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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 1.1907

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Heft IV (April 1907)
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Trunk, Rudolf: Die Ausbildung des Zeichenlehrers, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.31624#0056

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Verfügung zu treffen, wonach schon im Amt befindlichen Lehrern nur dann Urlaub
zur Vorbereitung zum Zeichenlehrerexamen zu gewähren sei, wenn sie den Nach-
weis über genügende Begabung zu führen vermöchten, so dass die Erreichung des
Ziels in Aussicht genommen werden könne. Die später gemachte Wahrnehmung,
dass sich unter den Geprüften auch solche Lehrer befanden, die eine für ihre
Lehraufgabe genügende Fachausbildung nicht besassen, führte 1900 zu einer Ver-
schärfung der Anforderungen und, da der inzwischen neu eingeführte Lehrplan auch
bei der Prüfung berücksichtigt werden musste, 1902 zu einer entsprechenden Modi-
fikation der 1900 erlassenen Vorschriften.
Es ist bekannt, dass mancher Schuldirektor für den Zeichenunterricht seiner
Anstalt wenig Hochachtung übrig hat in der Erinnerung an den Unterricht, den er
selbst einst genossen hatte. Den allgemeinbildenden Wert will er nicht zugeben,
sondern sucht den Nutzen höchstens in der Aneignung einer gewissen Fertigkeit.
Dazu ist die Stellung des Faches nicht derart, dass es eine seiner Bedeutung ent-
sprechende Wertschätzung erringen könnte, denn als obligatorisches Fach auf ein
paar Klassen beschränkt, durch Dispensationen vielfach umgangen, von keinem
Einfluss auf die Versetzung, führt es immer noch ein wenig geachtetes Dasein,
woran auch die besten Eigenschaften des Lehrers nichts zu ändern vermögen.
Bei anerkannter Tüchtigkeit geniesst er wohl bei Lehrern und Schülern Sympathie
für seine Person, aber sein Unterricht profitiert wenig dabei und um diesen zu
heben, bedarf es einer kräftigen Einwirkung von Oben — nicht in Form neuer
Lehrpläne, Prüfungsordnungen u. dergl., sondern durch die Bestimmung, dass der
Zeichenlehrer im Bang den übrigen Lehrern gleichgestellt und das von ihm ver-
tretene Fach den wissenschaftlichen Disziplinen gleich gewertet werde. Die Zeichen-
lehrer selbst richteten schon im Jahr 1877 eine Petition an die Unterrichtsbehörde,
in welcher dahinzielende Wünsche Ausdruck fanden: Ausdehnung der Studienzeit
auf drei Jahre unter Einhaltung eines strenggegliederten Lehrgangs, Erreichung
der Lehrbefähigung nicht allein im Zeichnen, sondern auch für wenigstens zwei
wissenschaftliche Fächer, weil bei dem jetzt noch geltenden System der Zeichen-
lehrer an höheren Schulen mit seinem Spezialunterricht nie voll beschäftigt werden
kann. Als solche wissenschaftliche Fächer waren Geometrie, Naturlehre und
Geographie bezeichnet. Später, 1880, rückte der Verein preussischer Zeichen-
lehrer an höheren Lehranstalten mit ähnlichen Wünschen heraus: Dreijähriges
Studium entweder an einer technischen Hochschule, Kunstakademie oder selb-
ständigen Zeichenlehrerseminar. Hören pädagogischer Vorlesungen, Kenntnisnahme
des Unterrichts an höheren Lehranstalten. Die Prüfung sollte in Berlin statt-
finden, die Prüfungskommission aus Professoren der technischen Hochschule
und der Kunstakademie, sowie aus praktischen, mit dem Zeichenunterricht wohl-
vertrauten Schulmännern bestehen. Die Prüfung selbst sollte in eine fachwissen-
schaftliche und in eine unterrichtspraktische zerfallen, wovon die erste nach Abschluss
der Studien, die zweite nach Absolvierung zweier Probejahre stattzufinden hätte.
Die Vorschläge, die der Landesverein preussischer Zeichenlehrer im Jahr 1892
machte, weisen darauf hin, dass eine grosse Anzahl Kandidaten die Prüfung nicht
zu bestehen vermochte, dass also ein zweijähriges Fachstudium keineswegs ausreicht,
um neben der Ausbildung des eigenen Könnens noch grosse Wissensgebiete der
darstellenden Geometrie, Kunstgeschichte gründlich zu behandeln, und dass dabei
die Hauptsache, das Studium der Methodik stets zu kurz kommt — es sei also
 
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