Heft VI
I. Jahrgang
Juni 1907
JiiusTR. ZEITSCHRIFT-DE VffiBRNDS :
5ÜDDBJT5GER ZEKHENlCIiRERVERQIt
Vorsitzender: Zeichenlehrer H. Erhard - Heidelberg
Redakteur: Zeichenlehrer G. Kolb-Göppingen ::::::
Verlag und Geschäftsstelle: Stuttgart, Langestr. 18, Tel. 402
Die Ausbildung des Zeichenlehrers (Schluss). — Der neue Lehrplan für Zeichenunterricht an
den württ. Volksschulen (Schluss). — Für einfache Schulverhältnisse. — Zu unseren Ab¬
bildungen. — Bericht über die General-Versammlung des Vereins württ. Zeichenlehrer und des Vereins
für Kunst- und Zeichenunterricht (Schluss). — Verschiedenes. — Besprechungen.
Die Ausbildung des Zeichenlehrers.
(Schluss.)
Die Anforderungen der Prüfung selbst sind denen ähnlich, die in Preussen
massgebend sind ■— ein Umstand, der seine Bedenken hat und mit der Zeit zu
allerlei Verdriesslichkeiten führen dürfte. Eür ein so kleines Staatswesen wie Elsass-
Lothringen wäre es vielleicht vorteilhafter gewesen, das Beispiel Bayerns und Württem-
bergs zu befolgen und die Ausbildung auf etwa fünf Jahre auszudehnen und so zu
gestalten, dass die Geprüften allen Anforderungen, der höheren Schulen sowohl
als der gewerblichen Unterrichtsanstalten, gewachsen wären. Bleibt aber die Aus-
bildungsart und Tätigkeit der Zeichenlehrer und Gewerbelehrer fortan getrennt, so
wird bei den wenigen Stellen die Verwendungsmöglichkeit der Kandidaten so un-
günstig gestaltet, dass die Zeit von der Prüfung bis zum Antritt einer Stelle für
manchen zu lang wird. Und womit soll der Kandidat diese lange Zeit ausfüllen,
wenn nicht für Assistentenstellen gesorgt ist? Er ist wohl fachlich ausgebildet
aber nicht praktisch, er versteht sich darauf, Studien zu machen, zu zeichnen und
zu malen, ohne aber diese Arbeiten verwerten zu können. Kunstgewerblich, d. i.
praktisch, kann er sich nicht betätigen, weil er diesem Gebiet bisher fern geblieben
ist. Da bleibt ihm schliesslich keine andere Wahl, als anderweitig im Deutschen
Keich um Verwendung im Schuldienst nachzusuchen. Wenn unsere Prüfungsordnung
für Zeichenlehrer einmal eine Abänderung erfährt, so möge es in dem Sinn ge-
I. Jahrgang
Juni 1907
JiiusTR. ZEITSCHRIFT-DE VffiBRNDS :
5ÜDDBJT5GER ZEKHENlCIiRERVERQIt
Vorsitzender: Zeichenlehrer H. Erhard - Heidelberg
Redakteur: Zeichenlehrer G. Kolb-Göppingen ::::::
Verlag und Geschäftsstelle: Stuttgart, Langestr. 18, Tel. 402
Die Ausbildung des Zeichenlehrers (Schluss). — Der neue Lehrplan für Zeichenunterricht an
den württ. Volksschulen (Schluss). — Für einfache Schulverhältnisse. — Zu unseren Ab¬
bildungen. — Bericht über die General-Versammlung des Vereins württ. Zeichenlehrer und des Vereins
für Kunst- und Zeichenunterricht (Schluss). — Verschiedenes. — Besprechungen.
Die Ausbildung des Zeichenlehrers.
(Schluss.)
Die Anforderungen der Prüfung selbst sind denen ähnlich, die in Preussen
massgebend sind ■— ein Umstand, der seine Bedenken hat und mit der Zeit zu
allerlei Verdriesslichkeiten führen dürfte. Eür ein so kleines Staatswesen wie Elsass-
Lothringen wäre es vielleicht vorteilhafter gewesen, das Beispiel Bayerns und Württem-
bergs zu befolgen und die Ausbildung auf etwa fünf Jahre auszudehnen und so zu
gestalten, dass die Geprüften allen Anforderungen, der höheren Schulen sowohl
als der gewerblichen Unterrichtsanstalten, gewachsen wären. Bleibt aber die Aus-
bildungsart und Tätigkeit der Zeichenlehrer und Gewerbelehrer fortan getrennt, so
wird bei den wenigen Stellen die Verwendungsmöglichkeit der Kandidaten so un-
günstig gestaltet, dass die Zeit von der Prüfung bis zum Antritt einer Stelle für
manchen zu lang wird. Und womit soll der Kandidat diese lange Zeit ausfüllen,
wenn nicht für Assistentenstellen gesorgt ist? Er ist wohl fachlich ausgebildet
aber nicht praktisch, er versteht sich darauf, Studien zu machen, zu zeichnen und
zu malen, ohne aber diese Arbeiten verwerten zu können. Kunstgewerblich, d. i.
praktisch, kann er sich nicht betätigen, weil er diesem Gebiet bisher fern geblieben
ist. Da bleibt ihm schliesslich keine andere Wahl, als anderweitig im Deutschen
Keich um Verwendung im Schuldienst nachzusuchen. Wenn unsere Prüfungsordnung
für Zeichenlehrer einmal eine Abänderung erfährt, so möge es in dem Sinn ge-