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Der Kunstwart: Rundschau über alle Gebiete des Schönen ; Monatshefte für Kunst, Literatur und Leben — 18,2.1905

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Heft 20 (2. Juliheft 1905)
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https://doi.org/10.11588/diglit.11879#0472

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Hprecksaal


(Unter sachlicher Verantwortung der Etnsender)

Oer Leipriger RünKllerverein unci seine 8tiftung*

Der Vorstand des „Künstlerverems" schreibt nns:

Es ist unwahr, daß der Vorstand des Leipziger Künstlervereins den
Antrag durchgesetzt hat, „daß kein Mitglied des Vereins einer künstlerischen
Vereinigung Leipzigs angehören dürfe, durch welche dem Künstlerverein
Schaden erwachsen könne". Ein derartiger Beschluß ist nicht gesaßt worden.

Es ist unwahr, daß Max Klinger abgelehnt hat, der Jury über die
Verteilnng der Vereinsstipendien beizntreten, „da er das Statut der Stif-
tung ungenügend finde". Professor Klinger hat die Wahl mit Bedauern
ablehnen müssen, da die Vorstandschaft einer andern Veranstaltung ähnlicher
Art ihn stark in Anspruch nahm und er kefürchtete, daß die gleichzeitige
Vorstandschaft in zwei solchen Veranstaltungen zu Mißverständnissen führen
j müßte.

Zu dem in Jhrem Berichte enthaltenen Angrifs auf unsern I. Vor-
j sitzenden Professor Sesfner, der sich mehrfach bemüht hat, eine Einigung
! in Ausstellungsangelegenheiten mit den Bündlern herbeizuführen, erklären
wir, da der I. Vorsitzende gegenwärtig beurlaubt ist, daß alle mit der
Stiftung in Zusammenhang stehenden und den Leipziger Künstlerbund be-
rührenden Vorkommnisse durchaus nicht einem persönlichen Mißfallen des
I. Vorsitzenden entsprungen sind. Es ist dabei vielmehr nur die Aeber-
zeugung des gesamten Vorstandes sowie der ganzen ordentlichen Mitglieder-
schaft zum Ausdruck gekommen.

Wir senden Jhnen anbei ein Exemplar der Stiftungssatzungen zu, die
in Gegenwart und unter Beteiligung der damals dem Verein
noch angehörenden „Bündler" einstimmig zum Beschluß erhoben wor-
den sind.

Der Vorstand des Leipziger Künstlervereins:
gez. B. Hßroux, II. Vorsitzender.

Der Einsender unseres Berichtes bemerkt hierzu:

Jch beginne mit dem Schlusse des Vorstehenden: Allerdings ist das
Statut der Stiftung zum Beschluß erhoben worden, als die Mitglieder des
Bundes noch dem Vereine angehörten und unter ihrer Zustimmung; aber
s. wurde der Verein mit dem fertigen Statut überrumpelt und vom Vor-
stande daraus hingewiesen, daß eine Aenderung in Rücksicht auf die mit
dem Testamentsvollstrecker getrosfenen Vereinbarungen nicht ratsam sei, da
bei einer Verzögerung vielleicht die ganze Stiftung von Erben oder Be-
hörden in Frage gestellt werden könnte; und 2. war damals der Knebel-
antrag gegen den Bund noch unbekannt und bie Bündler also
noch völlig arglos.

Was nun diesen Antrag betrifft, so ist es nicht das Verdienst des Vor-
standes, daß berselbe nicht „durchgesetzt" worden ist, auch stammt das Wort
„durchgesetzt" nicht von mir, sondern es ist der Redaktion des Kunstwarts

* Siehe den Rundschaubeitrag „Aus Leipzig" (Kw. XVIII, s6).

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Kunstwart XVIII, 20
 
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