante ueZ me ZraeZanZe, nt pio
apnd domino ueniam cZZZZeZornm merear aeeipere, meniem cogitatio ZraeZanZem commouit, nZ ex
propria aiode parZem eeeZesiae sZndere deZndssem, sienZ eZ^eeimns (TF 46a [772.08.08]), kürzer auch:
CogiZanZe ueZ ZraeZanZe me & anima mea sen pro uiZa /nlnra (190 [802/8]), oder mit Bibelzitaten:
ZracZZcZernnZ Zerrena nZ possiderenZ caeiesZia (40 [770/83.09.08]), FaciZe uoZn's amZeos de mammona
impdiatis eZ reZZtpm (660 [843.07.06] in ungewöhnlicher Anwendung von Lk 16,9), DaZe
ZemporaZZa nZ mereeZZs aeZerna (724 [851.01.27]).
87 Z.B.: Ego Zn de; nomine EZnno eogZZans de peeeaZZs meis ueZ pro aeZerna reZriZwZione (TM 48
[748/829?]).
88 TF, Cozrohs Vorrede 1: Tandem enim diuina inspiraZione Zam aZmiuoio animo ini?esiZ, nZ Zn per-
peiMMm permanereZ eornm memoria, tpu Z?ane domnm snis reZws dZZauernnZ eZ Z^eredZZauernnZ; sen
^nZe^Mid pro remedio animarnm snarnm ad Zpsam domnm ZradZdernnZ eZ eondonauernnZ, dazu JAHN,
Virgil 240f.
89 Dass auch die Namen dieser Tradenten bewahrt wurden, liegt wohl daran, dass die
Traditionsbücher zugleich Verwaltungsschriftstücke waren.