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Sondheim, Moriz
Gesammelte Schriften: Buchkunde, Bibliographie, Literatur, Kunst u.a. — Frankfurt a.M., 1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.34388#0352

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sonders dem 1510 bei Hupfuff erschienenen TenglerschenLayen-
Spiegel (Krisfeller, Abbildung nach S. 56) zeigen sie wohl
ziemlich nahe stilistische Verwandtschaft, doch vermag ich in
den mir bekannten Drucken keinen Zeichner zu nennen, dessen
Hand ich sie zuzuschreiben wagte/' Ich glaube, man kann sie
keinem anderen Zeichner als Thomas Murner selbst zuschrei-
ben und die stilistische Verwandtschaft mit der Straßburger
Schule ist auf Rechnung des Formschneiders zu setzen. — Wie
das logische Kartenspiel erschien auch das juristische als Buch,
aber erst 1518: Chartiludium Institute summarie. Argentine
per Joh. Prüss impensis J. Knoblauch.') Nach Sieber (1. c.
pag. 304) sind die zwölf Asse mit den Fürstenbildern unzwei-
felhaft mit denselben Holzstöcken wie das eigentliche Karten-
spiel gedruckt. Bei den übrigen Figuren kommen Abweichungen
vor. Das Blatt mit dem Bild des Kaisers hat Kristeller S. 66
abgebildet. Die Äehnlichkeit in der Zeichnung mit den Papst-
bildern in der Schlettstadter Handschrift, die zweiunddreißig
Jahre später entstanden, ist groß. Auch dieser Kaiser sitzt
in lebendiger Stellung auf seinem Throne, auch bei ihm sind
die Beine verzeichnet.
Dagegen sind nicht von Murners Hand die Miniaturen
einer Handschrift des „Chartiludium Institute", die die Stadt-
bibliothek in Nürnberg besitzt/) Sie ist nicht vor 1515 ent-
standen, da auf der Rückseite des Titelblattes Murners „inti-
matio 1515 facta in universitate Trevirensi" steht. Nach Stin-
tzing ist die Schrift fest und correct, überhäuft mit Abbrevia-
turen. Die Figuren sind sorgfältig ausgeführt und bemalt; je-
doch fehlen sie im letzten Viertel des Buchs, wo der Raum zu
ihrer Eintragung freigelassen worden ist . . . Sie sind denen im
Drucke gleich, aber die Reihenfolge ist verschieden, der Text
mehrfach abweichend/) Auf dem Vorsatzblaffe steht die Notiz:
„Dono honesfi civis Arbogasii Sfercker heredis Th. Murneri
hic liber ad Theobaldum Nigri Plebanum Petri Senioris Ar-
genf. pervenit. d. 23. Äug. ao. 37". Ich kenne diese Handschrift
bisher nur durch die Photographie der im Katalog Solger er-
wähnten Miniatur des Heroldes, die die Nürnberger Sfadt-
0 Auch in diesem Werke finde ich einen Beweis, daß Murner die Illustra-
tionen seiner Bücher zugleich mit dem Texte herstellte. Er sagt darin (nach
Liebenau, Murner in Basel, Basler Jahrbuch I S. 96, 12) er habe eine illustrierte
Ausgabe der Instituten vorbereitet (quam typis atque Aguris ordinavimus), we-
gen ihrer vielen und sonderbaren Bilder aber keinen Verleger gefunden (ob
sui mirandas Agurarum protractiones usque in hanc horam exprimi non potuit).
2) Zuerst beschrieben in Bibliotheca A. R. Solger. Norimb. 1760. vol. I. p.
248 Nr. 24: Instituta, vel Iustiniani Institutiones Iuris, Codex chartaceus propria
manu Thomae Murneri. Ao. 1515. scriptus. Cum quamplurimis paradoxis Agu-
ris . . . Heraldus vel Caduceator Caesareus etiam ferme sub Anem Codicis ar-
tiAciose pictus cernitur. — Am ausführlichsten behandelt von R. Stintzing,
Gesch. der populären Literatur des römisch-kanonischen Rechts, Leipzig 1867,
S. 465 if.
') Stintzing, 1. c.
 
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