Beifpiel S. 70 (Kahl)
Siehe die Beifpiele SS. 70 u. 73
Folgende Gefichtspunkte find befonders zu beachten:
a) jede Reklame im Strafjenraum muf) auf die Verkehrs-, Schurj- und Feuer-
polizeizeichen achten und darf deren uneingefchränkte Wirkung in Form,
Farbe und örtlichkeit nicht behindern. Richtungspfeile find nach Möglichkeit
zu vermeiden;
b) aus verkehrstechnifchen und ftädtebaulichen Gründen follen Eckhäufer an
Strafjenkreuzungen möglichft in einer Entfernung von etwa 10 Meter von den
Ecken von vorfpringenden Fahnenfchildern, Transparenten und dergl. bis zur
Höhe der Fenfterbrüftung des erften Obergefchoffes freigehalten werden.
Jede Reklame foll fich der Schrift als Hauptträger bedienen. Je weniger Text
fie enthält, umfo wirkfamer ift fie. Die Schrift foll fich ferner den architektoni-
fchen Gegebenheiten einfügen.
Gefchmacklos naturaliftifche Darftellungen bei Reklamen find im allgemeinen
zu vermeiden. Bei Brandgiebeln follte man überhaupt auf Anbringung von
Bildzeichen verzichten.
Gewerbezeichen (ehemals Gildezeichen) können von guter Wirkung fein
und werden befonders auch deshalb empfohlen, weil fie dem Publikum die
Orientierung erleichtern.
Diefe Art der Reklame foll in der Regel unterbleiben.
Falls zwifchen den Antragftellern und der Bauberatungsftelle eine Einigung
nicht erzielt wird, kann von beiden das Gutachten eines Sachverftändigen-
Ausfchuffes eingeholt werden.
Zu diefem Ausfchufj gehören:
1. der Bezirkskonfervator, 2. ein Vertreter des Polizeipräfidiums, 3. ein Ver-
treter der Handelsintereffenten, 4. Bund deutfcher Architekten und Architekten-
vereinigung „Gruppe", 5. Architekten und Ingenieurverein, 6. Verband
deutfcher Reklamefachleute, 7. Reichsverband bildender Künftler, 8. Verband
der Firmen- und Reklamefchilderherfteller.
Das Gutachten des Ausfchuffes der mit 5 Mitgliedern befchlufjfähig fein foll,
ift der Baupolizei vor der Entfcheidung vorzulegen. Die Genehmigung erfolgt
durch die Baupolizei, worüber die §§ 13 und 14 der Bauordnung vom 4.6.1912
und das Ortsftatut gegen Verunftaltung vom 3. November 1911 Auskunft ge-
ben. Bei der Baupolizei find auch die Anträge mit Zeichnung etc. vorzulegen.
Die Abbildungen diefes Heftes find in
erfter Linie als Dokumente für die außer-
ordentlich günftige Auswirkung der Frank-
furter Reklame - Ordnung vorgeführt, die
wir hier abdrucken. Unter dem Einfluß die-
fer Beftimmungen gewinnen die Frankfurter
Strafjen langfam ein ganz neues Ausfehen.
Faft jede Woche bringt die Umgeftaltung
eines Gefchäffes, an einzelnen Stellen greift
diefe Erneuerung auf die Gebäude als
Ganzes über. Und dabei zeigt (ich, dafj in
der modernen City Architektur und Reklame
untrennbar verbunden find. Wir haben
Ludwig Hilberseimer gebeten, (ich
zu diefen Fragen, die über alle gegenwär-
tigen Löfungen und Formen der Reklame
hinaus in die Zukunft weifen, prinzipiell zu
äufjern, und wir belegen feine Ausfüh-
V. Schrift
Ein Hauptpunkt, deffen Innehaltung alle
folgenden Beifpiele zeigen
VI. Bildliche Darfteilungen
Beifp'el nebenan S. 67
VII. Reklame in Vorgärten
und an Garteneinfriedigungen
rungen mit Beifpielen und Projekten aus
Frankfurt und Berlin. Die leßte Etappe diefes
Vorganges, die Umgeftaltung oder Neu-
anlage von reinen Gefchäftsftraßen, liegt
allerdings noch in weiter Ferne und ließe
[ich betten Falles erft durch einzelne Projekte
belegen. — Einige befonders gute neue
Ladenbefchriftungen aus Frankfurt bringen
wir in einem fpäteren Heft. Gtr.
