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Verein für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben [Hrsg.]
Ulm, Oberschwaben: Korrespondenzblatt des Vereins für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben — 1.1876

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Nr. 12
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Caspart, Pf.: Nachträge zu Klemm, Beschreibung der Geislinger Stadtkirche
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Gmelin, Moritz: Brief- und Packetpost zwischen Basel - Schaffhausen - Lindau - Ulm, und Zürich - Schaffhausen - Lindau - Ulm, vom Jahre 1652
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https://doi.org/10.11588/diglit.52608#0104

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98

II.
Der Geislinger Altar wurde unsres Dafür-
haltens ex voto aus Veranlassung einer Pest
gestiftet. Auf die Pest führt uns Sanct Se-
bastian , der häufig als Patron gegen dieselbe
auftritt (z. B. Sebastianssaul bei Zeil), sodann
Sanct Rochus, der Pflegei’ der Pestkranken.
Dazu stimmte auch Sanct Elisabeth, Land-
gräfin von Thüringen, welche nach der Legende
die Kranken in ihren Hütten aufsuchte und
am Fusse der Wartburg für die Aussätzigen
ein eigenes Spital baute.
Es bleiben noch zwei Heilige des Altars
übrig. Die im Correspondenzblatt Nr. 8 als
Barbara vermuthete halte ich für Maria Mag-
dalena, indem ich in dem Gegenstand in ihrer
Hand weder einen Thurm noch einen Kelch,
wohl aber das häufig vorkommende Emblem,
die Salbenbüchse erkenne, wozu noch die sorg-
fältige Behandlung der Haare und des Haar-
schmucks kommt. Da Magdalena und Maria,
die Schwester der Martha, identificirt werden,
so ist sie als die Fürbitterin bei der Auf-
erweckung des Bruders durch den Herrn auch
ebenfalls an ihrem Platze.
Den „Kreuzritter“ halte ich für Sanct Mau-
ritius, Anführer der thebaischen ^Legion. Die
Schwierigkeit liegt wohl nicht in dem Kreuze
auf seiner Brust, indem ich denselben sogar
(als römischen Soldaten) mit dem Doppel-
adler auf der Brust abgebildet sah, aber in
dem Fehlen jeglichen Emblems. Mauritius
wird sonst als Ritter mit Schwert oder Fahne
oder Palme (auf altdeutschen Gemälden auch
gemäss seinem Namen als Mohr) dargestellt.
Ob so etwas an ihm ergänzt werden könnte,
will ich nicht entscheiden.
Könnte man nun etwas über die Stiftung
finden, so würde sich wohl auch die Bedeu-
tung der kleinen Figur zur Seite der Gottes-
Mutter nebst dem Kopfe eines Kindes heraus-
stellen.
Geislingen. Dr. Hierlemann.

Brief- und Packetpost zwischen Basel-
Schaffhausen—Lindau—Ulm, und Zürich
— Schaffhausen — Lindau — Ulm, vom
Jahre I652.1)
Zu w ü s s e n,
Demnach vnsere gnädige Herren vnd Obe-
ren, Herren Bürgermeister vnd ein ehrsamer
Rath der Statt Schaffhausen vernommen, wie
dass Nicolaus Klingenfuss, Burger allhie, das
alte ordinari Bottenwesen auss dieser Statt in
! das römische Reich teutscher Nation, vnd von
dannen hereyn, wider auffzurichten vorhabens,
sie ihme ein offen Schreiben vnd Patent, sol-
ches zu thun, gn. zugestellt, vnd beyneben
erkennt vnd befohlen, ein Ordnung vnd ge-
bürlichen Tax oder Bottenlohn zu machen, auff
welchen Tag vnd Zeit die Brieff eynlauffen,
vnd von einem Ort zu dem andern Port oder
Lohn bezahlt werden solle; vnd deme ist also:
Erstlich von einem Bogen oder doppelten
Brieff von Schaffhausen nach Vlm ist zu be-
zahlen .4 Kreutzer.
Wann es Paquet, von einem Loth . . 3 kr.
Von Gelt vnd Gelts-werth, von dem Pfundt
4 kr.
Vnd wird der Bott alle Sonntag Morgens
frühe zu Schaffhausen aussgehn, vnd Dins-
tag vmb 8 oder 9 Vhren vor Mittag in Vlm
erscheinen.
Demnach soll vnd wird auch ein Bott alle
Sonntag.. Morgens nach Zürich ablauffen vnd
Abends daselbsten ankommen.
Vnd ist von einem Bogen oder doppelten
Brieff Botten-Lohn.2 kr.
Von Paqueten von einem Loth ... 1 kr.
Von einem Pfundt Waaren . . . . 3 kr.
Ein mehrerer Bericht, wie die Brieff, Gelt
vnd Gelts-werth sollen bezahlt werden.
Erstlich soll für ein Bogen auss Basel naher
Lindaw bezahlt werden .0 kr.
*) Aus einem, dem Gr. General-Landes-Archiv ge-
hörigen, Sammelband, Handschrift 799, Nr. 24. Der’
Sammelband enthält die verschiedenartigsten Abschriften,
Auszüge, gedruckte Verordnungen im Original u. s. w.
Die hier folgende Mittheilung ist der Abdruck einer ge-
druckten Verordnung des Schaffhauser Magistrats.
 
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