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Jahrbuch für Photographie und Reproduktionstechnik — 9.1895

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Jankó, Paul von: Ueber die Form photographische Recepte
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https://doi.org/10.11588/diglit.50998#0290

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278

Ueber die Form photographischer Recepte.

nicht allein auf das speeifische Gewicht eines Salzes be-
schränken, nachdem es nicht von vorneherein ausgemacht ist,
dass die Vereinigung zweier Bestandtheile denselben Raum
einnimmt wie die beiden vor der Vereinigung zusammen ein-
genommen haben; ich erinnere an dieser Stelle bloss an die
Contraction beim Mischen von Wasser und Alkohol; ähnliches
oder entgegengesetztes mag auch mit der Lösung fester Körper
stattfinden.
Es war somit eine unglückliche Bestimmung des Pariser
photogr. Congresses, die Form der Recepte derart festzusetzen,
dass immer 1000 Theile des Lösungsmittelsanzugeben seien.
Die englischen Autoren halten sich wenig an die Bestimmungen
des Congresses und im vorliegenden Falle wenden sie die
einzige practische Form an, dass das Lösungsmittel immer auf
ein bestimmtes Volumen zu ergänzen sei. Wenn vor-
geschrieben ist: Fixirnatron 20 g, Wasser auf 100 ccm zu er-
gänzen, so enthält die Lösung genau 0 Proc. Fixirsalz; will
ich es auf 10 Proc. verdünnen, so weiss ich, dass zu jedem
Cubikcentimeter Lösung 1 ccm Wasser hinzuzufügen ist; falls
es meine Absicht ist, eine Vorrathslösung von doppelter Con-
centration anzusetzen, so nehme ich 40 g Salz und ergänze
auf 100 ccm, welche ich mit genau gleichen Theilen Wasser
zu verdünnen habe, um auf die ursprüngliche Vorschrift zu
kommen.
Ebenso ist es z. B. leicht zu berechnen, wieviel an jedem
Bestandtheile ein gemischter Entwickler schliesslich genau ent-
hält, wenn die Vorschriften zur Bereitung der einzelnen Vor-
rathslösungen in der letzteren Form gegeben waren, dagegen
aber unmöglich, wenn die Recepte anders abgefasst sind,
Es folgt hieraus, dass es weit zweckmässiger ist, die Re-
cepte derart zu geben, dass man das Lösungsmittel zu einem
bestimmten Volumen zu ergänzen vorschreibt, und es wäre
zu wünschen, dass dieser Gebrauch sich auch ausserhalb Eng-
lands einbürgert.
Es muss hierzu noch die Bemerkung gemacht werden,
dass es wünschenswert wäre, auch die Lösungstabellen
in diese Form zu bringen, d. h. anzugeben, wieviel Procent
eines Salzes in der gesättigten Lösung enthalten sein können
und nicht, wieviele Theile des Lösungsmittels nöthig sind, um
ein Theil Salz aufzulösen, wobei noch dazu in der Regel nicht
bemerkt wird, welches Volumen an Lösung resultirt.
-•-HÄ'fM-
 
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