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Das neue Frankfurt: internationale Monatsschrift für die Probleme kultureller Neugestaltung — 2.1928

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Meyer, Adolf: Die neue Friedhofsordnung
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https://doi.org/10.11588/diglit.17441#0149

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gewachfen waren, und die auf dem Friedhof der Grcfjftadt, wurzeifos ge-
worden, keine Verbindung mit ihren aus anderen geographifchen Bezirken
ftammenden Nachbarmalen eingehen können. Es wird die vornehmfte Auf-
gabe der Friedshofskunft fein, aus diefer Fülle der Formen das Typifche her-
vorzuheben und dem Zufälligen ein Gefetj abzugewinnen. Diefe Gefetj-
mähigkeiten müffen übergeordneter Art fein und dürfen nicht als Beengung
der jeweils bevorzugten Wahlform empfunden werden. Die Kunft kennt auch
hier nur ein Gefefj, dem Rhythmus des Lebens zu laufchen und dem Wechfel
der Erfcheinungen die innere Geferjmäfjigkeit der bleibenden Form abzu-
gewinnen.

Handelt es fich um beffimmte Formzeichen wie Stelen, Kreuze, Platten,
Sarkophage ufw., fo wird fchon in der reinen Zufammenfaffung der Arten
und durch Vereinheitlichung der Mafje und Materialien eine gewiffe Har-
monie erreicht werden können. Auf die Wahl der Stoffe, die Bearbeitungs-
weife, die Art und Anordnung der Befchriftung und des plaftifchen Schmuckes
kann in geeigneter Weife eingewirkt werden, damit auch auf diefem Wege
eine innere Gleichgerichtetheit angebahnt wird. Die Sfeinmerjwerkftätten und
Grabmalhandlungen, die im allgemeinen ihren Bedarf wieder aus dem
Steinwerk beziehen, ftellen ihre Vorräte auf Grund von Kafalogwahl zum
Verkauf. Um auf die Ergänzung diefer Vorräte beftimmenden Einflufj zu ge-
winnen, wurden nach der Einführung der neuen Friedhofsordnung Beftands-
aufnahmen vorgenommen, die das tatfächlich vorhandene Material verzeich-
neten. Diefe im Jahre 1926 aufgenommenen Beftände ca. 5500 Grabmale
bei allen Frankfurter Firmen haben fich inzwifchen auf ca. 3 500 reduziert,
fodafj angenommen werden kann, dafj wir in ca. 2 Jahren keine nennens-
werten Beftände minderen Formwerfes in Frankfurt mehr befir^en. Durch die
inzwifchen eingeleiteten Verhandlungen mit maßgebenden Firmen der Grab-
ffeininduffrie, befonders des Odenwaldes, hat fich eine Zufammenarbeit an-
gebahnt, die für die Zukunft die günftigften Auswirkungen für die induftrielle
Grabmalkunft erwarten läfjt. Hier ftehen die neuen Möglichkeiten der Ge-
staltung, der Materialbehandlung, Belebung und Steigerung erft in den An-
fangsftufen der Entwicklung, und jede fortfchrittlich gerichtete Induftrie wird
im eigenften Intereffe eine Zufammenarbeit fördern und pflegen. Es hängt
dann auch hier von der Gestaltungskraft der Künftler, nicht aber von den
Paragraphen der Friedhofsordnung ab, welches Mafj fchöpferifchen Reichtums
aus der neuen Friedhofsordnung erwächft.

Die auf Grund der neuen Friedhofsordnung gefchaffenen neuen Grabfteine lind z.T. das
Refultat der Zufammenarbeit zwifchen der Abteilung Bauberatung des Hochbauamtes,
dem Garten- und Siedlungsamf und den beiden Bildhauerklaffen der ftädtifchen Kunft-
Ichule (Leiter: Prof. Richard Scheibe und Bildhauer Jofef Hartwig).

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