66
Siehe die Beifpiele SS. 70 u. 73
Folgende Gefichtspunkte find befonders zu beachten:
a) jede Reklame im Strafjenraum muf) auf die Verkehrs-, Schurj- und Feuer-
polizeizeichen achten und darf deren uneingefchränkte Wirkung in Form,
Farbe und örtlichkeit nicht behindern. Richtungspfeile find nach Möglichkeit
zu vermeiden;
b) aus verkehrstechnifchen und ftädtebaulichen Gründen follen Eckhäufer an
Strafjenkreuzungen möglichft in einer Entfernung von etwa 10 Meter von den
Ecken von vorfpringenden Fahnenfchildern, Transparenten und dergl. bis zur
Höhe der Fenfterbrüftung des erften Obergefchoffes freigehalten werden.
Jede Reklame foll fich der Schrift als Hauptträger bedienen. Je weniger Text
fie enthält, umfo wirkfamer ift fie. Die Schrift foll fich ferner den architektoni-
fchen Gegebenheiten einfügen.
Gefchmacklos naturaliftifche Darftellungen bei Reklamen find im allgemeinen
zu vermeiden. Bei Brandgiebeln follte man überhaupt auf Anbringung von
Bildzeichen verzichten.
Gewerbezeichen (ehemals Gildezeichen) können von guter Wirkung fein
und werden befonders auch deshalb empfohlen, weil fie dem Publikum die
Orientierung erleichtern.
Diefe Art der Reklame foll in der Regel unterbleiben.
Falls zwifchen den Antragftellern und der Bauberatungsftelle eine Einigung
nicht erzielt wird, kann von beiden das Gutachten eines Sachverftändigen-
Ausfchuffes eingeholt werden.
Zu diefem Ausfchufj gehören:
1. der Bezirkskonfervator, 2. ein Vertreter des Polizeipräfidiums, 3. ein Ver-
treter der Handelsintereffenten, 4. Bund deutfcher Architekten und Architekten-
vereinigung „Gruppe", 5. Architekten und Ingenieurverein, 6. Verband
deutfcher Reklamefachleute, 7. Reichsverband bildender Künftler, 8. Verband
der Firmen- und Reklamefchilderherfteller.
Das Gutachten des Ausfchuffes der mit 5 Mitgliedern befchlufjfähig fein foll,
ift der Baupolizei vor der Entfcheidung vorzulegen. Die Genehmigung erfolgt
durch die Baupolizei, worüber die §§ 13 und 14 der Bauordnung vom 4.6.1912
und das Ortsftatut gegen Verunftaltung vom 3. November 1911 Auskunft ge-
ben. Bei der Baupolizei find auch die Anträge mit Zeichnung etc. vorzulegen.
Die Abbildungen diefes Heftes find in
erfter Linie als Dokumente für die außer-
ordentlich günftige Auswirkung der Frank-
furter Reklame - Ordnung vorgeführt, die
wir hier abdrucken. Unter dem Einfluß die-
fer Beftimmungen gewinnen die Frankfurter
Strafjen langfam ein ganz neues Ausfehen.
Faft jede Woche bringt die Umgeftaltung
eines Gefchäffes, an einzelnen Stellen greift
diefe Erneuerung auf die Gebäude als
Ganzes über. Und dabei zeigt (ich, dafj in
der modernen City Architektur und Reklame
untrennbar verbunden find. Wir haben
Ludwig Hilberseimer gebeten, (ich
zu diefen Fragen, die über alle gegenwär-
tigen Löfungen und Formen der Reklame
hinaus in die Zukunft weifen, prinzipiell zu
äufjern, und wir belegen feine Ausfüh-
V. Schrift
Ein Hauptpunkt, deffen Innehaltung alle
folgenden Beifpiele zeigen
VI. Bildliche Darfteilungen
Beifp'el nebenan S. 67
VII. Reklame in Vorgärten
und an Garteneinfriedigungen
rungen mit Beifpielen und Projekten aus
Frankfurt und Berlin. Die leßte Etappe diefes
Vorganges, die Umgeftaltung oder Neu-
anlage von reinen Gefchäftsftraßen, liegt
allerdings noch in weiter Ferne und ließe
[ich betten Falles erft durch einzelne Projekte
belegen. — Einige befonders gute neue
Ladenbefchriftungen aus Frankfurt bringen
wir in einem fpäteren Heft. Gtr.
66