"Ver-
rnis^te«
zum Gühnen werden will. Und andre
kleinere Bestimmungen helfen die
Langeweile fördern. So hat zum
Beispiel von j888—1900 in einem
bergig gelegenen Villenorte Mittel-
deutschlands die Verfügung bestan-
den, abschnssiger Baugrund sei
„mindestens bis zur hinteren Front
des Hauptgebäudes" aus Straßen-
höhe zu bringen. Aller Reiz des be-
wegten Bodens, der gerade eigen-
artige Lösungen ermöglicht, wurde
ein Dutzend Jahre lang wegzivili-
siert. Und in der ganz ^neuen Bau-
ordnung einer sächsischen Ortschaft
steht fast dieselbe Bestimmung. Die-
weil bei Absassung neuer Bauord-
nungen die Schere Hauptsaktor ist.
Weitere Gleichförmigkeit wird fest-
gelegt durch das ganz allgemeine
Verbot des Ueberbauens auch schmä-
lerer Straßen, dann mit den schon
jüngst erwähnten „eisernen Ein-
friedigungen aus Sockelmauern" von
einer Höhe, die allen gemütlichen
Nachbarverkehr über den Zaun hin-
weg ausschaltet. Und bis weit aufs
offene Land hinaus kann man z. B.
die schwierigsten Bestimmungen über
breiten Abstand der Nebengebäude
vom Haupthause verfolgen. Wie sol-
len da harmonisch-lebendige Baugrup-
pen entstehen?
Man sage aber nicht, daß Bau-
ordnungen nicht auch „die Schön-
heit zu wahren bestrebt seien"; in
einer der oben zitierten steht: „die
projektierten Fassaden müssen in
einem geschmackvollen, architektonischen
Villenstil gehalten sein". Wem graust
nicht im Gedanken an diesen hoch-
herrschaftlichen Villenstil auch am
schlichten Gebrauchshause? Und ander-
wärts heißt es: „Die der Straße zu-
gekehrten Seiten der Nebengebäude
sind architektonisch geschmackvoll aus-
zugestalten und die Rückwände
sind äußerlich in Felder ab-
g e teilt zu putz en". Ganz recht;
äußerlich zu putzen. LarlNleißner
Naturgeschichtliche Hilfs-
bücher
sollte der Sommerfrischler gerade
unsrer bescheidenen Meinung nach
mehr mit aufs Land nehmen, als er's
pflegt — ärgerlich also, daß uns
zwei hübsche Neuheiten dieser Art
erst jetzt und damit zu spät für die
„Saison" zugehen. Wir meinen vr.
P. Kuckucks „Strandwanderer"
und die „Alpenflora" von Hegi
und Dunzinger, zwei bei Lehmann in
München erschienene handliche Hilfs-
bücher zu je 6 Mk., von denen das
letztgenannte dem Alpenreisenden
Auskunft über die Pflanzen, das
erstgenannte dem Schlenderer an der
See Auskunft über die „wichtigsten
Strandpflanzen, Meeresalgen und
Seetiere der Nord- und Ostsee" auf
bunten Tafeln nach Aquarellen und
zugleich mit begleitenden Worten gibt.
Beide sind zu einer ersten Einführung
brauchbar und gut — zu weiterem
wird freilich auch der Freünd der
ästhetischen Kultur dort, wo es
nur noch irgend angeht (und z. B.
bei den Alpenpflanzen geht es nach
einer Flora bequem an) das Be-
stimmen empfehlen.
554:
Runstwart XVIII, 22
rnis^te«
zum Gühnen werden will. Und andre
kleinere Bestimmungen helfen die
Langeweile fördern. So hat zum
Beispiel von j888—1900 in einem
bergig gelegenen Villenorte Mittel-
deutschlands die Verfügung bestan-
den, abschnssiger Baugrund sei
„mindestens bis zur hinteren Front
des Hauptgebäudes" aus Straßen-
höhe zu bringen. Aller Reiz des be-
wegten Bodens, der gerade eigen-
artige Lösungen ermöglicht, wurde
ein Dutzend Jahre lang wegzivili-
siert. Und in der ganz ^neuen Bau-
ordnung einer sächsischen Ortschaft
steht fast dieselbe Bestimmung. Die-
weil bei Absassung neuer Bauord-
nungen die Schere Hauptsaktor ist.
Weitere Gleichförmigkeit wird fest-
gelegt durch das ganz allgemeine
Verbot des Ueberbauens auch schmä-
lerer Straßen, dann mit den schon
jüngst erwähnten „eisernen Ein-
friedigungen aus Sockelmauern" von
einer Höhe, die allen gemütlichen
Nachbarverkehr über den Zaun hin-
weg ausschaltet. Und bis weit aufs
offene Land hinaus kann man z. B.
die schwierigsten Bestimmungen über
breiten Abstand der Nebengebäude
vom Haupthause verfolgen. Wie sol-
len da harmonisch-lebendige Baugrup-
pen entstehen?
Man sage aber nicht, daß Bau-
ordnungen nicht auch „die Schön-
heit zu wahren bestrebt seien"; in
einer der oben zitierten steht: „die
projektierten Fassaden müssen in
einem geschmackvollen, architektonischen
Villenstil gehalten sein". Wem graust
nicht im Gedanken an diesen hoch-
herrschaftlichen Villenstil auch am
schlichten Gebrauchshause? Und ander-
wärts heißt es: „Die der Straße zu-
gekehrten Seiten der Nebengebäude
sind architektonisch geschmackvoll aus-
zugestalten und die Rückwände
sind äußerlich in Felder ab-
g e teilt zu putz en". Ganz recht;
äußerlich zu putzen. LarlNleißner
Naturgeschichtliche Hilfs-
bücher
sollte der Sommerfrischler gerade
unsrer bescheidenen Meinung nach
mehr mit aufs Land nehmen, als er's
pflegt — ärgerlich also, daß uns
zwei hübsche Neuheiten dieser Art
erst jetzt und damit zu spät für die
„Saison" zugehen. Wir meinen vr.
P. Kuckucks „Strandwanderer"
und die „Alpenflora" von Hegi
und Dunzinger, zwei bei Lehmann in
München erschienene handliche Hilfs-
bücher zu je 6 Mk., von denen das
letztgenannte dem Alpenreisenden
Auskunft über die Pflanzen, das
erstgenannte dem Schlenderer an der
See Auskunft über die „wichtigsten
Strandpflanzen, Meeresalgen und
Seetiere der Nord- und Ostsee" auf
bunten Tafeln nach Aquarellen und
zugleich mit begleitenden Worten gibt.
Beide sind zu einer ersten Einführung
brauchbar und gut — zu weiterem
wird freilich auch der Freünd der
ästhetischen Kultur dort, wo es
nur noch irgend angeht (und z. B.
bei den Alpenpflanzen geht es nach
einer Flora bequem an) das Be-
stimmen empfehlen.
554:
Runstwart XVIII, 22