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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 1.1907

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Heft I (Januar 1907)
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Freie Zeichensäle
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https://doi.org/10.11588/diglit.31624#0015

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in seltenen Fällen auf die Sonderwünsche Einzelner eingehen können. Und das ist es

gerade, was unserem Gewerbestande fehlt. Da könnten freie Zeichensäle von grossem
Nutzen sein, in denen jeder in besonderen Fällen Rat holen oder Unterweisung finden
könnte. Die Arbeit müsste nach Berufsgruppen oder Stoffgebieten eingeteilt werden.
Tischler, Holzschnitzer und Modelleure, Musterzeichner und Dekorationsmaler könnten zur
Verfeinerung ihres Stilgefühls die Pflanze studieren, während an anderen Abenden Projektion
und Perspektive an theoretischen und praktischen Beispielen gelehrt würde; Maler und
graphische Berufe könnten sich zu Uebungen im Akt- oder Figurenzeichnen zusammen-
finden, während Mädchen und Frauen sich im Entwerfen oder Umarbeiten von Ornamenten
für gegebene oder passende Gegenstände zu üben hätten. Für gemeinnützige Vereine
eröffnet sich damit ein Feld zu segenbringender Arbeit, für Künstler und Lehrer eine
äusserst dankbare Aufgabe. Wie gern würden die Ratsuchenden für den Abend einen
Fünfziger oder mehr hergeben! Der Dresdener Zeichenlehrerverein hat im vergangenen
Jahre einen Anfang gemacht, indem er weiteren Kreisen die Teilnahme an seinen Aktabenden

gestattete. Die rege Beteiligung er-
suche. Die Leitung der städtischen
diese Zwecke jederzeit einen freien
lassen. Auch in jedem anderen
rigkeit geeignete Räume finden
Wir haben in Württemberg
gew erbli cb en F o rtb ildungs s chulen
Zeichensäle“ nennt man’s bei uns.
Gewerbetreibende haben behufs
Zeichenlehrer, der gewöhnlich
erschliesst sich hier ein Gebiet
geleitet kann der offene Zeichen-
Gewerbe und Industrie sein. Al-
grosse Opfer an Zeit und Kraft
nicht mit Ueberwachung der
dein ernsthaft unterrichten muss,
es nun sehr bedauerlich, dass diese
den Behörden nicht einmal als
dem neuesten Zirkular der König-
lichen Fortbildungsschulen her-
heisst es: „Die auf die Feber-
offenen Zeichensaals verwendete
behandeln“. Diese Stellungnahme
den bei der Zeichenlehrerschaft


munterte zur Fortsetzung der Ver-
Gewerbescbule hat dem Verein für
Unterrichtssaal zur Benutzung iiber-
Orte dürften sich wohl ohne Schwie-
1assen.“
schon seit Jahrzehnten an unseren
diese Einrichtung. — „Offene
Sie sind jedermann geöffnet.
Beratung jederzeit Zutritt. Dem
den „offenen Zeichensaal“ leitet,
der reichsten Betätigung. ^Richtig
saal von grosser Bedeutung für
lerdings erfordert diese Leitung
seitens des Lehrers, der sich
Schüler begnügen darf, son-
Angesichts dieser Sachlage ist
Tätigkeit des Zeichenlehrers von
Unterricht angesehen wird, wie aus
liehen Kommission für die gewerb-
vorgeht. In diesem Zirkular
wachung des etwa vorhandenen
Zeit ist nicht als Unterricht zu
der Behörde hat grosses Befrem-
hervorgerufen. Schwindet doch

damit die Hoffnung, dass diese anstrengende und bedeutungsvolle Arbeit endlich
einmal auch die gebührende Anerkennung und Bewertung seitens der Behörden
findetUnsere letzte, im Frühjahr 1904 eingereichte Eingabe enthielt den Passus:
„Die Tätigkeit im offenen Zeichensaal sollte bei der Festsetzung der Pflichtstunden
entsprechend berücksichtigt werden. Wird derselbe von 10 und mehr Schülern
dauernd besucht, so ist die Tätigkeit des Lehrers in demselben als Klassenunterricht
zu werten. An einzelnen grösseren Fortbildungsschulen sollten deshalb besondere
Lehrkräfte für den offenen Zeichensaal angestellt werden“.
 
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