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Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0094

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2.4 Bedingte Schenkungen

93

Untersuchungszeit''''". Dabei scheint im bayerischen Sprachgebrauch wie auch
allgemein in der Karolingerzeit kaum ein inhaltlicher Unterschied zwischen
und bcnc/zcHUK bestanden zu habend Nimmt man die Tauschgeschäfte
aus der Betrachtung heraus, so gab es in den etwa 110 Traditionen im Amperraum
49-mal ausdrückliche Bedingungen, an der Isen lag die Quote mit 35 von etwa 50
Traditionen noch höher. Vom Wallersee kennen wir aus den knappen Salzburger
Notizen keine entsprechenden Klauseln, die vereinzelten Passauer und Regens-
burger Traditionen in diesem Gebiet erwähnen sie jedoch^. Interessanterweise
finden sich lediglich in drei Mondseer Traditionen zum Wallersee Bedingungen,
während sie dort für andere Gebiete häufig sind'"". Dies mag daran liegen, dass
viele der 22 Mondseer Traditionen zum Wallerseegebiet äußerst knapp formuliert
sind.
Seit den 820er fahren kam in den Untersuchungsgebieten eine neue Form der
bedingten Schenkung auf, die für die Folgezeit geläufig blieb, nämlich die Rück-
verleihung des Geschenkten und weiterer Güter nach einer Tradition, die prcc%n%
Allerdings ist nicht immer deutlich zu erkennen, ob auch das
ursprünglich geschenkte Gut oder nur ein anderes Landstück verliehen wurde,
was im Sinne der Kirchen vernünftig gewesen wäre, um die Beziehung der
Tradenten zum ehemaligen Eigentum sofort zu unterbrechen. Die spezifisch
bayerische Bezeichnung einer bedingten Schenkung als comp/acüaüo ist nicht
eindeutig und wird bis ca. 833 überwiegend für eine also die
Rückverleihung des Geschenkten, anschließend bis 843 für prcc%n% reMMwendorm
und seitdem häufig für Schenkungen gegen die Verleihung eines anderen Besitzes
genutzt'^.
Dabei entfiel in den Gebieten an Amper und Isen jeweils etwa die Hälfte der
bedingten Traditionen auf Schenkungen für den Todesfall des Tradenten oder
eines Familienmitglieds'^ und die Hälfte auf eine sofortige Rückverleihung als

137 So schon BITTERAUF, Einleitung zu den TF LXII, s. auch JAHN, Tradere 411 mit Anm. 65.
Allgemein zu Vorbehaltsschenkungen schon HÜBNER, Donationes 149f.; an alemannischen
Beispielen HAGEMANN, Übertragungen; Wilhelm EBEL, Über den Leihegedanken in der
deutschen Rechtsgeschichte, in: Studien zum mittelalterlichen Lehenswesen. Vorträge
gehalten in Lindau am 10.-13. Okt. 1956 (VuF 5), hg. v. Theodor Mayer, Lindau u.a. 1960,11-
36. Zum Stand der Erforschung der Prekarie Brigitte KASTEN, Agrarische Innovation durch
Prekarien?, in: Tätigkeitsfelder 139-54, hier 139-41.
138 KASTEN, BcMc/iciMm 254-57, s. auch Susan REYNOLDS, Fiefs and Vassais: The Medieval Evi-
dence Reinterpreted, New York/Oxford 1994, 48 und speziell auf Bayern bezogen
DEUTINGER, Beobachtungen 67.
139 TP 83ab (866/74), TR 164 (892/893.04.09).
140 TM 9 (789/800.05.16), 10 (793/4.04.14), 64 (827.04.14).
141 In der Freisinger Überlieferung gibt es diese Form vereinzelt bereits früher (z.B. TF 177
[799.10.28]), häufiger wurde sie jedoch erst ab 820. Allgemein dazu Wolfgang HESSLER,
Compladtatio. Wortschöpfung und Begriffsbildung bei Vorbehaltsschenkungen an die
Kirche im frühmittelalterlichen Bayern, in: ZBLG 41 1978,49-92.
142 Ebd.62f.
143 Amper: TF 18 (762/4), 69 (775), 97b (779.06.18), 155 (792/3), 156 (792/4), 170 (794.05.08), 190
(802/8), 204 (804.12.02), 214 (ca. 804/9.05.02), 222 (805/9.06.14), 243 (806/11.11.29), 294
(809.05.16 [?]), 357 (816.04.11), 395 (818.03.25), 545 (827.05.23), 574 (828.12.14), 598 (830.08.03),
672 (845.05.10), Isen: TF 24a (765.11.05), 68 (775.11.08), 103 (780), 139 (791.03.06), 152
(792.02.07), 153 (792), 160 (792/808.08.01), 213ab (ca. 804/8), 293 (809.05.01), 374 (817.04.10),
 
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