Heft V
I. Jahrgang
Mai 1907
Die Ausbildung des Zeichenlehrers (Fortsetzung). — Einiges über
Der neue Lehrplan für Zeichenunterricht an den württ. Volksschulen. —
Zu unseren Abbildungen. — Bericht über die General-Versammlung des Vereins württ. Zeichenlehrer
und des Vereins für Kunst- und Zeichenunterricht. — Neuer Fachverein württ. Zeichenlehrer. — Verein
für Zeichen- und Kunstunterricht in Elsass-Lothringen. — Verschiedenes. — Besprechungen.
JHU8TR. ZEITS(HRIfT Dß VffiW5:
ÄTOER ZEKHENIEHRMEIIf
□
□
Vorsitzender: Zeichenlehrer H. Erhard-Heidelberg
Redakteur: Zeichenlehrer G. Kolb-Göppingen ::::::
Verlag und Geschäftsstelle: Stuttgart, Langestr. 18, Tel. 402
□
□
Amtliche Genehmigung
betr. Haltung von „Kunst und Jugend“ durch die Schulen (Zeitschrift
des Verbands süddeutscher Zeichenlehrervereine, Verlag von Decker
& Hardt, Stuttgart, Langestr. 18) und Einstellung des hiefür aufgewen-
deten Betrags in die Schulkostenrechnung erteilen nach Erlassen sämt-
liche Königl. württembergische Schulbehörden: 1. der Gewerbe-Ober-
schulrat, 2. die Ministerialabteilung für die höheren Schulen, 3. die
Evangelische Oberschulbehörde, 4. der Katholische Kirchenrat.
Die Ausbildung des Zeichenlehrers.
(Fortsetzung.)
Für die Ausbildung der Zeichenlehrer in Bayern ist bis z. Z. die Prüfungs-
ordnung vom Jahre 1895 in Kraft, welche als Vorbedingung erfordert: 1) das
Absolutorium eines Progymnasiums oder einer sechslcursigen Realschule, oder den
Nachweis eines erfolgreichen Besuches von mindestens sechs Klassen eines Gymna-
siums oder Oberrealschule, 2) ein vierjähriges Studium an einer Kunstgewerbeschule,
I. Jahrgang
Mai 1907
Die Ausbildung des Zeichenlehrers (Fortsetzung). — Einiges über
Der neue Lehrplan für Zeichenunterricht an den württ. Volksschulen. —
Zu unseren Abbildungen. — Bericht über die General-Versammlung des Vereins württ. Zeichenlehrer
und des Vereins für Kunst- und Zeichenunterricht. — Neuer Fachverein württ. Zeichenlehrer. — Verein
für Zeichen- und Kunstunterricht in Elsass-Lothringen. — Verschiedenes. — Besprechungen.
JHU8TR. ZEITS(HRIfT Dß VffiW5:
ÄTOER ZEKHENIEHRMEIIf
□
□
Vorsitzender: Zeichenlehrer H. Erhard-Heidelberg
Redakteur: Zeichenlehrer G. Kolb-Göppingen ::::::
Verlag und Geschäftsstelle: Stuttgart, Langestr. 18, Tel. 402
□
□
Amtliche Genehmigung
betr. Haltung von „Kunst und Jugend“ durch die Schulen (Zeitschrift
des Verbands süddeutscher Zeichenlehrervereine, Verlag von Decker
& Hardt, Stuttgart, Langestr. 18) und Einstellung des hiefür aufgewen-
deten Betrags in die Schulkostenrechnung erteilen nach Erlassen sämt-
liche Königl. württembergische Schulbehörden: 1. der Gewerbe-Ober-
schulrat, 2. die Ministerialabteilung für die höheren Schulen, 3. die
Evangelische Oberschulbehörde, 4. der Katholische Kirchenrat.
Die Ausbildung des Zeichenlehrers.
(Fortsetzung.)
Für die Ausbildung der Zeichenlehrer in Bayern ist bis z. Z. die Prüfungs-
ordnung vom Jahre 1895 in Kraft, welche als Vorbedingung erfordert: 1) das
Absolutorium eines Progymnasiums oder einer sechslcursigen Realschule, oder den
Nachweis eines erfolgreichen Besuches von mindestens sechs Klassen eines Gymna-
siums oder Oberrealschule, 2) ein vierjähriges Studium an einer Kunstgewerbeschule,