Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kohl, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Lokale Gesellschaften: Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 29: Ostfildern, 2010

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34742#0091

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
90

2. Besi tzübertragungen im frühmittelalterlichen Bayern

Wald schenkte. Alles sollte erst für den Fall an den Erzengel Michael gehen, dass
Hildiroh ins Kloster eintrat, nach Rom reiste oder starb"T Auch Frauen ver-
sicherten sich durch Schenkungen der Unterstützung für eine Romreise'".
Soldaten, wie der mssMS dom/'n/'c/' Meginhart bzw. ein Uo machten Schenkungen
vor oder auf einem Kriegszug""'.
Die Unterstützung für eine gefährliche Reise spielte sicherlich auch bei den
Priestern eine Rolle, die in den Quellen den größten Anteil der Romreisenden
ausmachen. Allerdings besaßen die Bischöfe hier ein großes Erpressungspotential,
da ein Priester seine Diözese nicht ohne schriftliche Erlaubnis verlassen durfte. Der
Priester Adalunc aus Etzenhausen kam 820 zu Bischof Hitto, um die Erlaubnis für
eine Romreise zu erhalten"^. Der Bischof wollte ihm diese nicht verweigern,
erinnerte ihn aber daran, eine Jahrzehnte zuvor gemachte Schenkung zu
erneuern"^. Auch zahlreiche andere Priester tradierten oder erneuerten alte Schen-
kungen, als sie sich vorbereiteten, ad E'm/'na AWon/m aposkdon/m Pcfn U Pmd/' Par
capara"s - für die Bischöfe eine gute Gelegenheit, sich noch einmal des Eigentums
zu versichern, das von Abwesenden und möglicherweise schon bald Verstorbenen
geschenkt worden war. Die Familien der Kleriker vergaßen diese Schenkungen
gerne, weshalb Bischof Baturich von Regensburg (816-48) 822 das von seinem
Erzpriester Antarbot vor einer Romreise geschenkte Gut vor Gericht von dessen
Bruder und Neffen einklagen musste"^.
In diesem Zusammenhang müssen noch die Schenkungen von Matronen und
religiösen Frauen erwähnt werden, die ihr Eigentum an die Kirchen gaben und es
gegen Zins zurückverliehen bekamen, möglicherweise als Schutz vor
aufdringlichen Heiratskandidaten, die Witwen oft stark unter Druck setzten^".
Meist geschahen diese Traditionen in der Form der prccwd? hin und wieder
wurde statt der Rückverleihung auch eine Versorgung durch die Kirche
vereinbart^. Einmal wurde eine solche Vereinbarung sogar noch zu Lebzeiten des
Ehemanns von ihm für seine Frau abgeschlossen'^.
Ein Perahart ergab sich 818 mit seinem sehr kleinen Besitz von nicht einmal
einer vollen Bauernstelle in das scrzdÜMm Freisings, Mf zdcü/m cf vcsümcnfMm in /mc
domo fmbMzssc(f)'^. Dafür wurde er bis an sein Lebensende versorgt. Dies ist die
einzige sichere Autotradition in den Unfreienstand aus wirtschaftlicher Not
heraus, die die bayerische Überlieferung kennt. An eine opprosszo pm/pcn/m - die
Unterdrückung der Armen durch die Mächtigen - könnte man zudem noch bei
einem Alpker denken, dem eine Hufe zu unrecht entzogen und dem Kloster

113 TM 38 (768).
114 TF 557 (828.04.08).
115 TF 419 (819.07.04), 415 (819.05.08).
116 TF 434b (820.04.14).
117 TF 163 (792/808).
118 So TF 360 (816.04.29), vgl. 359 (816.04.13), 409 (819.04.14).
119 TR 20 (822).
120 S. etwa in c.4 der Capitula legibus addenda von 818/19 (MGF1 Cap I, Nr. 139, 281), Stefan
Chr. SAAR, Art. Witwe, in: Handwörterbuch zur Rechtsgeschichte, Bd. 5, Berlin 1998,
Sp.1471-79.
121 Etwa TF 725 (851.01.31).
122 TF 637 (840.06.25).
123 TF 404 (818.12.25).
 
Annotationen