Das neue Frankfurt: internationale Monatsschrift für die Probleme kultureller Neugestaltung — 3.1929
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Ein Reglement und seine Auswirkungen: ein Jahr Frankfurter Reklame-Ordnung
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DAS NEUE
FRANKFURT
MONATSSCHRIFT FÜR DIE PROBLEME MODERNER GESTALTUNG
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HERAUSGEBER: 7i
ERN ST MAYUND FRITZ WICHE RT ■ VERLAG ENGLERT UND SCHLOSSER ■ FRANKFURT AM MAIN
EIN REGLEMENT UND SEINE AUSWIRKUNGEN:
EIN JAHR FRANKFURTER REKLAMEORDNUNG
Am 13. April 1928 hat der Magiftrat von Jeder, der die Anbringung einer Reklame an Architekturteilen oder im
Frankfurt am Main folgende „Richtlinien Strafjenraum beabfichtigt, wird am fchnellften und beften zum Ziele kommen,
für Reklamegeftaltung" erlaffen. wenn er VQrher geeignete Fachleute zu Rate zieht, oder die Bauberatungs-
ftelle des ftädtifchen Hochbauamtes hört.
I. Flächenreklame an Bauten Flächenreklame foll möglichft auf den für diefen Zweck vorgefehenen Flächen
angeordnet werden, fie foll fich der Architektur des Baues, an dem fie an-
gebracht wird, einordnen und in der Regel zu den Aufjenflächen der Ge-
bäude parallel gehalten werden.
Empfehlenswert find folgende Ausführungen:
Siehe die Beifpiele SS. 70, 71, 72, 73. a) horizontale Wandbänder bezw. Schriftbänder zwifchen den Fenfterreihen,
über und unter den Schaufenftern und an den Sockelflächen der Gebäude;
Siehe die Beifpiele SS. 67, 68, 70, 74. b) vertikale Streifen, auch über mehrere Stockwerke hochgeführt.
II. Fahnenfchilder und Bei der Anbringung von Fahnenfchildern und Transparenten ift befonders
vorbringende Transparente darauf zu achten, dafj fie fich nicht gegenfeitig in der Wirkung fchädigen.
Deshalb wird anzuftreben fein:
a) eine Befchränkung der Grundformen;
b) Gruppenanordnung nach einheitlichen Gefichtspunkten
III. Reklame auf Dächern Reklame auf Dächern, befonders Lichtreklame, foll fo geffaltet fein, dafj fie
auch in der Tagwirkung fowohl felbft formal befriedigt, als auch mit der
Architektur des Gebäudes organifch in Erfcheinung tritt.
IV. Reklame im Strafjenraum Bei Anwendung diefer Reklame foll auf eine rhythmifche Wiederholung ein-
heitlicher Grundformen hingewirkt werden.
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MONATSSCHRIFT FÜR DIE PROBLEME MODERNER GESTALTUNG
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ERN ST MAYUND FRITZ WICHE RT ■ VERLAG ENGLERT UND SCHLOSSER ■ FRANKFURT AM MAIN
EIN REGLEMENT UND SEINE AUSWIRKUNGEN:
EIN JAHR FRANKFURTER REKLAMEORDNUNG
Am 13. April 1928 hat der Magiftrat von Jeder, der die Anbringung einer Reklame an Architekturteilen oder im
Frankfurt am Main folgende „Richtlinien Strafjenraum beabfichtigt, wird am fchnellften und beften zum Ziele kommen,
für Reklamegeftaltung" erlaffen. wenn er VQrher geeignete Fachleute zu Rate zieht, oder die Bauberatungs-
ftelle des ftädtifchen Hochbauamtes hört.
I. Flächenreklame an Bauten Flächenreklame foll möglichft auf den für diefen Zweck vorgefehenen Flächen
angeordnet werden, fie foll fich der Architektur des Baues, an dem fie an-
gebracht wird, einordnen und in der Regel zu den Aufjenflächen der Ge-
bäude parallel gehalten werden.
Empfehlenswert find folgende Ausführungen:
Siehe die Beifpiele SS. 70, 71, 72, 73. a) horizontale Wandbänder bezw. Schriftbänder zwifchen den Fenfterreihen,
über und unter den Schaufenftern und an den Sockelflächen der Gebäude;
Siehe die Beifpiele SS. 67, 68, 70, 74. b) vertikale Streifen, auch über mehrere Stockwerke hochgeführt.
II. Fahnenfchilder und Bei der Anbringung von Fahnenfchildern und Transparenten ift befonders
vorbringende Transparente darauf zu achten, dafj fie fich nicht gegenfeitig in der Wirkung fchädigen.
Deshalb wird anzuftreben fein:
a) eine Befchränkung der Grundformen;
b) Gruppenanordnung nach einheitlichen Gefichtspunkten
III. Reklame auf Dächern Reklame auf Dächern, befonders Lichtreklame, foll fo geffaltet fein, dafj fie
auch in der Tagwirkung fowohl felbft formal befriedigt, als auch mit der
Architektur des Gebäudes organifch in Erfcheinung tritt.
IV. Reklame im Strafjenraum Bei Anwendung diefer Reklame foll auf eine rhythmifche Wiederholung ein-
heitlicher Grundformen hingewirkt werden.
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