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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 7.1909

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Heft 4
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Chronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.4599#0201

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porträt" vergleicht, und nicht zugiebt, daß alle drei von
demselben Manne: Sickert, gezeichnet und bezeichnet
sind, ist nicht oberflächlich, sondern verstockt, Franz!

Zur Feier des 50. Geburtstages des Kaisers wird
die Kgl. Akademie der Künste in Berlin eine Ausstel-
lung von Werken Gottfried Schadows veranstalten.
Schadow, der fast vom Beginn seiner künstlerischen
Thätigkeit, erst als Rektor seit 1788, dann seit 1805 als
Vicedirektor, und endlich 1 8 1 5 als ihr Direktor in engster
Verbindung mit der Akademie stand und ihre Blüte
in den Jahren 1820—185:0 besonders gefördert hat,
repräsentiert als ihr erlauchtestes Mitglied bei einer
solchen Huldigungsausstellung die Körperschaft aufs
Beste. Aber es werden die ausgestelltenWerke, von denen
über hundert zu sehen sein werden, zugleich Zeugnis
ablegen von der starken persönlichen Eigenart ihres
Schöpfers, dem das seltsame Geschick zufiel, dass seine
Persönlichkeit sich fester ins Gedächtnis der Nachwelt
einprägte als seine Werke. Es Hegt in der Natur der
Sache, dass die Porträtplastik, auf die Schadow sich
namentlich in den letzten Jahrzehnten seiner Thätigkeit
fast ausschliesslich angewiesen sah, den grösseren Teil
der ausgestellten Werke umfasst. Hier werden be-
sonders Originale in Marmor und in Bronze von der
Unmittelbarkeit der Auffassung und von der stupenden
Beherrschung des Materials, namentlich in Hinsicht
der Stofflichkeit, Zeugnis ablegen. Die grösseren Werke,
bei denen sich der Transport teils von selbst verbot,
und die andern teils mit leichter Mühe hier in
Berlin zugänglich sind, werden in Gipsabgüssen gezeigt.
Dahin gehören in erster Reihe die drei herrlichen Mo-
numente der Grabmalplastik, neben dem altbekannten
Denkmal des Grafen v. d. M.: das Schulzesche Grab-
mal in Schöneiche, das Monument für den Rektor
Darges in Frankfurt a. O. und das Denkmal für den
Staatsminister von Armin im Park zu Boitzenburg. Das
Material in seiner Unbekanntheit und Verstecktheit zu-
sammengebracht zu haben, ist das Verdienst von Dr.
Hans Mackowsky, der die Resultate seiner durch Jahre
fortgesetzten Nachforschungen nach Werken Schadows
der Akademie zur Verfügung gestellt hat.

Der Münchner Bilderfälscherprozess wird zur Folge
haben, dass einige Missethäter das verdiente Geschick er-
reicht. Mehr aber auch nicht. Nach § 40 des RStGB.
können Gegenstände, die durch ein vorsätzliches Ver-
brechen oder Vergehen hervorgebracht sind — einige
Spezialfälle ausgenommen —, nur eingezogen werden,
„sofern sie dem Thäter oder Teilnehmer" an der That
gehören. Da dieses hier nicht der Fall ist, können die

vorliegenden Fälschungen nicht, wie z. B. gefälschte
Münzen, von Gerichts wegen unschädlich gemacht wer-
den und es besteht die Gefahr, dass mit ihnen, wenn sie
in falsche Hände gelangen, noch weiterhin Unfug ge-
trieben wird. Es erscheint daher wünschenswert, dem
wenigstens dadurch vorzubeugen, dass die Bilder, wo-
möglich im Original, einem möglichst weitem Kreise von
Personen zugänglich gemacht werden. Eine solche Be-
kanntgabe dürfte für Alle, die sich beruflich mit der
Beurteilung von Kunstwerken zu befassen haben, eine
wertvolle Bereicherung ihrer Erfahrung bedeuten. Für
jeden Amateur aber wäre es überaus reizvoll, diese
Fälschungen einmal als Prüfstein des eigenen Kunst-
verständnisses zu benutzen. Darum wäre es mit Freu-
den zu begrüssen, wollte ein Kunstsalon sich der in dem
Prozess in Frage kommenden Bilder zum Zweck einer
öffentlichen Ausstellung versichern, in der dann diese
Fälschungen, womöglich in Verbindung mit verbürgt
echten Originalen der nachgeahmten Künstler, zu
bringen wären.

Eine derartige Vorführung würde sich sicher grossen
Zuspruchs erfreuen und es würde sich durch sie auch
ein Urteil darüber gewinnen lassen, ob und inwieweit
die hereingefallenen Kunsthandlungen und Kunstver-
ständigen ein Vorwurf trifft. H. P.

Mit Bezug auf falsche Leibls ist ein Versuch, wie der hier
angedeutete, in diesem Heft gemacht worden. D. Red.

•S

Der französische Staat hat im Jahre 1908 191 Öl-
gemälde, 60 Aquarelle, Zeichnungen und Miniaturen,
107 Schwarz-Weiss-Blätter, 95 Skulpturen erworben;
darunter finden sich ein Ölbild des Norwegers Diriks,
zwei Ölbilder russischer Maler, zwei Ölbilder von Hol-
ländern, eine Radierung von Zorn, eine Tierplastik des
Italieners Bugatti. Man stelle einmal die Erwerbungen
der deutschen Bundesstaaten zusammen und vergleiche
die Staatsankäufe Deutschlands und Frankreichs; man
wird auf diese Weise sicher zu sehr überraschenden Re-
sultaten gelangen. Unter den Bilderankäufen des fran-
zösischen Staates hat nur die Marine von Edward Diriks
Interesse und ein aktuelles Interesse die klägliche Arbeit
des ermordeten Malers Steinheil, dessen berüchtigte
Gattin die Geliebte des Staatssekretärs der schönen
Künste war, der die Staatsankäufe in Frankreich ab-
schliesst. Unter den Zeichnungen interessieren nur die
Arbeiten von Rodin, Steinlen und Zorn; unter den
Skulpturen die Plastik Bugattis und die Arbeiten Rodins.
Von Rodin kaufte Herr Dujardin-Beaumetz im letzten
Jahre allerdings elf Arbeiten. Aber das ist auch sein
ganzes Verdienst. Die übrigen vierhundert Kunstwerke,
die er erwarb, sind nicht eines Blickes, nicht eines
Wortes würdig. Q Qr

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*avoni

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18.

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