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Jahrbuch für Photographie und Reproduktionstechnik — 17.1903

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Jahresbericht über die Fortschritte der Photographie und Reproduktionstechnik
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https://doi.org/10.11588/diglit.41327#0489

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Bromsilbergelatine. — Bromsilberpapier u. s. w. 475
bei Bromsilberpapier der N. P. G. vollständig („Lechners
Mitteilungen “ 1902, S. 178).
Negativpapier mit Bromsilbergelatine (Ersatz für
Trockenplatten und Films bei der Negativerzeugung) werden
vielfach verwendet.
Die „NeuePhotographischeGesellschaft“in Berlin-
Schöneberg erzeugt außer dem Negativpapier Bromsilber-
gelatinepapier unter dem Namen „ Nega-Papier “. Die
Papiere sind von guter Empfindlichkeit und Gleichmäßigkeit,
billiger als die Celluloidfilms. Als Schutzpapier wird Brom-
arytpapier, das einseitig durch Entwicklung geschwärzt ist,
verwendet; es soll ohne Einfluß auf die sensible Schicht sein!
Man verwendet es in Rollkassetten für kleinere Moment-
apparate, sowie auch zu ganz großen Bildformaten.
Schaeuffelen in Heilbronn erzeugt „Universal-Negativ-
papier“ für Negativ-Vergrößerungen im Pigment- und Gummi-
druckverfahren.
Bei Aufnahmen in der Kamera bediene man sich zum
Einlegen in gewöhnliche Kassetten sogen. Negativpapierträger,
bei aufklappbaren Kassetten dagegen ward auf das mit der
Schichtseite nach dem Schieber zu eingelegte Blatt ein dem
Format entsprechender, etwa 2 mm starker Karton gelegt.
Die Belichtung bemesse man vier- bis fünfmal länger als bei
guten Momentplatten. Die Entwicklung, Fixage u. s. w.,
überhaupt alle Manipulationen erfolgen wie bei Trockenplatten.
Auf ein Verfahren zum Durchsichtigmachen starken
Papiers für abziehbare Gelatinefolien erhielt Hans
Spörl in Löbau i. S. ein D. R.-P. Nr. 121158. Patent-
anspruch: Verfahren, um undurchsichtigen Papieren oder
Kartons, welche als Unterlagen für abziehbare Gelatinefolien
dienen, eine für den Entwicklungsprozeß genügende Durch-
sichtigkeit zu verleihen, dadurch gekennzeichnet, daß man
die Papiere oder Kartons vor der Entwicklung mit Spiritus,
Aether, Benzin oder anderen flüchtigen Flüssigkeiten tränkt.
Fi lm s.
Von der Anthony & Scovill Co. in New York erhält
der Herausgeber dieses „Jahrbuches“ folgende Schilderung
des Patentstreites zwischen Goodwin und der Eastman Co.,
welche den Sachverhalt anders schildert, als es in Berichten
der Fall war, welche dem Herausgeber von anderer Seite zu-
kamen und auch in sein „Handbuch f. Phot.“ 1903, Bd. 3,
S. 587 aufgenommen sind. Wir bringen die Zuschrift der
Anthony & Scovill Co. nachstehend zum Abdrucke: Die
ursprüngliche Anmeldung wegen des Filmpatentes wurde von
 
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